24.06.2009 - 7 Unterrichtung der Stadtverordneten über Korrupt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Stadtverordnete Grimm, Herzberg und Boede, Die Andere
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 24.06.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Nachdem sich gegen das Rederecht für Herrn Boede kein
Widerspruch erhoben hat, bringt
dieser den Antrag ein und verweist auf dessen Vorgeschichte mit den Kleinen
Anfragen 09/SVV/0322 und 09/SVV/0462 zu Umbesetzungen und Umstrukturierungen in
der Ausländerbehörde. In den Antworten sei als Begründung dafür mit keinem Wort
die Korruptionsfälle erwähnt worden, so dass er sich desinformiert und
„belogen“ fühle. Er empfehle in diesem Zusammenhang ein klares Verfahren für
die Unterrichtung der Stadtverordneten was, wann, wo und in welcher Art
kommuniziert werde. Die Idee, eine Stelle für einen Antikorruptionsbeauftragten
zu schaffen, halte er für schwierig; das müsse seiner Meinung nach ganz anders
geordnet werden, um Verdachtsfälle anzeigen zu können. Die Kontrolle der
Verwaltung sei das ureigenste Recht der StVV und hier gelte es, die Verhältnismäßigkeit zu wahren und
nicht erst auf Nachfrage zu informieren, zumal die Information in der letzten
Hauptausschusssitzung nicht angekündigt gewesen sei. In Potsdam müsse eine
Kultur Einzug halten, die eine Interessenvermischung verhindere.
Der Oberbürgermeister betont in seinen Ausführungen, dass er
diesbezüglich keine Säumigkeiten sehe, denn die Verwaltung habe über den
Korruptionsfall in der Ausländerbehörde am 12.12.07 und dann am 13.02.08 im
nicht öffentlichen Teil der Hauptausschusssitzung informiert. Nicht öffentlich
aus ermittlungs-taktischen Gründen und um zu verhindern, dass evtl. Spuren
verwischt werden. Außerdem sei es ein Verdachtsfall gewesen und es gelte, die
Mitarbeiter weitestgehend zu schützen, bis sich dieser erhärtet habe. Im
Weiteren habe die Verwaltung gehandelt und den Antikorruptionsbeauftragten
informiert. Seinerseits seien
entsprechende Ermittlungen aufgenommen worden; die Staatsanwaltschaft wurde
informiert und habe ebenfalls entsprechende Ermittlungen aufgenommen und es sei die Verdachtskündigung
ausgesprochen worden, wofür es ein sehr enges Zeitfenster von 14 Tagen gebe.
Das alles, so meine er, gehöre nicht in die Öffentlichkeit, denn damit müsse
man sehr sorgsam umgehen und Verwaltung sei in diesem Sinne sowohl die
Kernverwaltung als auch die Stadtverordneten-versammlung. Die Mitarbeiter
verdienten es, in Schutz genommen zu werden – denn so, wie die
Berichterstattungen jetzt laufen, habe man den Eindruck, in einer
„Bananenrepublik“ zu wohnen, wo Korruption an der Tagesordnung sei. Unaufgefordert und unabhängig von den
konkreten Fällen arbeite die Verwaltung an einer Evaluation des Verfahrens;
eine entsprechende Dienstanweisung des Oberbürgermeisters sei bereits
unterschrieben.
Herr Erdmann führt im Weiteren aus, dass durch die
Festlegung des Oberbürger-meisters die Zuordnung der Korruptionsprävention
entweder zum Rechtsamt oder zum Rechnungsprüfungsamt schon seit Anfang des
Jahres geprüft werde. In der Beigeordnetenkonferenz am 20. Mai 2009 sei die
Zuständigkeit für den Aufbau, die Zusammensetzung und die Arbeit der
Anti-Korruptionsstelle auf das Rechnungsprüfungsamt übertragen worden. Seitens
des Rechnungsprüfungs-amtes sei Frau Rademacher dafür vorgesehen. Die Übergabe
der Akten und Unterlagen von Herrn Schneider an Frau Rademacher werde zwischen
den beiden Bereichen geregelt. Ebenso wurden die Unterlagen hinsichtlich des
Beitritts der Landeshauptstadt Potsdam zu Transperency International dem RPA
zugeleitet. Das Rechnungsprüfungsamt erarbeite bis Anfang Juli 2009 einen
Entwurf einer Leistungsbeschreibung zur Vorbereitung der Vergabe und er werbe
insbesondere jetzt dafür, keinen Aktionismus zu betreiben, sondern einen
Ombudsmann zu beauftragen, der das extern unterstütze und Ansprechpartner sein
solle. Die Festlegungen über den Zeitpunkt und die Art der Information der
Öffentlichkeit gehöre dann in eine Dienstanweisung des Oberbürgermeisters. Er
betont abschließend, dass die präventive Arbeit im Vordergrund stehe, um die
Mitarbeiter für dieses Thema zu sensibilisieren – dafür seien auch Schulungen
geplant.
Herr Dr. Scharfenberg führt aus, dass er die geplante
Vorgehensweise ungeteilt unterstütze und auch meine, dass das Thema nicht wie
auf einem Marktplatz gehandelt werden könne. Er bedauere die öffentliche
Diskussion, weil das Thema eines verantwortungsvollen Umgangs bedürfe. Trotzdem
sei eine rechtzeitige und umfassende Information nicht erfolgt, auch wenn in
den genannten Sitzungen darüber
gesprochen worden sei. Auf dieser Grundlage habe man nicht von Korruption
ausgehen können, sondern von Unregelmäßigkeiten, die eine Schließung der
Behörde begründe. Die in der letzten Hauptausschusssitzung gegebene Information
habe nicht auf der Tagesordnung gestanden und sei als weiterer Fall
„hinterhergeschoben“ worden. Deshalb sollte ein Verfahren entwickelt werden, zu
dem man auch stehe. Er lasse sich nicht in die Rolle des „Mitwissers“ drängen,
denn dafür reichten die gegebenen Informationen nicht aus.
