02.09.2009 - 6.16 Sicherung des öffentlichen Uferparks am Griebni...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.16
- Zusätze:
- Stadtverordnete Grimm, Herzberg und Boede, Gruppe Die Andere
- Datum:
- Mi., 02.09.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Die Andere
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Aus
Gründen der Übersichtlichkeit erscheint nachstehend der Verlauf der Behandlung der DS
09/SVV/0436 am 02.09.2009 und in der Fortsetzung der Sitzung am
07.09.2009.
Der
Stadtverordnete Kirsch, Gruppe BürgerBündnis, hat zu Beginn der Behandlung
dieser Vorlage (in der Sitzung am 02.09.2009) seine Befangenheit erklärt
und im Zuschauerraum Platz genommen.
Im
Hauptausschuss hat der Oberbürgermeister
zum weiteren Verfahren eine abschließende Verständigung in der nächsten
Sitzung der StVV vorgeschlagen, weil dann auch die Antragsteller selbst dazu nochmals Stellung nehmen können.
In
der Diskussion verweist der Stadtverordnete Boede namens der Gruppe Die Andere
auf die von den Antragstellern in der Sitzung der StVV am 06.05.2009
vorgenommenen Änderungen des Beschlussvorschlages.
Da
diese dem Präsidium und den Stadtverordneten zu diesem Zeitpunkt nicht
schriftlich vorliegen, stellt der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg,
Fraktion DIE LINKE, den Geschäftsordnungsantrag, die weitere
Behandlung des Antrages zurückzustellen. Dieser
Geschäftsordnungsantrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen, bei
1 Gegenstimme und einigen Stimmenthaltungen.
In
der Fortsetzung der Sitzung am 07.09.2009 wird diese Drucksache
erneut aufgerufen (der Stadtverordnete Kirsch, Gruppe BürgerBündnis, war zu
dieser Sitzung nicht anwesend).
Die Vorlage liegt den Stadtverordneten in einer neuen Fassung (mit Datum vom 07.09.2009) vor und wird vom Stadtverordneten Boede namens der Gruppe Die Andere mündlich untersetzt.
Änderungsantrag:
Der
Oberbürgermeister beantragt:
Der
erste Absatz ist nach dem Wort
„... werden“ zu beenden.
Der
folgende Halbsatz: „die für eine Umsetzung des geplanten öffentlichen
Uferparks erforderlich sind“ sowie der letzte Satz mit dem
Wortlaut: „Ist ein Ankauf nicht möglich, wird der Oberbürgermeister
beauftragt, Enteignungsverfahren gem. Art. 15 des Grundgesetzes einzuleiten.
sind
zu streichen.
Abstimmung:
Die
o. g. Änderung wird
mit
27 Ja-Stimmen angenommen,
bei
8 Nein-Stimmen.
Die
Behandlung der Vorlage (in der Sitzung am 07.09.09) ist wörtlich in die
Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als
Anlage beigefügt.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen zu
veranlassen, um die öffentliche Zugänglichkeit des Uferweges am Griebnitzsee
dauerhaft sicherzustellen. In Bereichen, in denen eine öffentliche Nutzung
nicht rechtlich zuverlässig gesichert ist, soll der Erwerb der Grundstücksteile
angestrebt werden.
Parallel dazu wird der Oberbürgermeister beauftragt, zu prüfen, ob der Uferweg (vorübergehend) uferseitig an nicht nutzbaren privaten Grundstücken vorbeigeführt werden kann und welche finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen dazu geschaffen werden müssen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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