27.05.2009 - 2 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Zusätze:
- Stadtverordneter Schüler als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 27.05.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Oberbürgermeister verweist
eingangs auf die dazu ausgereichte Fassung vom 13. Mai 2009, in die die
Änderungen und Ergänzungen aus der Arbeitsgruppe eingeflossen seien. Im
Weiteren gebe es eine Anzahl von Änderungen, die in der Arbeitsgruppe behandelt
wurden und zu denen es keinen Konsens gegeben habe. Mit dem Aufruf jedes
einzelnen Paragrafen sollten diese
und evtl. weitere Änderungen und Ergänzungen besprochen und abgestimmt werden.
Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.
Im Folgenden werden die einzelnen
Paragrafen aufgerufen und die vorgetragenen Änderungen und Ergänzungen
abgestimmt:
§§ 1 – 10 – keine Änderungen
§ 11 – Tagesordnung
(Antrag
DIE LINKE) Abs. 1 wird im 2. Satz wie folgt ergänzt:
In die Tagesordnung sind Beratungsgegenstände
... mindestens einem Zehntel der Stadtverordneten, einer Fraktion, einer
Gruppe, dem Oberbürgermeister oder dem Hauptausschuss
schriftlich vorgelegt werden.
Herr Exner äußert zu diesem Antrag Bedenken, da im § 46 BbgKVerf genau festgelegt sei, wer einen Rechtsanspruch darauf habe, eine Angelegenheit auf die Tagesordnung zu setzen. Deshalb stehe dieser Antrag nicht im Einklang mit der Kommunalverfassung. Herr Dr. Scharfenberg verweist auf die bereits mit der Fraktionsfinanzierung getroffene Feststellung, dass es bezüglich der Gruppen eine Regelungslücke in der Kommunalverfassung gebe. Bisher hatten sogar einzelne Stadtverordnete dieses Recht, was jetzt zumindest den Gruppen zugestanden werden sollte.
Der Oberbürgermeister verweist auf zwei weitere dazu
vorliegende Änderungsanträge von „Die Andere“ und „BürgerBündnis“, die
weitergehend seien und allen Stadtverordneten das Recht der Antragstellung
einräumen:
Sie haben folgenden Wortlaut:
Die Andere - In die Tagesordnung sind alle Beschlussvorlagen, Anträge und Beratungsgegenstände aufzunehmen, die gem. § 15 dieser Geschäftsordnung form- und fristgerecht im Büro der Stadtverordnetenversammlung eingegangen sind.
Anträge oder Beschlussvorlagen werden nicht in die Tagesordnung aufgenommen, wenn wesentliche Bestandteile bei Fristablauf fehlen. Bei Personalentscheidungen muss eine Drucksache die für eine Stelle oder Funktion vorgeschlagene Person konkret benennen.
BürgerBündnis -
anstelle von „mindestens 6 Stadtverordneten, einer Fraktion ...“ soll es
heißen: „ ... von einzelnen Stadtverordneten, einer Fraktion ...“
Frau Bankwitz verweist auf die
Stellungnahme des Ministeriums des Innern zu den Gruppen und meint, dass die
Kommunalverfassung eine Mindestforderung enthalte, über die die StVV hinausgehen
könne. Darauf entgegnet Herr Exner, dass das Innenministerium sehr fein
zwischen Organ- und Finanzfragen unterschieden und der Gesetzgeber bei
Organfragen sehr konkret von seinem Regelungsrecht Gebrauch gemacht habe.
Bestimmte Rechte seien eindeutig den Fraktionen vorbehalten bzw. einem
bestimmten Quorum der StVV. Da das Innenministerium die Geschäftsordnung
prüfe, werde man das Ergebnis dann
sehen. Herr Naber hält den Antrag von „Die Andere“ in geänderter Fassung für
zustimmungsfähig und schlägt vor,
den zweiten Absatz wie folgt zu ändern
Anträge oder Beschlussvorlagen sollen nicht in
die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn wesentliche Bestandteile bei
Fristablauf fehlen. Bei Personalentscheidungen muss eine Drucksache die für
eine Stelle oder Funktion vorgeschlagene Person konkret benennen.
Abstimmung:
Der Antrag vom BürgerBündnis wird
mit dem
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 0
Ablehnung: 8
Stimmenthaltung: 4
abgelehnt.
Abstimmung:
Der Antrag von Die Andere in der von
Herrn Naber geänderten Fassung wird mit dem
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3
Ablehnung: 7
Stimmenthaltung: 2
abgelehnt.
Abstimmung:
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wird mit dem
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 8
Ablehnung: 2
Stimmenthaltung: 2
angenommen.
Abstimmung:
Der Antrag der Fraktion SPD mit dem Wortlaut:
§ 11 Abs. 2 S. 2 wird geändert in: „Die Fragestunde ist
auf 45 Minuten begrenzt.“
wird mit dem
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 8
Ablehnung: 4
Stimmenthaltung: 0
angenommen.
Abstimmung:
Der Antrag der Fraktion FDP/Familienpartei im § 11 Abs. 3 „Die
Aussprache zum Bericht des Oberbürgermeisters ist auf 30 Minuten zu reduzieren.“
wird mit dem
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 8
Ablehnung: 3
Stimmenthaltung: 1
angenommen.
§ 12 – keine Änderungen
§ 13 – Anfragen
Herr Dr. Scharfenberg spricht sich
dafür aus, die bisher gültige Fassung der Geschäftsordnung wieder aufzunehmen;
dem schließt sich der Oberbürgermeister an und empfiehlt, dem Änderungsantrag
der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen.
