19.05.2009 - 2.12 Billigung der Abwägung, Satzungsbeschluss zum B...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Einbringung der Vorlage ist bereits in der Ausschusssitzung am 12.5.2009 erfolgt.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz greift die Hinweise aus der vergangenen Sitzung auf. Verfahrenstechnisch ist geklärt worden, dass es nicht möglich aus einer Vorlage zwei Vorlagen zu machen und beide zeitgleich weiterzuführen.

Der Verwaltung sei es von daher zunächst wichtig den Satzungsbeschluss, 1. Änderung zu fassen (Punkte 1 und 2 des Beschlusstextes). Das Verfahren zum Aufstellungsbeschluss 2. Änderung „Nordbereich Exerzierhaus“ werde dann in einer gesonderten Vorlage für die STVV im September 2009 vorbereitet werden.

Frau Dr. von Kuick-Frenz erinnert in diesem Zusammenhang auch nochmals an die notwendige Änderung des Titels in neu „Billigung der Abwägung, Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ – 1. Änderung.

 

Herr Dr. Seidel erinnert an seine Fragen aus der vergangenen Sitzung hinsichtlich der erfolgten Abwägung zu den Spielplätzen.

 

Frau Rabbe (Entwicklungsträger Bornstedter Feld) erläutert, dass entsprechend der Spielplatzsatzung im Rahmen der Bauantragsverfahren für Kleinkinder (1-6 Jahre) die Fläche explizit auf dem privaten Baugrundstück nachzuweisen sei.

Für das Bornstedter Feld gebe es eine Prognose und einen Schlüssel in Bezug auf die prognostizierten Einwohner im Bornstedter Feld. Der Nachweis liege schwerpunktmäßig im Volkspark, im nördl. Bereich im Remisenpark.

Der Spielplatzbedarf sei jetzt schon auf die prognostizierte Bevölkerung im Entwicklungsgebiet nachgewiesen worden.

 

Herr Jäkel bittet um Auskunft, ob sichergestellt sei, dass kein Eintritt erforderlich ist.

 

Frau Rabbe antwortet dazu, ja – außerhalb des Zaunes.

 

Es erfolgt die Abstimmung zu den Punkten 1 und 2 und den geänderten Titel der Vorlage.

 

Die Verwaltung stimmt der beantragten Änderung zu.

 

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr.52 „Rote Kaserne Ost“- 1. Änderung wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“- 1. Änderung wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.52.1 „Rote Kaserne Ost – Nordbereich Exerzierhaus“ wird beschlossen (siehe Anlage 4).

 

Änderung des Titels:

Neu:

 

Billigung der Abwägung, Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ – 1. Änderung

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage