02.09.2009 - 5.7 Bebauungsplan Nr. 100 "Wissenschaftspark Golm" ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgenden Ergänzungen zugestimmt, denen sich der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung angeschlossen hat:

 

Der Beschlussvorschlag soll um folgenden Anstrich ergänzt werden:

 

-  Aufnahme von Festsetzungen zur Berücksichtigung des Artenschutzes

 
sowie

 

Zusätzliche Aufnahme in der Begründung, 2. Seite,

Punkt: Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

zusätzlicher Unterpunkt

       -  Aufnahme von Festsetzungen zur Berücksichtigung des Artenschutzes

 

Anfügung an den vorletzten Absatz:

Aus der nun vorliegenden faunistischen Kartierung sollen Festsetzungen zu Sonnenplätzen und Sandhügeln für die Eiablage der Zaun- und Waldeidechse ergänzt werden.

 

Der Ortsbeirat Golm hat der Vorlage zugestimmt.

 

Abstimmung:

Die von den o. g. Ausschüssen empfohlenen Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ (bisheriger Stand: s. Anlage 2) ist wie folgt zu ändern:

 

·         Verzicht auf die Wegeverbindung entlang der Bahntrasse und auf der Baufläche GEe 1

·         Wegfall der internen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen A 5 und A 6

·         Neuaufnahme der naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen A 11.1 und A 11.2

·         eigentumsbezogene Zuordnung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen auf der bisherigen Fläche A 9  (öffentliche Parkanlage)

·         Umstellung der bisher zulässigen Grundfläche von 6.700 m² auf eine GRZ von 0,4 im Baugebiet GEe 5

·         Änderung der Textfestsetzungen zur Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes

·         Änderung der Textfestsetzungen hinsichtlich des Immissionsschutzes

·         Aufnahme von Festsetzungen zur Berücksichtigung des Artenschutzes

 

 

Diese Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V. m. § 4 a Abs. 3   S. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen