11.12.2001 - 6 3. Potsdamer Sozialberich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 11.12.2001
- Status:
- öffentlich (Protokoll bestätigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bereich Soziales
Herr
Jakobs erklärt,
dass die detaillierten Informationen im Bericht einen enormen Aufwand bedeuten.
Die Resonanz auf den Bericht war etwas mager.
Es sollte
die künftige Form und der Inhalt diskutiert werden.
Frau
Priebe findet, dass
der Bericht als Handlungsgrundlage anzusehen ist. Mit den Daten sollte
intensiver umgegangen werden, um rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen
ergreifen zu können.
Der
Umgang mit dem Bericht sollte verbessert werden.
Frau
Dr. Lotz betont, dass
der Bericht nicht verzichtbar ist. Ein zweijährlicher Bericht ist aus ihrer
Sicht ausreichend. Bei gravierenden Veränderungen solle aber eine Information
erfolgen.
Frau
Blume schlägt vor,
dass der Bericht alle zwei Jahre vorgelegt wird.
Frau
Laabs betont, dass
der Bericht in ihrer Fraktion Arbeitsgrundlage ist.
Frau
Priebe fragt die
Verwaltung, ob es möglich ist, dem Bericht auch Maßnahmepläne beizufügen.
Herr
Jakobs erklärt,
dass der allgemeine statistische Teil des Berichtes jährlich vorgelegt werden
könnte. Das Vorlegen von Schwerpunkten ist sehr aufwendig, da hier Aussagen zu
Maßnahmestrategien getroffen werden.
Im
Sozialhilferecht gibt es auf kommunaler Ebene relativ wenige
Maßnahmemöglichkeiten.
Er macht
folgenden Vorschlag:
1.
Jährlicher statistischer Teil ohne umfangreiche Kommentierungen.
2. Der
inhaltliche Teil wird alle zwei Jahre vorgelegt.
Nächstes
Thema könnten Kinder und Jugendliche sein.
Herr
Näder schließt sich
dem an.
Er sprich
widersprüchliche Aussagen auf Seite 7 des Berichtes an. Hier wird ausgesagt, dass Potsdam
geringste Arbeitslosigkeit, höchstes Einkommen, aber auch höchste Zahl an
Sozialhilfeempfängern hat.
Herr
Jakobs stellt klar,
dass der Bereich der Sozialhilfe viele Menschen umfasst, die aus
verschiedensten Gründen nicht in den Arbeitsmarkt vermittelt werden können.
Er
empfiehlt dem Ausschuss zu beschließen, dass der statistische Teil des
Sozialberichtes jährlich erfolgt und der inhaltliche Bericht alle zwei Jahre
nach Schwerpunktthemen, die im Ausschuss für Gesundheit und Soziales festgelegt
werden, vorgelegt werden soll.