27.05.2009 - 3 Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich...

Beschluss:
vertagt
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Herr Schubert betont namens der Fraktion SPD, dass der Aufwuchs bei den Entschädigungen für die Stadtverordneten und die Fraktionsvorsitzenden nicht mitgetragen werde.

Der Oberbürgermeister verweist auf die zustimmende Stellungnahme des Ausschusses für Finanzen und die Änderung im

§ 10 (Inkrafttreten)

(1) Die Satzung tritt am 01. 09.2009 in Kraft sowie den redaktionellen Hinweis im § 5 Abs. 2, den 6. Anstrich neu zu formulieren, da die jetzige Fassung nicht das Anliegen treffe.

Als neue Formulierung wird vorgeschlagen:

Ein zusätzliches Sitzungsgeld erhalten die stellvertretenden Vorsitzenden aller Ausschüsse der StVV, wenn sie bei Abwesenheit der/des Vorsitzenden eine Sitzung leiten.

 

Herr Dr. Scharfenberg führt dazu aus, dass die Fraktion DIE LINKE keine der Erhöhungen zustimmen werde. Die Regelung bezüglich der Ortsvorsteher akzeptiere er, allerdings sei die Unterscheidung nach der Größe der Ortsbeiräte mit der vorgeschlagenen  Staffelung der Aufwandsentschädigungen nicht nachzuvollziehen. Deshalb sollte das mit den Ortsvorstehern erneut diskutiert werden.  Herr Schüler entgegnet, dass dies bisher wesentlich feiner gegliedert sei und unter der Maßgabe, das bisherige Budget nicht zu überschreiten, eine Neuregelung vorgeschlagen wurde. Frau Dr. Schröter fragt nach der Begründung für die Erhöhung des zusätzlichen Aufwandes für den Vorsitzenden und neu für die Stellvertreter des Vorsitzenden. Herr Schüler entgegnet, dass die Erhöhungen in der Arbeitsgruppe diskutiert wurden und einem Inflationsausgleich von ca. 10 % entspreche. Dies sah die Arbeitsgruppe als gerechtfertigt an, weil seit 2001 keine Änderung der Entschädigungssatzung in diesem Sinne vorgenommen wurde. Im Weiteren haben die Präsidiumsmitglieder darauf hingewiesen, dass nach der neuen Kommunalverfassung für Stellvertreter die Möglichkeit einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung bestehe und die Frage aufgeworfen, warum gerade bei ihnen davon kein Gebrauch gemacht werden sollte.

Im Ergebnis der Diskussion schlägt der Oberbürgermeister vor, die Satzung unter Berücksichtigung der Diskussion im Hauptausschuss nochmals in die Arbeitsgruppe zurück zu überweisen und auch in den Ortsbeiräten erneut zu diskutieren.

Gegen diesen Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch.

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Anlagen zur Vorlage