18.06.2009 - 4.4 Einrichtung der Stelle eines "Baumdoktors" / ei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Zusätze:
- Stadtverordnete Grimm, Herzberg und Boede, Die Andere
- Datum:
- Do., 18.06.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Ernst erklärt, dass der Fachbereich Soziales, Gesundheit und
Umwelt die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle zur Begutachtung bzw.
Behandlung von Bäumen und zur Überprüfung von Gutachten nicht für notwendig
erachtet.
Im Bereich Grünflächen und in der unteren Naturschutzbehörde sind
mehrere qualifizierte Mitarbeiter mit der Kontrolle und Begutachtung von Bäumen
betraut. Bei besonders alten oder ortsbildprägenden Bäumen werden zusätzlich
externe Baumsachverständige beauftragt.
Herr Claes schließt sich den Ausführungen von Herrn Ernst an. Er
macht deutlich, dass der größte Teil
der Schädigungen an Bäumen auf Baumaßnahmen zurückzuführen ist, die
jedoch erst Jahre später auftreten. Hier sollte eine Baustellenüberwachung
erfolgen. Dies sei eine reine Kontrollfunktion, die unangemeldet erfolgen
solle.
Herr Becker weist auf die sehr gute Fachkompetenz der Verwaltung diesbezüglich hin.
Frau Oldenburg fragt, wie die Überprüfung des Gesundheitszustandes
des Baumbestandes in der LHP erfolgt. Gibt es einen Plan oder wird auf Hinweise
reagiert? Sie fragt weiterhin, wie viele Gutachten in den letzten Jahren
beauftragt wurden und wie hoch die
Kosten dafür waren.
Frau E. Müller macht darauf aufmerksam, dass die Verwaltung diese Daten möglicherweise nur mit viel Aufwand von Fachmitarbeitern zusammentragen kann. Sie bittet, von unnötigen statistischen Erhebungen abzusehen.
Frau Oldenburg fragt, ob es eine ständige Verantwortung bei einem
Mitarbeiter gibt, der dies bearbeitet. Ihr Hauptanliegen ist zu wissen, wie die
Verwaltung arbeitet, um den Gesundheitszustand der Bäume zu kontrollieren und
zu erhalten.
Herr Claes erklärt, dass im Bereich Grünflächen drei Mitarbeiter
für die Baumunterhaltung zuständig sind. Einmal jährlich wird eine Baumschau
durchgeführt. Entsprechend der Baumschau werden die Baumpflegeverträge
ausgelöst.
Wenn festgestellt wird, dass ein Baum gefällt werden muss, wird
grundsätzlich vor der Fällung ein externer Gutachter zu Rate gezogen.
Herr Dr. Seidel nimmt Bezug auf die Frage von Frau Oldenburg zu
Anzahl und Kosten von Gutachten und erinnert daran, dass durch die Verwaltung
in einer Mittelungsvorlage eine Auflistung zu allen Gutachten von 2004 bis 2008
vorgelegt wurde.
Frau Oldenburg verzichtet daraufhin auf die Beantwortung dieser Frage.
Herr Menzel bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Einstellung
eines weiteren Mitarbeiters die Kosten für die Gutachten möglicherweise
unterschreiten würde.
Er kann sich nicht vorstellen, dass die drei Mitarbeiter den
Baumbestand im Blick haben können.
Herr Dr. Seidel hält es für sinnvoller, bei dem bisherigen
Verfahren zu bleiben. Er wird dem Antrag nicht zustimmen.
Herr Lehmann wird den Antrag ebenfalls ablehnen. Er hat
festgestellt, dass es in Potsdam eine hochqualifizierte Baumpflege gibt.
Auch Herr Utting lehnt den
vorliegenden Antrag ab.
Herr Vogel weist darauf hin, dass die Begutachtung der Bäume eine
immense Leistung ist. Er äußert Zweifel, ob dabei die Qualität nicht leiden
muss.
Herr Jäkel betont, dass die Baumpflege mehr ist, als die bloße
Verkehrssicherung. Es sollte darüber nahgedacht werden, wie man die Gesundheit
der Bäume erhalten kann.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, zusätzlich zu den jetzigen Stellen im
Grünflächenamt und in der Unteren Naturschutzbehörde die Stelle eines/einer
Beauftragten für geschädigte und kranke Bäume einzurichten und mit einer
Dendrologin oder einem Dendrologen zu besetzen.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit soll darin bestehen, Baumkrankheiten oder -schädigungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen durchzuführen.
Darüber hinaus sollen aber auch Baumgutachten erstellt oder überprüft werden.