25.08.2009 - 2.7 Bebauungsplan Nr. 100 "Wissenschaftspark Golm" ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Auch bei dieser Vorlage handelt es sich um eine Wiedervorlage. Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) informiert, dass die Vorlage vor der Sommerpause zurückgestellt worden ist, um das Votum des Ortsbeirates Golm abzuwarten. Dieser hat der Vorlage im Juni 09 mit 4/0/1 zugestimmt (sh. auch den Ausschussmitgliedern übermittelten Protokollauszüge). Den Ausschussmitgliedern wurden als Tischvorlage Austauschseiten ausgereicht, welche als Reaktion auf das zwischenzeitlich artenschutzrechtliche Gutachten die Aufnahme von Festsetzungen zur Berücksichtigung des Artenschutzes verlangt. Das im bisherigen Beteiligungsverfahren eingebrachte Schreiben, das statt der öffentlichen Grünfläche eine Baulandausweisung fordert, wurde durch Frau Holtkamp kurz ausgewertet, Änderungsbedarf zur Planung resultieren daraus nicht.

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ (bisheriger Stand: s. Anlage 2) ist wie folgt zu ändern:

 

·         Verzicht auf die Wegeverbindung entlang der Bahntrasse und auf der Baufläche GEe 1

·         Wegfall der internen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen A 5 und A 6

·         Neuaufnahme der naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen A 11.1 und A 11.2

·         eigentumsbezogene Zuordnung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen auf der bisherigen Fläche A 9  (öffentliche Parkanlage)

·         Umstellung der bisher zulässigen Grundfläche von 6.700 m² auf eine GRZ von 0,4 im Baugebiet GEe 5

·         Änderung der Textfestsetzungen zur Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes

·         Änderung der Textfestsetzungen hinsichtlich des Immissionsschutzes

·         Aufnahme von Festsetzungen zur Berücksichtigung des Artenschutzes

 

Diese Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V. m. § 4 a Abs. 3            S. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

Sowie

Zusätzliche Aufnahme in der Begründung, 2. Seite, Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage, zusätzlicher Unterpunkt Aufnahme von Festsetzungen zur Berücksichtigung des Artenschutzes und

Anfügung an vorletzten Absatz:

Aus der nun vorliegenden faunistischen Kartierung sollen Festsetzungen zu Sonnenplätzen und Sandhügeln für die Eiablage der Zaun- und Waldeidechse ergänzt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage