24.06.2009 - 5 Änderung Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Po...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Exner bringt die Vorlage ein.

Gegen das Rederecht für Herrn Dr. Seidel erhebt sich kein Widerspruch. Herr Dr. Seidel bringt anschließend den Änderungsantrag der Fraktion SPD ein und erläutert den folgenden Wortlaut:

 

Die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Potsdam GmbH in § 8 Abs. 1 Ziff. 8 bzw. 9 und § 11 Abs. 4 lauten:

 

§ 8 Abs. 1 Ziff. 8

(1)  die Gesellschafterversammlung beschließt insbesondere über folgende Angelegenheiten:

 

      ... Punkt 8. wird nicht verändert, einzufügen ist neu:

 

9. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer/innen sowie Abschluss, Änderung, Aufhebung und Kündigung von Anstellungsverträgen der Geschäftsführer/innen nach vorheriger Empfehlung durch den Aufsichtsrat.

 

        Die Nummerierung der nachfolgenden Punkte ist entsprechend anzupassen.

 

§ 11 Abs. 4

(4) Der Aufsichtsrat beschließt über:

 

1.           Empfehlung zur Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer/innen. Wird einem Geschäftsführer/einer Geschäftsführerin durch den Aufsichtsrat das Vertrauen entzogen, ist er/sie durch die Gesellschafterversammlung unverzüglich  abzuberufen.

 

2.      Empfehlung zu Abschluss, Änderung, Aufhebung und Kündigung der Anstellungsverträge der Geschäftsführer/innen.

 

Herr Dr. Scharfenberg spricht sich gegen die Beschlussvorlage aus, denn wegen einer einfachen Änderung wie dieser sollte der Gesellschaftsvertrag nicht angefasst werden. Auch das Argument, man wolle es so machen, wie in anderen Gesellschaften auch, ziehe nicht, denn man könne es so oder so machen. Der Bedarf für diese Änderung erschließe sich ihm nicht, weil eine Person damit weitreichendere Entscheidungen treffen könne als ein ganzes Gremium.

Herr Exner entgegnet darauf, dass mit dem Public Corporate Governance Kodex einheitliche Standards entwickelt werden sollen. Wenn man sich für ein einheitliches Leitbild entschieden habe, sollte man sich auch für eine gleichförmige Handhabung entscheiden – also entweder oder.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion SPD wird zur Abstimmung gestellt und mit 6 Ja-Stimmen, bei 3 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen angenommen.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Potsdam GmbH
(§ 8 Abs. 1 Ziff. 8 und § 11 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag; siehe beigefügte Synopse) unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktion SPD

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  3

Stimmenthaltung:       3

 

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Anlagen zur Vorlage