26.08.2009 - 2 Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Zusätze:
- Stadtverordneter Schüler als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 26.08.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Schüler verweist auf die in der Arbeitsgruppe geführten Diskussionen auf Grundlage des Entwurfs vom Januar 2009 und der Hinweise aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 27. Mai 2009. Im Ergebnis dessen wurde eine überarbeitete Fassung ausgereicht, in der die weiteren Änderungen kenntlich gemacht seien und zu den bislang geltenden Sätzen der Entschädigung zurückgefunden worden sei. Neu aufgenommen wurden eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter des Vorsitzenden der StVV in Höhe von 150,00 Euro sowie eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden in Höhe von 50,00 Euro. Die neu geregelten Sätze für die Ortsvorsteher ergeben sich aus einem von ihnen selbst unterbreiteten Vorschlag, der mit allen Ortsvorstehern in der Beratung mit dem Oberbürgermeister am 09. Juni besprochen und mehrheitlich verabschiedet wurde. Die Summen setzen sich aus einem Sockelbetrag und einem von der Größe des Ortbeirates abhängigen Teil sowie einer Kappungsgrenze für die großen Ortsbeiräte zusammen. Diese Empfehlung wurde in den Entwurf der Entschädigungssatzung übernommen. Neu sei ebenso, dass die Kinderbetreuungskosten jetzt den Aufwandsent-schädigungen zugeordneten worden und auf monatlich 30 Stunden begrenzt worden seien. Darüber hinaus sei die Möglichkeit einer Härtefallregelung enthalten. Alle weiteren Änderungen seien redaktioneller Art bzw. ergeben sich sinngemäß in einer neuen Textfassung, wie z. B. bei den Passagen zum Verdienstausfall, die sich weitestgehend an den bisherigen Regelungen anlehnen. Erkennbare Doppelungen, wie z. B. im § 6 Abs. 2, 2. Satz wurden gestrichen. Für die Sitzung der StVV am 02.09.2009 werde eine Fassung an die Mitglieder der StVV ausgereicht, in der alle Änderungen kenntlich gemacht werden.
Herr Exner bittet, in den Paragrafen 1 eine Ausnahmeregelung
für den Umlegungsausschuss aufzunehmen, da für deren ehrenamtliche Mitglieder
eine eigenständige Satzung erarbeitet werden solle.
Anschließend bringt Frau von Halem einen Änderungsantrag der
Fraktion Grüne/ B 90 mit folgendem Wortlaut ein:
- Alle
pauschalen Aufwandsentschädigungen mit Ausnahme der Entschädigungen der
Ortsvorsteher werden um 10 % gemindert.
- Die
zusätzlichen Aufwandsentschädigungen der Ortsvorsteher werden um 30 %
gemindert.
- Von
den hierdurch erzielten Einsparungen werden zwei Drittel eingesetzt, um
die zusätzlichen Aufwandsentschädigungen der Ausschussvorsitzenden zu
erhöhen.
- Die
Aufwandsentschädigungen für die Stellvertreter der bzw. des Vorsitzenden
der StVV werden auf denselben Betrag festgesetzt wie die zusätzlichen
Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende.
- In
§ 6 wird klarstellend eingefügt:
„Für die Ausübung des Ehrenamts
erforderliche zusätzliche Fahrzeiten werden bei der Erstattung von
Verdienstausfall angemessen berücksichtigt.“
Begründung:
Zu 1.: Die zu erwartenden
Mindereinnahmen der Stadt zwingen in allen Bereichen zu Einsparungen. Davon
sollen auch die Aufwandsentschädigungen der Stadtverordneten nicht ausgenommen
werden.
Zu 2.: Die Höhe der mit dem aktuellen Entwurf vorgeschlagenen zusätzlichen Aufwandsentschädigung lässt sich nach Auffassung der Antragsteller nicht durch tatsächliche Aufwendungen belegen. Der nachzuvollziehende erhöhte Aufwand für die Ortsvorsteher ist nach Überzeugung der Antragsteller mit der vorgeschlagenen zusätzlichen Aufwandsentschädigung angemessen ausgeglichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Zeitaufwand der für die Ausübung des Ehrenamtes aufzuwenden ist, gerade nicht durch die zusätzliche Aufwandsentschädigung erstattet werden soll.
