19.05.2009 - 2.12 Billigung der Abwägung, Satzungsbeschluss zum B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.12
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 19.05.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Einbringung der Vorlage ist bereits in der
Ausschusssitzung am 12.5.2009 erfolgt.
Frau Dr. von Kuick-Frenz greift die Hinweise aus der
vergangenen Sitzung auf. Verfahrenstechnisch ist geklärt worden, dass es nicht
möglich aus einer Vorlage zwei Vorlagen zu machen und beide zeitgleich
weiterzuführen.
Der Verwaltung sei es von daher zunächst wichtig den
Satzungsbeschluss, 1. Änderung zu fassen (Punkte 1 und 2 des Beschlusstextes).
Das Verfahren zum Aufstellungsbeschluss 2. Änderung „Nordbereich Exerzierhaus“
werde dann in einer gesonderten Vorlage für die STVV im September 2009
vorbereitet werden.
Frau Dr. von Kuick-Frenz erinnert in diesem Zusammenhang
auch nochmals an die notwendige Änderung des Titels in neu „Billigung der
Abwägung, Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ – 1.
Änderung.
Herr Dr. Seidel erinnert an seine Fragen aus der vergangenen
Sitzung hinsichtlich der erfolgten Abwägung zu den Spielplätzen.
Frau Rabbe (Entwicklungsträger Bornstedter Feld) erläutert,
dass entsprechend der Spielplatzsatzung im Rahmen der Bauantragsverfahren für
Kleinkinder (1-6 Jahre) die Fläche explizit auf dem privaten Baugrundstück
nachzuweisen sei.
Für das Bornstedter Feld gebe es eine Prognose und einen
Schlüssel in Bezug auf die prognostizierten Einwohner im Bornstedter Feld. Der
Nachweis liege schwerpunktmäßig im Volkspark, im nördl. Bereich im Remisenpark.
Der Spielplatzbedarf sei jetzt schon auf die prognostizierte
Bevölkerung im Entwicklungsgebiet nachgewiesen worden.
Herr Jäkel bittet um Auskunft, ob sichergestellt sei, dass
kein Eintritt erforderlich ist.
Frau Rabbe antwortet dazu, ja – außerhalb des Zaunes.
Es erfolgt die Abstimmung zu den Punkten 1 und 2 und den
geänderten Titel der Vorlage.
Die Verwaltung stimmt der beantragten Änderung zu.
Der
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
wie folgt zu beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und zur
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr.52 „Rote Kaserne
Ost“- 1. Änderung wird gebilligt (siehe Anlage 2).
- Der Bebauungsplan Nr. 52 „Rote
Kaserne Ost“- 1. Änderung wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.52.1 „Rote Kaserne Ost – Nordbereich Exerzierhaus“ wird beschlossen (siehe Anlage 4).
Änderung des Titels:
Neu:
Billigung der Abwägung, Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ – 1. Änderung
Anlagen zur Vorlage
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