02.09.2009 - 5.7 Bebauungsplan Nr. 100 "Wissenschaftspark Golm" ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 02.09.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat
der Vorlage mit folgenden Ergänzungen zugestimmt, denen sich der Ausschuss
für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung angeschlossen hat:
Der Beschlussvorschlag soll um folgenden Anstrich
ergänzt werden:
-
Aufnahme von Festsetzungen zur Berücksichtigung des Artenschutzes
sowie
Zusätzliche
Aufnahme in der Begründung, 2. Seite,
Punkt:
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
zusätzlicher
Unterpunkt
- Aufnahme von Festsetzungen zur Berücksichtigung des
Artenschutzes
Anfügung
an den vorletzten Absatz:
Aus der nun vorliegenden faunistischen Kartierung sollen
Festsetzungen zu Sonnenplätzen und Sandhügeln für die Eiablage der Zaun- und
Waldeidechse ergänzt werden.
Der
Ortsbeirat Golm hat der Vorlage zugestimmt.
Abstimmung:
Die
von den o. g. Ausschüssen empfohlenen Ergänzungen werden
mit
Stimmenmehrheit angenommen,
bei
einigen Stimmenthaltungen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 100
„Wissenschaftspark Golm“ (bisheriger Stand: s. Anlage 2) ist wie folgt zu
ändern:
·
Verzicht auf die Wegeverbindung entlang der
Bahntrasse und auf der Baufläche GEe 1
·
Wegfall der internen naturschutzrechtlichen
Ausgleichsflächen A 5 und A 6
·
Neuaufnahme der naturschutzrechtlichen
Ausgleichsflächen A 11.1 und A 11.2
·
eigentumsbezogene Zuordnung der
naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen auf der bisherigen Fläche A 9 (öffentliche Parkanlage)
·
Umstellung der bisher zulässigen Grundfläche von
6.700 m² auf eine GRZ von 0,4 im Baugebiet GEe 5
·
Änderung der Textfestsetzungen zur Umsetzung des
Einzelhandelskonzeptes
·
Änderung der Textfestsetzungen hinsichtlich des
Immissionsschutzes
·
Aufnahme von Festsetzungen zur Berücksichtigung des
Artenschutzes
Diese
Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V. m. § 4 a
Abs. 3 S. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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15,8 kB
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