25.08.2009 - 2.8 Bebauungsplan Nr. 122 "Kleinsiedlung Babelsberg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 25.08.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- abgelehnt
Frau Thies und Herr Grunau (als Vertreter der betroffenen
Kleingartensparten) nehmen ihr Rederecht wahr. Sie bitten dem Beschluss der
Aufstellung des B-Planes nicht zu folgen; statt dessen sollte eine Sicherung
als Dauerkleingärten vorgenommen werden.
Frau Tack zitiert aus dem Beschluss des Kreisverbandes der
Garten- und Siedlerfreunde e.V. vom 28.7.09. Darin wird ebenfalls gefordert,
die Aktivitäten zum B-Plan Nr. 122 sofort einzustellen und Dauerkleingärten zu
sichern.
Herr Goetzmann macht deutlich, dass die Verwaltung
beabsichtige, die Vorlage nicht zurück zu ziehen, sondern im Zusammenhang mit
dem Stadtentwicklungskonzept Wohnen zu betrachten. Bedauerlicherweise habe es
Desinformationen im Kleingartenbeirat gegeben, wo die Aussage des VGS erfolgte,
dass die Abstimmung mit den Betroffenen erfolgt sei.
Aus diesem Grunde schlägt Herr Goetzmann für die Verwaltung
vor, eine Veränderung der Vorlage vorzunehmen:
Der Betreff der Drucksache ist abzuändern in
Bebauungsplan Nr. 122
"Kleingärten Babelsberg- Nord", Aufstellungsbeschluss
Punkt 2 des Beschlussvorschlages in der bisherigen
Form wird gestrichen und durch folgenden neuen Punkt 2 ersetzt:
Die Initiative des VGS-Kreisverbandes, ein Angebot zur Eigentumsbildung am Wohnungsmarkt zu schaffen, das deutlich unter dem Preisniveau des Einfamilienhauses erschwinglich wird, wird unter wohnungspolitischen Gesichtspunkten ausdrücklich begrüßt. Der VGS wird ermutigt, das Modell inhaltlich weiterzuverfolgen.
Voraussetzung für die Unterstützung eines neuen Standortvorschlages durch die Stadt ist die einvernehmliche Unterstützung durch die betroffenen Nutzer der Flächen und ein nachvollziehbares Konzept für eine schrittweise Entwicklung, das gesichert jede Verdrängung aktuell ansässiger Kleingärtner vermeidet.
In Anlage 1 wird der Abschnitt Planungsanlass
und Erforderlichkeit der Planung gestrichen, im folgenden Abschnitt Planungsziele
wird der bisherige Text durch den folgenden ersetzt:
Die im Plangebiet vorhandenen
Kleingartenanlagen sollen planungsrechtlich als Dauerkleingärten im Sinne des
Bundeskleingartengesetzes gesichert werden.
Die am westlichen Rand des
Plangebietes vorhandene Insel mit dauerbewohnten Häusern ist in die
Gesamtanlage zu integrieren und in ihrer bestehenden Nutzung zu sichern. Dazu
ist eine dauerhafte, rechtlich gesicherte Erschließung festzulegen.
Mehrere Ausschussmitglieder sprechen sich dagegen aus, beide
Anliegen in einer Vorlage zu verbinden. Hier sollte eine Trennung erfolgen.
Frau Tack macht deutlich, dass es hier um Bestandsschutz für
die Nutzerinnen/Nutzer gehe. Deshalb sei eine klare Trennung – auch im Hinblick
auf den Beschluss des VGS – erforderlich. Die Fixierung des wohnungspolitischen
Aspektes sollte weiter verfolgt werden, wenn Kleingärtner an anderer Stelle das
Angebot zur Eigentumsbildung am Wohnungsmarkt in Anspruch nehmen wollen.
Herr Goetzmann erklärt, dass die Verwaltung die Vorlage
nicht zurückziehen wird. Ggf. müsste eine Ablehnung erfolgen. Herr Goetzmann
betont nochmals, dass das Anliegen vermittelt werden sollte, sich mit dem
inhaltlichen Ansatz auseinanderzusetzen.
Es erfolgt die Abstimmung zur DS 09/SVV/0548:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Bebauungsplan Nr. 122 „Kleinsiedlung Babelsberg-Nord“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).
2. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2
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20,5 kB
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