24.06.2009 - 7 Unterrichtung der Stadtverordneten über Korrupt...

Beschluss:
abgelehnt
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Nachdem sich gegen das Rederecht für Herrn Boede kein Widerspruch erhoben hat,  bringt dieser den Antrag ein und verweist auf dessen Vorgeschichte mit den Kleinen Anfragen 09/SVV/0322 und 09/SVV/0462 zu Umbesetzungen und Umstrukturierungen in der Ausländerbehörde. In den Antworten sei als Begründung dafür mit keinem Wort die Korruptionsfälle erwähnt worden, so dass er sich desinformiert und „belogen“ fühle. Er empfehle in diesem Zusammenhang ein klares Verfahren für die Unterrichtung der Stadtverordneten was, wann, wo und in welcher Art kommuniziert werde. Die Idee, eine Stelle für einen Antikorruptionsbeauftragten zu schaffen, halte er für schwierig; das müsse seiner Meinung nach ganz anders geordnet werden, um Verdachtsfälle anzeigen zu können. Die Kontrolle der Verwaltung sei das ureigenste Recht der StVV  und hier gelte es, die Verhältnismäßigkeit zu wahren und nicht erst auf Nachfrage zu informieren, zumal die Information in der letzten Hauptausschusssitzung nicht angekündigt gewesen sei. In Potsdam müsse eine Kultur Einzug halten, die eine Interessenvermischung verhindere.

Der Oberbürgermeister betont in seinen Ausführungen, dass er diesbezüglich keine Säumigkeiten sehe, denn die Verwaltung habe über den Korruptionsfall in der Ausländerbehörde am 12.12.07 und dann am 13.02.08 im nicht öffentlichen Teil der Hauptausschusssitzung informiert. Nicht öffentlich aus ermittlungs-taktischen Gründen und um zu verhindern, dass evtl. Spuren verwischt werden. Außerdem sei es ein Verdachtsfall gewesen und es gelte, die Mitarbeiter weitestgehend zu schützen, bis sich dieser erhärtet habe. Im Weiteren habe die Verwaltung gehandelt und den Antikorruptionsbeauftragten informiert. Seinerseits  seien entsprechende Ermittlungen aufgenommen worden; die Staatsanwaltschaft wurde informiert und habe ebenfalls entsprechende Ermittlungen aufgenommen und  es sei die Verdachtskündigung ausgesprochen worden, wofür es ein sehr enges Zeitfenster von 14 Tagen gebe. Das alles, so meine er, gehöre nicht in die Öffentlichkeit, denn damit müsse man sehr sorgsam umgehen und Verwaltung sei in diesem Sinne sowohl die Kernverwaltung als auch die Stadtverordneten-versammlung. Die Mitarbeiter verdienten es, in Schutz genommen zu werden – denn so, wie die Berichterstattungen jetzt laufen, habe man den Eindruck, in einer „Bananenrepublik“ zu wohnen, wo Korruption an der Tagesordnung sei.  Unaufgefordert und unabhängig von den konkreten Fällen arbeite die Verwaltung an einer Evaluation des Verfahrens; eine entsprechende Dienstanweisung des Oberbürgermeisters sei bereits unterschrieben.

 

Herr Erdmann führt im Weiteren aus, dass durch die Festlegung des Oberbürger-meisters die Zuordnung der Korruptionsprävention entweder zum Rechtsamt oder zum Rechnungsprüfungsamt schon seit Anfang des Jahres geprüft werde. In der Beigeordnetenkonferenz am 20. Mai 2009 sei die Zuständigkeit für den Aufbau, die Zusammensetzung und die Arbeit der Anti-Korruptionsstelle auf das Rechnungsprüfungsamt übertragen worden. Seitens des Rechnungsprüfungs-amtes sei Frau Rademacher dafür vorgesehen. Die Übergabe der Akten und Unterlagen von Herrn Schneider an Frau Rademacher werde zwischen den beiden Bereichen geregelt. Ebenso wurden die Unterlagen hinsichtlich des Beitritts der Landeshauptstadt Potsdam zu Transperency International dem RPA zugeleitet. Das Rechnungsprüfungsamt erarbeite bis Anfang Juli 2009 einen Entwurf einer Leistungsbeschreibung zur Vorbereitung der Vergabe und er werbe insbesondere jetzt dafür, keinen Aktionismus zu betreiben, sondern einen Ombudsmann zu beauftragen, der das extern unterstütze und Ansprechpartner sein solle. Die Festlegungen über den Zeitpunkt und die Art der Information der Öffentlichkeit gehöre dann in eine Dienstanweisung des Oberbürgermeisters. Er betont abschließend, dass die präventive Arbeit im Vordergrund stehe, um die Mitarbeiter für dieses Thema zu sensibilisieren – dafür seien auch Schulungen geplant.

 

Herr Dr. Scharfenberg führt aus, dass er die geplante Vorgehensweise ungeteilt unterstütze und auch meine, dass das Thema nicht wie auf einem Marktplatz gehandelt werden könne. Er bedauere die öffentliche Diskussion, weil das Thema eines verantwortungsvollen Umgangs bedürfe. Trotzdem sei eine rechtzeitige und umfassende Information nicht erfolgt, auch wenn in den  genannten Sitzungen darüber gesprochen worden sei. Auf dieser Grundlage habe man nicht von Korruption ausgehen können, sondern von Unregelmäßigkeiten, die eine Schließung der Behörde begründe. Die in der letzten Hauptausschusssitzung gegebene Information habe nicht auf der Tagesordnung gestanden und sei als weiterer Fall „hinterhergeschoben“ worden. Deshalb sollte ein Verfahren entwickelt werden, zu dem man auch stehe. Er lasse sich nicht in die Rolle des „Mitwissers“ drängen, denn dafür reichten die gegebenen Informationen nicht aus.