Abstimmung:
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE
LINKE, in den § 13 die Alternativfassung mit den Punkten 1 - 3 in die
Geschäftsordnung aufzunehmen, die der bisherigen Regelung der Anfragen
entspreche, wird mit dem
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 11
Ablehnung:
0
Stimmenthaltung:
1
angenommen.
§ 14 – Beschlussvorlagen und Anträge
OBR Grube – in Abs. 1 sind neben Stadtverordneten auch die Orts-beiräte
aufzunehmen.
Unter Verweis darauf,
dass dies nicht rechtskonform sei, wird der Antrag mit dem
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 1
Ablehnung: 8
Stimmenthaltung: 3
abgelehnt.
§ 15 – keine Änderung
§ 16 – keine Änderung
§ 17 – Sitzungsablauf
Herr Dr. Scharfenberg begründet den Änderungsantrag der
Fraktion DIE LINKE, auch weiterhin mit der Sitzung um 13:00 Uhr zu beginnen.
Erst wenn sich zeige, dass man in der vorgegebenen Zeit mit der Tageordnung
fertig werde, sollte eine Änderung der Geschäftsordnung vorgenommen werden.
Bezüglich der Verlegung der Fragestunde sei die Wirkung absehbar, dass der
Sitzungssaal nur halb voll sein werde. Herr Schubert betont, dass die
Fraktionen der Kooperation die Sitzungslänge für Ehrenamtler für nicht zumutbar
halten. Man solle erst Regeln aufstellen, um sich daran halten zu können. Herr
Dr. Scharfenberg entgegnet, dass man sich gern über Ursachen unterhalten könne,
aber auf wichtige Diskussionen in der StVV sollte aus Zeitgründen nicht
verzichtet werden. Frau Engel-Fürstberger spricht sich für den Vorschlag im
Entwurf der Geschäftsordnung aus; dies sei ein Entgegenkommen für Ehrenamtler.
Herr Schüler verweist darauf, dass alle bisherigen Bemühungen kein Ergebnis
gebracht haben und spricht sich ebenfalls für das Aufstellen von Regeln aus und
gegen die Verlagerung des Fragerechts an den Beginn der Sitzung. Dies sei ein
Recht jedes Stadtverordneten und nicht alle müssten sich zwingend die
Fragestunde anhören.
Frau Dr. Müller befürchtet, das damit Dinge „aufgeweicht
werden“, wo man jetzt noch nicht wisse, wohin diese führen. Ebenso könne man
fragen, wo es stehe, dass sich alle den Bericht des Oberbürgermeisters anhören
müssen oder alle die Anträge. Wenn die Verwaltung vor 10 oder 12
Stadtverordneten ihre Antworten referiere, sei das auch nicht eben schön.
Außerdem habe dann nicht jeder Stadtverordnete den gleichen Wissensstand und so
könne es sein, dass nach der Fragestunde zu gleichen Themen Kleine Anfrage
verfasst werden. Herr Schröder verweist auf den hohen Arbeitsausfall für
Stadtverordnete, wenn die Sitzung um 13:00 Uhr beginnt. Die Fragen liegen allen
Stadtverordneten schriftlich vor, so dass jeder selbst entscheiden könne, ob er
daran teilnehmen wolle oder nicht. Dies, so Herr Naber, sei eine auch in
anderen Gremien durchaus geübte Praxis.
Abstimmung:
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum § 17 Abs. 3:
a. Fragestunde wird nach e.
Feststellung der Tagesordnung oder nach f. Bericht des
Oberbürgermeisters eingeordnet
wird mit dem
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3
Ablehnung: 7
Stimmenthaltung: 2
abgelehnt.
§ 18 – 26 – keine Änderungen
§ 27 – Ausschüsse
Der Antrag vom BürgerBündnis, alle Stadtverordneten ein
aktives Rederecht für den nicht öffentlichen Teil der Ausschusssitzungen
einzuräumen, widerspricht der Kommunalverfassung und wird mit dem
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 0
Ablehnung: 4
Stimmenthaltung: 9
abgelehnt.
§ 28 – Ortsbeitäte
Der Vorschlag des Ortsbeirates Golm – den §
28 Abs. 4 S.2 HS 2 lit. a) wie folgt zu ändern:
Von einem Zehntel der gemäß Hauptsatzung festgelegten Anzahl der
Mitglieder des Ortsbeirates
und den § 28 Abs. 6:
Im Übrigen
finden auf das Verfahren der Ortsbeiräte die Regelungen gemäß §§ 1 und 2, §
3 Abs. 1 und 2, §§ 4 und 5, §§ 8
bis 10, § 11 Abs. 5 und 6, § 12 Abs. 2 und §§ 13 bis 26 entsprechende
Anwendung, soweit nachstehend keine andere Regelung getroffen wird.
§ 13 Abs.1
ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass Mitglieder eines Ortsbeirates nur
berechtigt sind, Anfragen zu Angelegenheiten des jeweiligen Ortsteiles an den
Oberbürgermeister zu richten.
§ 17 Abs.1
ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Ortsbeiräte durch Beschluss einen
regelmäßigen Sitzungstermin festlegen.
§ 17 Abs. 3
S.1 lit. f) ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle des Berichtes des
Oberbürgermeisters ein Bericht des Ortsvorstehers tritt.
§ 23 Abs.2 ist mit der
Maßgabe anzuwenden, dass auf Verlangen von einem Zehntel der gemäß Hauptsatzung
festgelegten Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates namentlich abzustimmen ist.
wird mit dem:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 0
Ablehnung: 7
Stimmenthaltung: 6
abgelehnt.
Anschließend stellt der Oberbürgermeister die so
geänderte Geschäftsordnung zur Abstimmung:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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