02.09.2009 - 6.16 Sicherung des öffentlichen Uferparks am Griebni...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Aus Gründen der Übersichtlichkeit erscheint nachstehend der Verlauf der Behandlung der DS 09/SVV/0436 am 02.09.2009 und in der Fortsetzung der Sitzung am 07.09.2009. 

 

 

Der Stadtverordnete Kirsch, Gruppe BürgerBündnis, hat zu Beginn der Behandlung dieser Vorlage (in der Sitzung am 02.09.2009) seine Befangenheit erklärt und im Zuschauerraum Platz genommen.  

 

Im Hauptausschuss hat der Oberbürgermeister  zum weiteren Verfahren eine abschließende Verständigung in der nächsten Sitzung der StVV vorgeschlagen, weil dann auch die Antragsteller selbst  dazu nochmals Stellung nehmen können.

 

In der Diskussion verweist der Stadtverordnete Boede namens der Gruppe Die Andere auf die von den Antragstellern in der Sitzung der StVV am 06.05.2009 vorgenommenen Änderungen des Beschlussvorschlages.

 

Da diese dem Präsidium und den Stadtverordneten zu diesem Zeitpunkt nicht schriftlich vorliegen, stellt der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion DIE LINKE, den Geschäftsordnungsantrag, die weitere Behandlung des Antrages zurückzustellen. Dieser Geschäftsordnungsantrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen, bei 1 Gegenstimme und einigen Stimmenthaltungen.

 

 

In der Fortsetzung der Sitzung am 07.09.2009 wird diese Drucksache erneut aufgerufen (der Stadtverordnete Kirsch, Gruppe BürgerBündnis, war zu dieser Sitzung nicht anwesend).

 

Die Vorlage liegt den Stadtverordneten in einer neuen Fassung (mit Datum vom 07.09.2009) vor  und wird vom Stadtverordneten Boede namens der Gruppe Die Andere mündlich untersetzt.

 

Änderungsantrag:

Der Oberbürgermeister beantragt:

 

Der erste Absatz ist  nach dem Wort „... werden“ zu beenden.

Der folgende Halbsatz: „die für eine Umsetzung des geplanten öffentlichen Uferparks erforderlich sind“ sowie der letzte Satz mit dem Wortlaut: „Ist ein Ankauf nicht möglich, wird der Oberbürgermeister beauftragt, Enteignungsverfahren gem. Art. 15 des Grundgesetzes einzuleiten.

sind zu streichen.

 

Abstimmung:

Die o. g. Änderung wird

 

mit 27 Ja-Stimmen angenommen,

bei 8 Nein-Stimmen.

 

 

 

Die Behandlung der Vorlage (in der Sitzung am 07.09.09) ist wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, um die öffentliche Zugänglichkeit des Uferweges am Griebnitzsee dauerhaft sicherzustellen. In Bereichen, in denen eine öffentliche Nutzung nicht rechtlich zuverlässig gesichert ist, soll der Erwerb der Grundstücksteile angestrebt werden.

 

Parallel dazu wird der Oberbürgermeister beauftragt, zu prüfen, ob der Uferweg (vorübergehend) uferseitig an nicht nutzbaren privaten Grundstücken vorbeigeführt werden kann und welche finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen dazu geschaffen werden müssen.

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen, 

bei einigen Gegenstimmen.

 

Reduzieren

Anlagen