Herr Naber betont, dass die Diskussion vor dem Hintergrund des Beitritts zu Transperency International geführt werde und auch er nicht dafür sei, in Aktionismus zu verfallen. Er fragt, ob es Gespräche mit anderen Kommunen gegeben habe, die diesbezüglich schon aktiv seien oder es bereits abgestimmte Schritte gebe. Bezüglich der jetzt gelaufenen Vorfälle mit Unterstellungen zu arbeiten, halte er für einen politisch schlechten Stil; genauso falsch sei es, Misstrauen gegenüber der Verwaltung zu schüren.

Frau Engel-Fürstberger spricht sich ebenfalls für ein zu entwickelndes Verfahren zum Umgang mit Korruptionsverdachtsfällen aus und verweist auf einen von der Fraktion FDP/Familienpartei vorbereiteten Änderungsantrag, der genau in diese Richtung gehe.

Herr Schubert meint, dass durch die Verwaltung bereits eine Grundlage geschaffen worden sei, auf der weiter gearbeitet werden könne. Seit der letzten Information im Februar 2008 habe das Thema „keinen Menschen“ mehr interessiert und keiner mehr nachgefragt. Letzteres sollte man tun, wenn man sich schlecht informiert fühlt. Herr Schröder verweist darauf, dass das im Rahmen von Prüfberichten mehrfach eine Rolle gespielt und der Rechnungsprüfungs-ausschuss ein entsprechendes Verfahren seit langem angemahnt habe. Die Mitarbeiter seien zu entsprechenden Schulungen geschickt worden und hätten sich mit dem Thema umfassend befasst. Auch der Rechnungsprüfungs-ausschuss wurde über die Vorfälle rechtzeitig und umfassend informiert und hier seien die Fraktionen entsprechend vertreten. Diese Informationen seien vertraulich zu behandeln und deshalb spreche er sich dafür aus, weitere erst nach Erhärtung von Verdachtsfällen zu geben, denn in Deutschland gelte nun mal die Unschuldsvermutung, bis das Gericht etwas anderes feststelle. Er begrüße ausdrücklich die bereits gegangenen Schritte, die in einem Prozess von nunmehr 2 Jahren schon getan wurden.

 

Herr Boede meint, dass es zumindest eine zeitnahe Information geben müsse und die Grenzen bezüglich der Bewertung der Frage „was ist Korruption“ sehr fließend seien. Er schlage einen Workshop zu diesem Thema, aber auch zur Vermischung von Interessen bei Entscheidungsfindungen während oder nach der Sommerpause vor.

Frau Dr. Schröter fragt im Weiteren nach, wie sich der Oberbürgermeister den Unterschied zwischen dem von der Presse veröffentlichten Text und dem Text im Protokoll der Hauptausschusssitzung erkläre sowie ob die Verwaltung darüber informiert habe, obwohl es schützenswerte Interesse gegeben habe und seit wann der nicht kommunizierte Fall in der Verwaltung bekannt gewesen sei.

 

Er nehme selbstkritisch mit, so der Oberbürgermeister, dass sich die Stadtverordneten nicht ausreichend informiert fühlen. Sein Unmut richte sich dagegen, dass einige so tun, als ob gar nicht informiert bzw. etwas bewusst verschwiegen worden sei. Und wenn die Antwort auf die Kleine Anfrage von Herrn Boede nicht mehr auf die Korruptionsfälle verweise, dann vielleicht deshalb, weil die Mitarbeiter davon ausgegangen sind, dass das bekannt sei. Frau E. Müller betont, dass beide Fälle in ihrem Geschäftsbereich festgestellt  und in die Öffentlichkeit „gezerrt“ worden seien. Sie habe über beide Fälle informiert, ohne konkrete Namen und Bereiche zu nennen. Nachdem es in der Presse berichtet wurde, habe sie keine Veranlassung gehabt, mit Informationen „hinter dem Berg“ zu halten. Im März sei im zweiten Fall eine Verdachtskündigung ausgesprochen worden.

Auf die Nachfrage von Herrn Naber bezüglich des  Beitritts zu Transperency International verweist Herr Erdmann auf die noch zu übergebenden Unterlagen. Herr Exner betont, dass dies die Gremien noch beschäftigen werde, denn Cottbus z. B. arbeite bereits seit einem Jahr daran. Bezüglich des Zeitpunktes der Information meine er, müsse man genau hinterfragen, wann denn dieser gegeben sei. Schließlich habe man nicht gleich zu Beginn „alle Karten auf dem Tisch“, sondern nur einen Anfangsverdacht. Man dürfe evtl. andere Tatverdächtige nicht aufscheuchen und ihnen die Gelegenheit geben, Spuren zu verwischen. Wenn die Beweislage schlecht sei, könne auch kein Urteil gesprochen werden. Außerdem handele es sich oftmals nur um Vermutungen, die dann aber gar nicht zutreffen.

 

Der Oberbürgermeister schlägt abschließend vor, im September 2009 das Modell „Rechnungsprüfungsamt“ und andere Formen bezüglich der Antikorruption vorzustellen sowie die Regeln, in welchen Fällen wann und wo informiert werde. Gegen diesen Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch.

 

Der vorliegende Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtverordneten künftig unaufgefordert und unverzüglich über Korruptionsverdachtsfälle in der Stadtverwaltung zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  8

Stimmenthaltung:       0

 

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