Herr Naber betont, dass die Diskussion vor dem Hintergrund
des Beitritts zu Transperency International geführt werde und auch er nicht
dafür sei, in Aktionismus zu verfallen. Er fragt, ob es Gespräche mit anderen
Kommunen gegeben habe, die diesbezüglich schon aktiv seien oder es bereits
abgestimmte Schritte gebe. Bezüglich der jetzt gelaufenen Vorfälle mit
Unterstellungen zu arbeiten, halte er für einen politisch schlechten Stil;
genauso falsch sei es, Misstrauen gegenüber der Verwaltung zu schüren.
Frau Engel-Fürstberger spricht sich ebenfalls für ein zu
entwickelndes Verfahren zum Umgang mit Korruptionsverdachtsfällen aus und
verweist auf einen von der Fraktion FDP/Familienpartei vorbereiteten
Änderungsantrag, der genau in diese Richtung gehe.
Herr Schubert meint, dass durch die Verwaltung bereits eine
Grundlage geschaffen worden sei, auf der weiter gearbeitet werden könne. Seit
der letzten Information im Februar 2008 habe das Thema „keinen Menschen“ mehr
interessiert und keiner mehr nachgefragt. Letzteres sollte man tun, wenn man
sich schlecht informiert fühlt. Herr Schröder verweist darauf, dass das im
Rahmen von Prüfberichten mehrfach eine Rolle gespielt und der
Rechnungsprüfungs-ausschuss ein entsprechendes Verfahren seit langem angemahnt habe.
Die Mitarbeiter seien zu entsprechenden Schulungen geschickt worden und hätten
sich mit dem Thema umfassend befasst. Auch der Rechnungsprüfungs-ausschuss
wurde über die Vorfälle rechtzeitig und umfassend informiert und hier seien die
Fraktionen entsprechend vertreten. Diese Informationen seien vertraulich zu
behandeln und deshalb spreche er sich dafür aus, weitere erst nach Erhärtung
von Verdachtsfällen zu geben, denn in Deutschland gelte nun mal die
Unschuldsvermutung, bis das Gericht etwas anderes feststelle. Er begrüße
ausdrücklich die bereits gegangenen Schritte, die in einem Prozess von nunmehr
2 Jahren schon getan wurden.
Herr Boede meint, dass es zumindest eine zeitnahe
Information geben müsse und die Grenzen bezüglich der Bewertung der Frage „was
ist Korruption“ sehr fließend seien. Er schlage einen Workshop zu diesem Thema,
aber auch zur Vermischung von Interessen bei Entscheidungsfindungen während
oder nach der Sommerpause vor.
Frau Dr. Schröter fragt im Weiteren nach, wie sich der
Oberbürgermeister den Unterschied zwischen dem von der Presse veröffentlichten
Text und dem Text im Protokoll der Hauptausschusssitzung erkläre sowie ob die
Verwaltung darüber informiert habe, obwohl es schützenswerte Interesse gegeben
habe und seit wann der nicht kommunizierte Fall in der Verwaltung bekannt
gewesen sei.
Er nehme selbstkritisch mit, so der Oberbürgermeister, dass
sich die Stadtverordneten nicht ausreichend informiert fühlen. Sein Unmut
richte sich dagegen, dass einige so tun, als ob gar nicht informiert bzw. etwas
bewusst verschwiegen worden sei. Und wenn die Antwort auf die Kleine Anfrage
von Herrn Boede nicht mehr auf die Korruptionsfälle verweise, dann vielleicht
deshalb, weil die Mitarbeiter davon ausgegangen sind, dass das bekannt sei.
Frau E. Müller betont, dass beide Fälle in ihrem Geschäftsbereich
festgestellt und in die
Öffentlichkeit „gezerrt“ worden seien. Sie habe über beide Fälle informiert,
ohne konkrete Namen und Bereiche zu nennen. Nachdem es in der Presse berichtet
wurde, habe sie keine Veranlassung gehabt, mit Informationen „hinter dem Berg“
zu halten. Im März sei im zweiten Fall eine Verdachtskündigung ausgesprochen
worden.
Auf die Nachfrage von Herrn Naber bezüglich des Beitritts zu Transperency International
verweist Herr Erdmann auf die noch zu übergebenden Unterlagen. Herr Exner
betont, dass dies die Gremien noch beschäftigen werde, denn Cottbus z. B.
arbeite bereits seit einem Jahr daran. Bezüglich des Zeitpunktes der
Information meine er, müsse man genau hinterfragen, wann denn dieser gegeben
sei. Schließlich habe man nicht gleich zu Beginn „alle Karten auf dem Tisch“,
sondern nur einen Anfangsverdacht. Man dürfe evtl. andere Tatverdächtige nicht
aufscheuchen und ihnen die Gelegenheit geben, Spuren zu verwischen. Wenn die
Beweislage schlecht sei, könne auch kein Urteil gesprochen werden. Außerdem
handele es sich oftmals nur um Vermutungen, die dann aber gar nicht zutreffen.
Der Oberbürgermeister schlägt abschließend vor, im September
2009 das Modell „Rechnungsprüfungsamt“ und andere Formen bezüglich der
Antikorruption vorzustellen sowie die Regeln, in welchen Fällen wann und wo
informiert werde. Gegen diesen Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch.
Der vorliegende Antrag wird zur Abstimmung gestellt: