09.06.2009 - 3.13 Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sh. TOP 3.6

 

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.        Der Bebauungsplan Nr. 124 „Heinrich-Mann-Allee / Wetzlarer Bahn“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 bis 3).

 

2.        Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 4).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage