02.07.2009 - 6.1 Entlastung Karl-Förster-Schule

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Engel-Fürstberger bringt den Antrag ein.

 

Frau E. Müller erklärt, dass Alternativen bereits geprüft wurden. Am 15.06.209 wurde die Kita David-Gilly-Straße 3 als kommunale Kita eröffnet. Dort können zwei Räume in der Doppelnutzung von der Karl-Foerster-Schule genutzt werden.

Sie weist drauf hin, dass die Entscheidung zur Trägerschaft dieser Kita noch nicht durch das Gericht getroffen wurde. Sollte diese Entscheidung zum 01.09.2009 noch ausstehen, ist die LHP der Träger der Einrichtung und stimmt der Doppelnutzung zu.

Wird durch das Gericht die Entscheidung der StVV zur Trägerschaft der Kita bestätigt, wird auch der Träger der Doppelnutzung zustimmen.

Sollte eine erneute Entscheidung der StVV erfolgen müssen, bleibt die Kita vorerst in kommunaler Trägerschaft.

Derzeit wird auf die Zustimmung des Landesjugendamtes zur Doppelnutzung gewartet. Es wird davon ausgegangen, dass eine Zustimmung zur Doppelnutzung erfolgt.

 

Frau Dr. Müller fragt, wie mit dem Antrag weiter umgegangen werden soll.

 

Frau Schulze schlägt vor, dass die Verwaltung am 02.09.2009 in der StVV berichtet, ob der Doppelnutzung der Kita David-Gilly-Straße durch das Landesjugendamt zugestimmt wurde.

Das kann dann zu Protokoll genommen werden.

 

 

Dem Vorschlag wird zugestimmt.

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