02.09.2009 - 5.4 Änderung Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Po...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss hat der Vorlage - unter Berücksichtigung des Änderungsantrages der Fraktion SPD – zugestimmt, der folgenden Wortlaut hat:

 

Die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Potsdam GmbH in § 8 Abs. 1 Ziff. 8 bzw. 9 und § 11 Abs. 4 lauten:

 

§ 8 Abs. 1 Ziff. 8

(1)  die Gesellschafterversammlung beschließt insbesondere über folgende Angelegenheiten:

 

      ... Punkt 8. wird nicht verändert, einzufügen ist neu:

 

9. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer/innen sowie Abschluss, Änderung, Aufhebung und Kündigung von Anstellungsverträgen der Geschäftsführer/innen nach vorheriger Empfehlung durch den Aufsichtsrat.

 

           Die Nummerierung der nachfolgenden Punkte ist entsprechend anzupassen.

 

§ 11 Abs. 4

(4) Der Aufsichtsrat beschließt über:

 

1.           Empfehlung zur Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer/innen. Wird einem Geschäftsführer/einer Geschäftsführerin durch den Aufsichtsrat das Vertrauen entzogen, ist er/sie durch die Gesellschafterversammlung unverzüglich  abzuberufen.

 

2.    Empfehlung zu Abschluss, Änderung, Aufhebung und Kündigung der Anstellungsverträge der Geschäftsführer/innen.

 

Abstimmung:

Die o. g. Änderungen werden

 

mit 22 Ja-Stimmen angenommen,

bei   7 Nein-Stimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Potsdam GmbH
(§ 8 Abs. 1 Ziff. 8 und § 11 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag; siehe beigefügte Synopse).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 24 Ja-Stimmen angenommen,

bei 19 Nein-Stimmen

und  3 Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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