27.05.2009 - 2 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister verweist eingangs auf die dazu ausgereichte Fassung vom 13. Mai 2009, in die die Änderungen und Ergänzungen aus der Arbeitsgruppe eingeflossen seien. Im Weiteren gebe es eine Anzahl von Änderungen, die in der Arbeitsgruppe behandelt wurden und zu denen es keinen Konsens gegeben habe. Mit dem Aufruf jedes einzelnen Paragrafen sollten  diese und evtl. weitere Änderungen und Ergänzungen besprochen und abgestimmt werden. Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.

 

Im Folgenden werden die einzelnen Paragrafen aufgerufen und die vorgetragenen Änderungen und Ergänzungen abgestimmt:

 

§§ 1 – 10 – keine Änderungen

 

§ 11 – Tagesordnung

      (Antrag DIE LINKE) Abs. 1 wird im 2. Satz wie folgt ergänzt:

 

In die Tagesordnung sind Beratungsgegenstände ... mindestens einem Zehntel der Stadtverordneten, einer Fraktion, einer Gruppe, dem Oberbürgermeister oder dem Hauptausschuss schriftlich vorgelegt werden.

 

Herr Exner äußert zu diesem Antrag Bedenken, da im § 46 BbgKVerf genau festgelegt sei, wer einen Rechtsanspruch darauf habe, eine Angelegenheit auf die Tagesordnung zu setzen. Deshalb stehe dieser Antrag nicht im Einklang mit der Kommunalverfassung. Herr Dr. Scharfenberg verweist auf die bereits mit der Fraktionsfinanzierung getroffene Feststellung, dass es bezüglich der Gruppen eine Regelungslücke in der Kommunalverfassung gebe. Bisher hatten sogar einzelne Stadtverordnete dieses Recht, was jetzt zumindest den Gruppen zugestanden werden sollte.

Der Oberbürgermeister verweist auf zwei weitere dazu vorliegende Änderungsanträge von „Die Andere“ und „BürgerBündnis“, die weitergehend seien und allen Stadtverordneten das Recht der Antragstellung einräumen:

Sie haben folgenden Wortlaut:

Die Andere - In die Tagesordnung sind alle Beschlussvorlagen, Anträge und Beratungsgegenstände aufzunehmen, die gem. § 15 dieser Geschäftsordnung form- und fristgerecht im Büro der Stadtverordnetenversammlung eingegangen sind.

Anträge oder Beschlussvorlagen werden nicht in die Tagesordnung aufgenommen, wenn wesentliche Bestandteile bei Fristablauf fehlen. Bei Personalentscheidungen muss eine Drucksache die für eine Stelle oder Funktion vorgeschlagene Person konkret benennen.

BürgerBündnis - anstelle von „mindestens 6 Stadtverordneten, einer Fraktion ...“ soll es heißen: „ ... von einzelnen Stadtverordneten, einer Fraktion ...“

Frau Bankwitz verweist auf die Stellungnahme des Ministeriums des Innern zu den Gruppen und meint, dass die Kommunalverfassung eine Mindestforderung enthalte, über die die StVV hinausgehen könne. Darauf entgegnet Herr Exner, dass das Innenministerium sehr fein zwischen Organ- und Finanzfragen unterschieden und der Gesetzgeber bei Organfragen sehr konkret von seinem Regelungsrecht Gebrauch gemacht habe. Bestimmte Rechte seien eindeutig den Fraktionen vorbehalten bzw. einem bestimmten Quorum der StVV. Da das Innenministerium die Geschäftsordnung prüfe,  werde man das Ergebnis dann sehen. Herr Naber hält den Antrag von „Die Andere“ in geänderter Fassung für zustimmungsfähig  und schlägt vor, den zweiten Absatz wie folgt zu ändern

Anträge oder Beschlussvorlagen sollen nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn wesentliche Bestandteile bei Fristablauf fehlen. Bei Personalentscheidungen muss eine Drucksache die für eine Stelle oder Funktion vorgeschlagene Person konkret benennen.

 

Abstimmung:

Der Antrag vom BürgerBündnis wird mit dem

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                          0

Ablehnung:                             8

Stimmenthaltung:                       4

abgelehnt.

 

Abstimmung:

Der Antrag von Die Andere in der von Herrn Naber geänderten Fassung wird mit dem

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                          3

Ablehnung:                             7

Stimmenthaltung:                       2

abgelehnt.

 

Abstimmung:

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wird mit dem

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                          8

Ablehnung:                             2

Stimmenthaltung:                       2

angenommen.

 

Abstimmung:

Der Antrag der Fraktion SPD mit dem Wortlaut:

§ 11 Abs. 2 S. 2 wird geändert in: „Die Fragestunde ist auf 45 Minuten begrenzt.“

wird mit dem

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                          8

Ablehnung:                             4

Stimmenthaltung:                       0

angenommen.

Abstimmung:

Der Antrag der Fraktion FDP/Familienpartei im § 11 Abs. 3 „Die Aussprache zum Bericht des Oberbürgermeisters ist auf 30 Minuten zu reduzieren.“

wird mit dem

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                          8

Ablehnung:                             3

Stimmenthaltung:                       1

angenommen.

 

§ 12 – keine Änderungen

 

§ 13 – Anfragen

Herr Dr. Scharfenberg spricht sich dafür aus, die bisher gültige Fassung der Geschäftsordnung wieder aufzunehmen; dem schließt sich der Oberbürgermeister an und empfiehlt, dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen.

