20.05.2009 - 2.2 Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 20.05.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Den
Ausschussmitgliedern liegt die vom Hauptausschuss veränderte Fassung der
Satzung vor.
Der
Hauptausschuss bittet die Finanzausschussmitglieder um ihr Votum.
Vor
Eintritt in die Diskussion erhält Herr Gutschmidt Rederecht.
Herr
Gutschmidt bedankt sich für das Rederecht und legt dar, welche Aufwendungen im
Durchschnitt entstehen und bittet um nochmalige Prüfung der jetzt
vorgeschlagenen Summen.
Herr
Exner verweist auf die Hochrechnungen aus dem Büro der
Stadtverordnetenversammlung für 2009 und erklärt, dass eine Anpassung gegenüber
dem Vorjahr (+ 50.000,- Euro) erfolgt sei.
Frau
Ziegenbein merkt an, dass man mit 300.000,- Euro nicht auskomme.
Als
schwierig zeigen sich die Positionen „Verdienstausfall“ und
„Kinderbetreuungskosten“, da man diese nicht im Vorfeld genau planen könne.
Herr
Schultheiß erinnert daran, dass die Landeshauptstadt Potsdam HSK-Kommune ist
und bittet dieses zu berücksichtigen.
Im
Weiteren legt Herr Schultheiß dar, dass seine Fraktion mit der Differenzierung
bei den Ortsvorstehern prinzipiell mitgeht, allerdings sollte man überlegen, ob
hier ein Sockelbetrag gebildet und dann anhand der Mitgliederzahl die Endsumme
festgelegt werden kann.
Hinsichtlich
des Inkrafttretens der Satzung könne sich seine Fraktion auch mit Beginn 2010
einverstanden erklären.
Frau
Knoblich äußert ihren Unmut darüber, dass man jetzt nach langer Diskussion und
Bearbeitung in der Arbeitsgruppe erneut anfängt, einige Dinge in Frage zu
stellen.
Sie
spricht die Argumente für die vorliegenden Vorschläge aus der Arbeitsgruppe und
des Hauptausschusses an.
Herr
Becker spricht die Arbeit der Arbeitsgruppe an.
Wie Herr
Becker anmerkt, habe ihn die Differenzierung bei den Ortsvorstehern auch etwas
verwundert.
Frau
Ziegenbein erklärt, wie die einzelnen Summen ermittelt worden sind.
Herr
Kümmel weist darauf hin, dass es sich hier um eine „Entschädigungssatzung“, d.
h. um eine Entschädigung handelt, nicht um eine Vergütung. Deshalb müsse sich
die Entschädigungs- zahlung auch am Aufwand orientieren. Dies gelte auch für
die Ortsvorsteher.
Herr
Heuer appeliert zur
Bescheidenheit.
Herr
Schultheiß stellt den GO-Antrag „Zurückstellung der Satzung zur nochmaligen
Beratung in der Arbeitsgruppe“.
Dieser
GO-Antrag wird mit 3/3/0 abgelehnt.
Herr
Heuer hinterfragt die Regelungen im § 5 „Sitzungsgeld“ und schlägt vor, die
Satzung nach der Sommerpause 2009 in Kraft zu setzen.
Herr
Heuer stellt folgenden Ergänzungsantrag zum § 10 (1)
§ 10
Inkrafttreten
(1) Die Satzung tritt am 01.09.2009
in Kraft.
Abstimmung
des Ergänzungsantrages: 5/0/1
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Satzung
über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der
Stadtverordneten-versammlung, ihrer Ausschüsse und Ortsbeiräte sowie der mit
einer ehrenamtlichen Tätigkeit betrauten Bürger der Landeshauptstadt Potsdam
(Entschädigungssatzung) gemäß Anlage
mit der Ergänzung § 10 Inkrafttreten
(1) Die
Satzung tritt am 01. 09.2009 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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