25.08.2009 - 2.7 Bebauungsplan Nr. 100 "Wissenschaftspark Golm" ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 25.08.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Auch
bei dieser Vorlage handelt es sich um eine Wiedervorlage. Frau Holtkamp
(Bereich Verbindliche Bauleitplanung) informiert, dass die Vorlage vor der
Sommerpause zurückgestellt worden ist, um das Votum des Ortsbeirates Golm
abzuwarten. Dieser hat der Vorlage im Juni 09 mit 4/0/1 zugestimmt (sh. auch
den Ausschussmitgliedern übermittelten Protokollauszüge). Den
Ausschussmitgliedern wurden als Tischvorlage Austauschseiten ausgereicht,
welche als Reaktion auf das zwischenzeitlich artenschutzrechtliche Gutachten
die Aufnahme von Festsetzungen zur Berücksichtigung des Artenschutzes verlangt.
Das im bisherigen Beteiligungsverfahren eingebrachte Schreiben, das statt der
öffentlichen Grünfläche eine Baulandausweisung fordert, wurde durch Frau
Holtkamp kurz ausgewertet, Änderungsbedarf zur Planung resultieren daraus
nicht.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ (bisheriger Stand: s. Anlage 2) ist wie folgt zu ändern:
· Verzicht auf die Wegeverbindung entlang der Bahntrasse und auf der Baufläche GEe 1
· Wegfall der internen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen A 5 und A 6
· Neuaufnahme der naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen A 11.1 und A 11.2
· eigentumsbezogene Zuordnung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen auf der bisherigen Fläche A 9 (öffentliche Parkanlage)
· Umstellung der bisher zulässigen Grundfläche von 6.700 m² auf eine GRZ von 0,4 im Baugebiet GEe 5
· Änderung der Textfestsetzungen zur Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes
·
Änderung der Textfestsetzungen hinsichtlich des
Immissionsschutzes
·
Aufnahme von Festsetzungen zur Berücksichtigung
des Artenschutzes
Diese
Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V. m. § 4 a
Abs. 3
S. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Sowie
Zusätzliche
Aufnahme in der Begründung, 2. Seite, Anlass für die vorliegende
Beschlussvorlage, zusätzlicher Unterpunkt Aufnahme von Festsetzungen
zur Berücksichtigung des Artenschutzes und
Anfügung
an vorletzten Absatz:
Aus
der nun vorliegenden faunistischen Kartierung sollen Festsetzungen zu
Sonnenplätzen und Sandhügeln für die Eiablage der Zaun- und Waldeidechse
ergänzt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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