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, in den § 13 die Alternativfassung mit den Punkten 1 - 3 in die Geschäftsordnung aufzunehmen, die der bisherigen Regelung der Anfragen entspreche, wird mit dem

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                          11

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:                  1

angenommen.

 

§ 14 – Beschlussvorlagen und Anträge

OBR Grube – in Abs. 1 sind neben Stadtverordneten auch die Orts-beiräte aufzunehmen.

Unter Verweis darauf, dass dies nicht rechtskonform sei, wird der Antrag mit dem

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                          1

Ablehnung:                             8

Stimmenthaltung:                       3

abgelehnt.

 

§ 15 – keine Änderung

§ 16 – keine Änderung

 

§ 17 – Sitzungsablauf

 

Herr Dr. Scharfenberg begründet den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, auch weiterhin mit der Sitzung um 13:00 Uhr zu beginnen. Erst wenn sich zeige, dass man in der vorgegebenen Zeit mit der Tageordnung fertig werde, sollte eine Änderung der Geschäftsordnung vorgenommen werden. Bezüglich der Verlegung der Fragestunde sei die Wirkung absehbar, dass der Sitzungssaal nur halb voll sein werde. Herr Schubert betont, dass die Fraktionen der Kooperation die Sitzungslänge für Ehrenamtler für nicht zumutbar halten. Man solle erst Regeln aufstellen, um sich daran halten zu können. Herr Dr. Scharfenberg entgegnet, dass man sich gern über Ursachen unterhalten könne, aber auf wichtige Diskussionen in der StVV sollte aus Zeitgründen nicht verzichtet werden. Frau Engel-Fürstberger spricht sich für den Vorschlag im Entwurf der Geschäftsordnung aus; dies sei ein Entgegenkommen für Ehrenamtler. Herr Schüler verweist darauf, dass alle bisherigen Bemühungen kein Ergebnis gebracht haben und spricht sich ebenfalls für das Aufstellen von Regeln aus und gegen die Verlagerung des Fragerechts an den Beginn der Sitzung. Dies sei ein Recht jedes Stadtverordneten und nicht alle müssten sich zwingend die Fragestunde anhören.

Frau Dr. Müller befürchtet, das damit Dinge „aufgeweicht werden“, wo man jetzt noch nicht wisse, wohin diese führen. Ebenso könne man fragen, wo es stehe, dass sich alle den Bericht des Oberbürgermeisters anhören müssen oder alle die Anträge. Wenn die Verwaltung vor 10 oder 12 Stadtverordneten ihre Antworten referiere, sei das auch nicht eben schön. Außerdem habe dann nicht jeder Stadtverordnete den gleichen Wissensstand und so könne es sein, dass nach der Fragestunde zu gleichen Themen Kleine Anfrage verfasst werden. Herr Schröder verweist auf den hohen Arbeitsausfall für Stadtverordnete, wenn die Sitzung um 13:00 Uhr beginnt. Die Fragen liegen allen Stadtverordneten schriftlich vor, so dass jeder selbst entscheiden könne, ob er daran teilnehmen wolle oder nicht. Dies, so Herr Naber, sei eine auch in anderen Gremien durchaus geübte Praxis.

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum § 17 Abs. 3:

 

a. Fragestunde wird nach e. Feststellung der Tagesordnung oder nach f. Bericht des Oberbürgermeisters eingeordnet

wird mit dem

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  7

Stimmenthaltung:       2

abgelehnt.

 

 

§ 18 – 26 – keine Änderungen

 

§ 27 – Ausschüsse

 

Der Antrag vom BürgerBündnis, alle Stadtverordneten ein aktives Rederecht für den nicht öffentlichen Teil der Ausschusssitzungen einzuräumen, widerspricht der Kommunalverfassung und wird mit dem

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               0

Ablehnung:                  4

Stimmenthaltung:       9

abgelehnt.

 

§ 28 – Ortsbeitäte

 

Der Vorschlag des Ortsbeirates Golm – den § 28 Abs. 4 S.2 HS 2 lit. a) wie folgt zu ändern:

Von einem Zehntel der gemäß Hauptsatzung festgelegten Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates

 und den  § 28 Abs. 6:

 

Im Übrigen finden auf das Verfahren der Ortsbeiräte die Regelungen gemäß §§ 1 und 2, § 3  Abs. 1 und 2, §§ 4 und 5, §§ 8 bis 10, § 11 Abs. 5 und 6, § 12 Abs. 2 und §§ 13 bis 26 entsprechende Anwendung, soweit nachstehend keine andere Regelung getroffen wird.

§ 13 Abs.1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass Mitglieder eines Ortsbeirates nur berechtigt sind, Anfragen zu Angelegenheiten des jeweiligen Ortsteiles an den Oberbürgermeister zu richten.

§ 17 Abs.1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Ortsbeiräte durch Beschluss einen regelmäßigen Sitzungstermin festlegen.

§ 17 Abs. 3 S.1 lit. f) ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle des Berichtes des Oberbürgermeisters ein Bericht des Ortsvorstehers tritt. 

§ 23 Abs.2 ist  mit der Maßgabe anzuwenden, dass auf Verlangen von einem Zehntel der gemäß Hauptsatzung festgelegten Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates namentlich abzustimmen ist.

wird mit dem:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               0

Ablehnung:                  7

Stimmenthaltung:       6

abgelehnt.

 

Anschließend stellt der Oberbürgermeister die so geänderte Geschäftsordnung zur Abstimmung:

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Geschäftsordnung   der   Stadtverordnetenversammlung   der   Landeshauptstadt Potsdam, einschließlich der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  4

Stimmenthaltung:       0

 

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Anlagen zur Vorlage