27.05.2009 - 3 Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Stadtverordneter Schüler als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 27.05.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- vertagt
Herr Schubert betont namens der Fraktion SPD, dass der
Aufwuchs bei den Entschädigungen für die Stadtverordneten und die
Fraktionsvorsitzenden nicht mitgetragen werde.
Der Oberbürgermeister verweist auf die zustimmende Stellungnahme des Ausschusses für Finanzen und die Änderung im
§ 10 (Inkrafttreten)
Ein zusätzliches Sitzungsgeld erhalten die stellvertretenden Vorsitzenden aller Ausschüsse der StVV, wenn sie bei Abwesenheit der/des Vorsitzenden eine Sitzung leiten.
Herr Dr. Scharfenberg führt dazu aus, dass die Fraktion DIE
LINKE keine der Erhöhungen zustimmen werde. Die Regelung bezüglich der
Ortsvorsteher akzeptiere er, allerdings sei die Unterscheidung nach der Größe
der Ortsbeiräte mit der vorgeschlagenen
Staffelung der Aufwandsentschädigungen nicht nachzuvollziehen. Deshalb
sollte das mit den Ortsvorstehern erneut diskutiert werden. Herr Schüler entgegnet, dass dies
bisher wesentlich feiner gegliedert sei und unter der Maßgabe, das bisherige
Budget nicht zu überschreiten, eine Neuregelung vorgeschlagen wurde. Frau Dr.
Schröter fragt nach der Begründung für die Erhöhung des zusätzlichen Aufwandes
für den Vorsitzenden und neu für die Stellvertreter des Vorsitzenden. Herr
Schüler entgegnet, dass die Erhöhungen in der Arbeitsgruppe diskutiert wurden
und einem Inflationsausgleich von ca. 10 % entspreche. Dies sah die
Arbeitsgruppe als gerechtfertigt an, weil seit 2001 keine Änderung der
Entschädigungssatzung in diesem Sinne vorgenommen wurde. Im Weiteren haben die
Präsidiumsmitglieder darauf hingewiesen, dass nach der neuen Kommunalverfassung
für Stellvertreter die Möglichkeit einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung
bestehe und die Frage aufgeworfen, warum gerade bei ihnen davon kein Gebrauch
gemacht werden sollte.
Im Ergebnis der Diskussion schlägt der Oberbürgermeister
vor, die Satzung unter Berücksichtigung der Diskussion im Hauptausschuss
nochmals in die Arbeitsgruppe zurück zu überweisen und auch in den Ortsbeiräten
erneut zu diskutieren.
Gegen
diesen Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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