17.06.2009 - 2.2 Satzung über die Erstattung von Schülerfahrkost...

Beschluss:
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Die Drucksache wird zurückgestellt. (S. TOP 1)

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Satzung über die Erstattung von Schülerfahrkosten sowie die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Landeshauptstadt Potsdam vom 12. Juli 2006, zuletzt geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung von Schülerfahrkosten sowie die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Landeshauptstadt Potsdam vom 10. Juli 2008 (Vorlage: 08/SVV/0637) wird wie folgt geändert:

 

 

 

1. Â§ 2 Abs. 2 erhält die Fassung

 

„(2) Erstattungsfähig sind die für den Weg zwischen der Hauptwohnung und der Schule anfallenden Fahrtkosten, wenn die nachfolgenden Entfernungsgrenzen zwischen der Hauptwohnung und der besuchten Schule überschritten werden:

 

Primarstufe  1,0 km

Sekundarstufe I 2,0 km

Sekundarstufe II 3,0 km“

 

 

2. Â§ 6 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

 

„(4) Der Eigenanteil an den notwendigen Schülerfahrtkosten nach Absatz 1 reduziert sich für das 2. schulpflichtige Kind auf  50 %; für jedes weitere schulpflichtige Kind werden die notwendigen Fahrtkosten bis zu der in Abs. 2 genannten Grenze erstattet. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei oder mehr Kinder eines Haushalts zum berechtigten Personenkreis gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 1 dieser Satzung gehören und die Erstattungsvoraussetzungen entsprechend § 2, Abs. 1, 2, 3 und 6 erfüllen.“

 

 

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