24.06.2009 - 4 Keine Tarifflucht in städtischen Unternehmen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Exner führt eingangs dazu aus, dass bei Ausgliederungen ein Bestandsschutz für Beschäftigte gelte, dies in der Stadt gängige Praxis sei und in den Gremien auch so kommuniziert werde. Deshalb halte er den Antrag für unnötig und er sei auch zu undifferenziert, weil es auch Hausverträge gebe oder Vereinbarungen mit dem Personalrat. Mit dem Antrag werde etwas unterstellt, was gar nicht gemacht werde.

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass er den Antrag so nicht sehe und damit keine Schwierigkeiten habe, im Interesse der Beschäftigten darauf zu achten, dass keine Schlechterstellung erfolge.

Gegen das Rederecht für Herrn Boede erhebt sich kein Widerspruch. Herr Boede verweist anschließend darauf, dass die genannten Regelungen für so genannte Altbeschäftigte klar seien, aber es insbesondere für Neueinstellungen schlechtere Konditionen gebe – weniger Geld für die gleiche oder mehr Arbeit. Die Zielrichtung des Antrags sei, die Stadt zu verpflichten, auch für diese Neueinstellungen den Tarif zu bezahlen.

Auf die Nachfrage von Herrn Schubert, welche Konsequenzen sich ergeben, wenn der Antrag so allgemein verabschiedet werde, entgegnet Herr Exner, dass es dann niemals Hausverträge, wie z. B. im Klinikum „Ernst von Bergmann“ geben könne. Das sei wirtschaftlich nicht fortschrittlich und passe nicht zu konsensualen Vereinbarungen mit Gewerkschaften, um etwas zukunftsfähig zu gestalten. Auf die Nachfrage von Herrn Schubert an Herrn Boede, wie zukünftig mit Hausverträgen umgegangen werden solle, entgegnet dieser, dass die Antragstellung klar und deutlich sei. Verträge können mit den Gewerkschaften in Kompromissform ausgehandelt werden, wenn es noch schlechter zu kommen drohe. Herr Scharfenberg plädiert dafür, bei dem Grundsatz zu bleiben, dass bei Strukturveränderungen städtischer Unternehmen die geltenden Tarife Anwendung finden. Das sollte so beschlossen werden, um kein falsches Signal zu geben; es gehe nicht um bestehende Tarifverträge. Herr Schubert schlägt vor, im ersten Satz „..., dass bei Betriebsübergang von Beschäftigten in kommunalen Unternehmen der Stadt ...“ aufzunehmen, um das klarzustellen.

Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass damit der Inhalt des § 613a BGB beschlossen werde und stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung. Dieser wird mit 6 Ja-Stimmen, bei 6 Stimmenthaltungen angenommen.

Der so geänderte Beschlusstext wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass bei Betriebsübergang von Beschäftigten in kommunalen Unternehmen der Stadt Potsdam und deren Tochtergesellschaften die für die Bereiche geltenden Tarife Anwendung finden. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass die Beschäftigten nach Gründung von Tochtergesellschaften oder Überführung von Arbeitsverhältnissen in andere Gesellschaften nicht nach niedrigeren Tarifen bezahlt werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  3

Stimmenthaltung:       5