25.08.2009 - 2.8 Bebauungsplan Nr. 122 "Kleinsiedlung Babelsberg...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Thies und Herr Grunau (als Vertreter der betroffenen Kleingartensparten) nehmen ihr Rederecht wahr. Sie bitten dem Beschluss der Aufstellung des B-Planes nicht zu folgen; statt dessen sollte eine Sicherung als Dauerkleingärten vorgenommen werden.

 

Frau Tack zitiert aus dem Beschluss des Kreisverbandes der Garten- und Siedlerfreunde e.V. vom 28.7.09. Darin wird ebenfalls gefordert, die Aktivitäten zum B-Plan Nr. 122 sofort einzustellen und Dauerkleingärten zu sichern.

 

Herr Goetzmann macht deutlich, dass die Verwaltung beabsichtige, die Vorlage nicht zurück zu ziehen, sondern im Zusammenhang mit dem Stadtentwicklungskonzept Wohnen zu betrachten. Bedauerlicherweise habe es Desinformationen im Kleingartenbeirat gegeben, wo die Aussage des VGS erfolgte, dass die Abstimmung mit den Betroffenen erfolgt sei.

Aus diesem Grunde schlägt Herr Goetzmann für die Verwaltung vor, eine Veränderung der Vorlage vorzunehmen:

 

Der Betreff der Drucksache ist abzuändern in

Bebauungsplan Nr. 122 "Kleingärten Babelsberg- Nord", Aufstellungsbeschluss

Punkt 2 des Beschlussvorschlages in der bisherigen Form wird gestrichen und durch folgenden neuen Punkt 2 ersetzt:

Die Initiative des VGS-Kreisverbandes, ein Angebot zur Eigentumsbildung am Wohnungsmarkt zu schaffen, das deutlich unter dem Preisniveau des Einfamilienhauses erschwinglich wird, wird unter wohnungspolitischen Gesichtspunkten ausdrücklich begrüßt. Der VGS wird ermutigt, das Modell inhaltlich weiterzuverfolgen.

Voraussetzung für die Unterstützung eines neuen Standortvorschlages durch die Stadt ist die einvernehmliche Unterstützung durch die betroffenen Nutzer der Flächen und ein nachvollziehbares Konzept für eine schrittweise Entwicklung, das gesichert jede Verdrängung aktuell ansässiger Kleingärtner vermeidet.

In Anlage 1 wird der Abschnitt Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung gestrichen, im folgenden Abschnitt Planungsziele wird der bisherige Text durch den folgenden ersetzt:

Die im Plangebiet vorhandenen Kleingartenanlagen sollen planungsrechtlich als Dauerkleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes gesichert werden.

Die am westlichen Rand des Plangebietes vorhandene Insel mit dauerbewohnten Häusern ist in die Gesamtanlage zu integrieren und in ihrer bestehenden Nutzung zu sichern. Dazu ist eine dauerhafte, rechtlich gesicherte Erschließung festzulegen.

 

 

Mehrere Ausschussmitglieder sprechen sich dagegen aus, beide Anliegen in einer Vorlage zu verbinden. Hier sollte eine Trennung erfolgen.

 

Frau Tack macht deutlich, dass es hier um Bestandsschutz für die Nutzerinnen/Nutzer gehe. Deshalb sei eine klare Trennung – auch im Hinblick auf den Beschluss des VGS – erforderlich. Die Fixierung des wohnungspolitischen Aspektes sollte weiter verfolgt werden, wenn Kleingärtner an anderer Stelle das Angebot zur Eigentumsbildung am Wohnungsmarkt in Anspruch nehmen wollen.

 

Herr Goetzmann erklärt, dass die Verwaltung die Vorlage nicht zurückziehen wird. Ggf. müsste eine Ablehnung erfolgen. Herr Goetzmann betont nochmals, dass das Anliegen vermittelt werden sollte, sich mit dem inhaltlichen Ansatz auseinanderzusetzen.

 

Es erfolgt die Abstimmung zur DS 09/SVV/0548:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.        Der Bebauungsplan Nr. 122 „Kleinsiedlung Babelsberg-Nord“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).

 

2.        Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               0

Ablehnung:                  7

Stimmenthaltung:       0

 

 

Damit wird empfohlen, die Vorlage abzulehnen.

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Anlagen zur Vorlage