11.12.2001 - 6 3. Potsdamer Sozialberich...

Reduzieren

 

Herr Jakobs erklärt, dass die detaillierten Informationen im Bericht einen enormen Aufwand bedeuten. Die Resonanz auf den Bericht war etwas mager.

Es sollte die künftige Form und der Inhalt diskutiert werden.

 

Frau Priebe findet, dass der Bericht als Handlungsgrundlage anzusehen ist. Mit den Daten sollte intensiver umgegangen werden, um rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen ergreifen zu können.

Der Umgang mit dem Bericht sollte verbessert werden.

 

Frau Dr. Lotz betont, dass der Bericht nicht verzichtbar ist. Ein zweijährlicher Bericht ist aus ihrer Sicht ausreichend. Bei gravierenden Veränderungen solle aber eine Information erfolgen.

 

Frau Blume schlägt vor, dass der Bericht alle zwei Jahre vorgelegt wird.

 

Frau Laabs betont, dass der Bericht in ihrer Fraktion Arbeitsgrundlage ist.

 

Frau Priebe fragt die Verwaltung, ob es möglich ist, dem Bericht auch Maßnahmepläne beizufügen.

 

Herr Jakobs erklärt, dass der allgemeine statistische Teil des Berichtes jährlich vorgelegt werden könnte. Das Vorlegen von Schwerpunkten ist sehr aufwendig, da hier Aussagen zu Maßnahmestrategien getroffen werden.

Im Sozialhilferecht gibt es auf kommunaler Ebene relativ wenige Maßnahmemöglichkeiten.

Er macht folgenden Vorschlag:

1. Jährlicher statistischer Teil ohne umfangreiche Kommentierungen.

2. Der inhaltliche Teil wird alle zwei Jahre vorgelegt.

Nächstes Thema könnten Kinder und Jugendliche sein.

 

Herr Näder schließt sich dem an.

Er sprich widersprüchliche Aussagen auf Seite 7 des Berichtes an.  Hier wird ausgesagt, dass Potsdam geringste Arbeitslosigkeit, höchstes Einkommen, aber auch höchste Zahl an Sozialhilfeempfängern hat.

 

Herr Jakobs stellt klar, dass der Bereich der Sozialhilfe viele Menschen umfasst, die aus verschiedensten Gründen nicht in den Arbeitsmarkt vermittelt werden können.

Er empfiehlt dem Ausschuss zu beschließen, dass der statistische Teil des Sozialberichtes jährlich erfolgt und der inhaltliche Bericht alle zwei Jahre nach Schwerpunktthemen, die im Ausschuss für Gesundheit und Soziales festgelegt werden, vorgelegt werden soll.

 

Reduzieren

Beschlusstext:

Der statistische Teil des Sozialberichtes erfolgt jährlich.

Der inhaltliche Bericht wird alle zwei Jahre nach Schwerpunktthemen, die im Ausschuss für Gesundheit und Soziales festgelegt werden, vorgelegt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:            7

Ablehnung:            0

Enthaltung:            0