24.06.2009 - 5 Änderung Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Po...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungsmanagement mit Äa Fraktion SPD
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 24.06.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Exner bringt die Vorlage ein.
Gegen das Rederecht für Herrn Dr.
Seidel erhebt sich kein Widerspruch. Herr Dr. Seidel bringt anschließend den
Änderungsantrag der Fraktion SPD ein und erläutert den folgenden Wortlaut:
Die Änderungen des
Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Potsdam GmbH in § 8 Abs. 1 Ziff. 8 bzw. 9
und § 11 Abs. 4 lauten:
§ 8 Abs. 1 Ziff. 8
(1) die
Gesellschafterversammlung beschließt insbesondere über folgende
Angelegenheiten:
... Punkt 8. wird nicht verändert,
einzufügen ist neu:
9. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer/innen sowie Abschluss, Änderung, Aufhebung und Kündigung von Anstellungsverträgen der Geschäftsführer/innen nach vorheriger Empfehlung durch den Aufsichtsrat.
Die Nummerierung der
nachfolgenden Punkte ist entsprechend anzupassen.
§ 11 Abs. 4
(4) Der Aufsichtsrat beschließt
über:
1. Empfehlung
zur Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer/innen. Wird einem
Geschäftsführer/einer Geschäftsführerin durch den Aufsichtsrat das Vertrauen
entzogen, ist er/sie durch die Gesellschafterversammlung unverzüglich abzuberufen.
2.
Empfehlung
zu Abschluss, Änderung, Aufhebung und Kündigung der Anstellungsverträge der
Geschäftsführer/innen.
Herr Dr. Scharfenberg spricht sich
gegen die Beschlussvorlage aus, denn wegen einer einfachen Änderung wie dieser
sollte der Gesellschaftsvertrag nicht angefasst werden. Auch das Argument, man
wolle es so machen, wie in anderen Gesellschaften auch, ziehe nicht, denn man
könne es so oder so machen. Der Bedarf für diese Änderung erschließe sich ihm nicht,
weil eine Person damit weitreichendere Entscheidungen treffen könne als ein
ganzes Gremium.
Herr Exner entgegnet darauf, dass
mit dem Public Corporate Governance Kodex einheitliche Standards entwickelt
werden sollen. Wenn man sich für ein einheitliches Leitbild entschieden habe,
sollte man sich auch für eine gleichförmige Handhabung entscheiden – also
entweder oder.
Der Änderungsantrag der Fraktion SPD
wird zur Abstimmung gestellt und mit 6 Ja-Stimmen, bei 3 Nein-Stimmen und 3
Stimmenthaltungen angenommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,6 kB
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