25.06.2009 - 6 Wirtschaftsförderrichtlinie

Beschluss:
vertagt
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Frau Dr. Schröter bringt den Antrag ein und erklärt, dass man mit der Öffnung der Förderrichtlinie erreichen möchte, dass auch bildende Künstler die Möglichkeit haben sollen, über den Bereich Wirtschaftsförderung Fördermittel zu beantragen, was sich bislang auf die Bereiche Textil-, Möbel- und Schmuckdesign beschränkte.

 

Herr Frerichs steht dem Antrag eher ablehnend gegenüber und verweist auf den vergleichsweise geringen Etat von 20.000 Euro, welcher Projekten mit wirtschaftlichen Aspekten vorbehalten sein sollte. Kulturelle Projekte, so auch aus dem Genre Bildende Kunst, sollten über die Projektförderung des Fachbereichs Kultur und Museum gefördert werden.

 

Frau Dr. Schröter weist darauf hin, dass eine Weiterfassung der Richtlinie nicht automatisch bedeutet, dass die Projekte der Bildenden Kunst auch eine Förderung erhalten, vielmehr sollen sie nicht von vornherein bei der Antragstellung ausgeschlossen sein.

 

Herr Schultheiß bekräftigt die Anmerkungen von Herrn Frerichs und hält es ebenfalls für sinnvoller, kulturelle Projekte über den Etat der kulturellen Projektförderung zu unterstützen, da hier eine höhere Summe an finanziellen Mitteln zur Verfügung steht.

 

Frau Dr. Seemann verweist darauf, dass das Anliegen des Antrages eher auf kulturwirtschaftliche Projekte zielt und diese werden laut Förderkriterien der kulturellen Projektförderung nicht durch diesen Fonds gefördert.

 

Frau Hüneke macht darauf aufmerksam, dass in der Richtlinie der Bereich der Kreativwirtschaft gänzlich fehlt.

 

Der Kulturausschuss spricht sich fraktionsübergreifend dafür aus, dass die Wirtschaftsförderrichtlinie nicht nur für das Genre Bildende Kunst, sondern für den gesamten Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft geöffnet werden sollte und beauftragt die antragstellende Fraktion, den vorliegenden Antrag entsprechend zu qualifizieren und erneut in den Kulturausschuss einzubringen.

 

 

 

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