20.05.2009 - 2.2 Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Den Ausschussmitgliedern liegt die vom Hauptausschuss veränderte Fassung der Satzung vor.

Der Hauptausschuss bittet die Finanzausschussmitglieder um ihr Votum.

 

Vor Eintritt in die Diskussion erhält Herr Gutschmidt Rederecht.

 

Herr Gutschmidt bedankt sich für das Rederecht und legt dar, welche Aufwendungen im Durchschnitt entstehen und bittet um nochmalige Prüfung der jetzt vorgeschlagenen Summen.

 

Herr Exner verweist auf die Hochrechnungen aus dem Büro der Stadtverordnetenversammlung für 2009 und erklärt, dass eine Anpassung gegenüber dem Vorjahr (+ 50.000,- Euro) erfolgt sei.

 

Frau Ziegenbein merkt an, dass man mit 300.000,- Euro nicht auskomme.

Als schwierig zeigen sich die Positionen „Verdienstausfall“ und „Kinderbetreuungskosten“, da man diese nicht im Vorfeld genau planen könne.

 

Herr Schultheiß erinnert daran, dass die Landeshauptstadt Potsdam HSK-Kommune ist und bittet dieses zu berücksichtigen.

Im Weiteren legt Herr Schultheiß dar, dass seine Fraktion mit der Differenzierung bei den Ortsvorstehern prinzipiell mitgeht, allerdings sollte man überlegen, ob hier ein Sockelbetrag gebildet und dann anhand der Mitgliederzahl die Endsumme festgelegt werden kann.

Hinsichtlich des Inkrafttretens der Satzung könne sich seine Fraktion auch mit Beginn 2010 einverstanden erklären.

 

Frau Knoblich äußert ihren Unmut darüber, dass man jetzt nach langer Diskussion und Bearbeitung in der Arbeitsgruppe erneut anfängt, einige Dinge in Frage zu stellen.

Sie spricht die Argumente für die vorliegenden Vorschläge aus der Arbeitsgruppe und des Hauptausschusses an.

 

Herr Becker spricht die Arbeit der Arbeitsgruppe an.

Wie Herr Becker anmerkt, habe ihn die Differenzierung bei den Ortsvorstehern auch etwas verwundert.

 

Frau Ziegenbein erklärt, wie die einzelnen Summen ermittelt worden sind.

 

Herr Kümmel weist darauf hin, dass es sich hier um eine „Entschädigungssatzung“, d. h. um eine Entschädigung handelt, nicht um eine Vergütung. Deshalb müsse sich die Entschädigungs- zahlung auch am Aufwand orientieren. Dies gelte auch für die Ortsvorsteher.

 

Herr Heuer appeliert zur  Bescheidenheit.

 

Herr Schultheiß stellt den GO-Antrag „Zurückstellung der Satzung zur nochmaligen Beratung in der Arbeitsgruppe“.

Dieser GO-Antrag wird mit 3/3/0 abgelehnt.

 

Herr Heuer hinterfragt die Regelungen im § 5 „Sitzungsgeld“ und schlägt vor, die Satzung nach der Sommerpause 2009 in Kraft zu setzen.

 

Herr Heuer stellt folgenden Ergänzungsantrag zum § 10 (1)

§ 10

Inkrafttreten

(1)   Die Satzung tritt am 01.09.2009 in Kraft.

Abstimmung des Ergänzungsantrages: 5/0/1

 

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Stadtverordneten-versammlung, ihrer Ausschüsse und Ortsbeiräte sowie der mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit betrauten Bürger der Landeshauptstadt Potsdam (Entschädigungssatzung) gemäß Anlage

mit der Ergänzung § 10 Inkrafttreten

(1) Die Satzung tritt am 01. 09.2009 in Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Mit der genannten Ergänzung im § 10 (1) empfehlen die Ausschussmitglieder die Drucksache wie folgt zur Beschlussfassung:

 

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       3

 

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Anlagen zur Vorlage