Zu 3.: Der
zusätzliche Aufwand der Ausschussvorsitzenden, insbesondere für die
Vorbereitung der Ausschussberatungen, scheint mit dem bisherigen Vorschlag
dagegen nicht angemessen ausgeglichen, so dass hier vorgeschlagen wird, diese
geringfügig zu erhöhen.
Zu 4.: Es scheint
nach Auffassung der Antragsteller angemessen, den erhöhten Aufwand der
Stellvertreter des Vorsitzenden der StVV genauso zu bemessen, wie den von
Ausschussvorsitzenden. Weitere Gründe, einen deutlich höheren Aufwand
anzunehmen, liegen nicht vor.
Zu 5.: Es soll
klargestellt werden, dass für die zur Erstattung von Verdienstausfall
Berechtigten auch zusätzlich erforderliche Wegezeiten, etwa Umwege vom
Arbeitsort zum Ort der Ausübung des Ehrenamts, angemessen zu berücksichtigen
sind, soweit der zusätzliche Zeitaufwand nachgewiesen und die Veranlassung
durch das Ehrenamt belegt sind.
Mit den
vorgeschlagenen Änderungen ergäben sich jährliche Einsparungen i.H.v. ca.
24.500 €.
Gegen das Rederecht für Herrn Boede, Gruppe Die Andere,
erhebt sich kein Widerspruch. Er kündigt in seinen Ausführungen
Änderungsanträge seiner Gruppe an, da es nicht sein könne, dass deren
Mitglieder einerseits an Ausschusssitzungen teilnehmen und ihre Anträge
einbringen sollen und andererseits kein Sitzungsgeld dafür erhalten. Gleiches
gelte für Sitzungen der Gruppe in Vorbereitung der
Stadtverordnetenversammlungen.
Frau Dr. Müller führt aus, dass die Fraktion DIE LINKE der
jetzt vorliegenden Fassung zustimmen und den Änderungsantrag der Fraktion
Grüne/ B 90 ablehnen werde. Sie meine, die Arbeit der Ortsvorsteher und der
Ausschuss-vorsitzenden könne man nicht vergleichen und außerdem haben
Ortsvorsteher großer Ortsteile bereits durch die Deckelung eine Minimierung
ihrer Entschädigung von 25 % erfahren. Herr Schubert sieht es als schwierig an,
nach der Einigung in der Arbeitsgruppe noch weitere Änderungen einzubringen und
schlägt vor, diesen Änderungsantrag nochmals in den Fraktionen zu beraten, weil
dazu noch keine Gelegenheit gewesen sei.
Der Oberbürgermeister schlägt vor, die Entschädigungssatzung
heute zur Kenntnis zu nehmen und abschließend in der StVV am 02.09. zu beraten
und zu beschließen.
Frau Dr. Schröter fragt im Weiteren nach, wie die Summe der
zusätzlichern Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter des Vorsitzenden
entstanden und wie dieser zusätzliche Aufwand zu belegen sei. Herr Schüler
entgegnet, dass es keine belastbare Abschätzung des zusätzlichen Aufwandes der
Stellvertreter des Vorsitzenden gebe und hier versucht worden sei, zwischen dem
Bereich des Vorsitzenden der StVV und den Fraktionsvorsitzenden einen
angemessenen Betrag zu finden. Anschließend bittet der Oberbürgermeister Herrn
Schröder, für die Fraktion CDU/ANW Stellung zu nehmen. Herr Schröder verweist
darauf, dass ihm bekannt gewesen sei, dass die Arbeitsgruppe einen Kompromiss gefunden
habe, dem auch seine Fraktion zustimmen könne.
Herr Dr. Scharfenberg äußert Bedenken bezüglich einer
Diskussion der Entschädigungssatzung im Rahmen der Sitzung der StVV, denn
angesichts der vollen Tagesordnung seien da schnell 30 Minuten weg. Er schlägt
vor, die Drucksache bei größerem Klärungsbedarf zurückzustellen und erst
abschließend im Oktober zu behandeln. Nach so langer Diskussion wundere er sich
über weitere Änderungsanträge im „Finale“ der Diskussion und bittet, auch die
von Herrn Exner vorgeschlagene Änderung in die auszureichende Fassung
einzuarbeiten. Dies sagt Herr Schüler zu, so dass alle Stadtverordneten die
vorgenommenen Änderungen nachvollziehen können.
Der Oberbürgermeister betont abschließend nochmals, dass
bereits in der Sitzung des Ältestenrates über eine evtl. Zurückstellung bei
größerem Diskussionsbedarf gesprochen werden sollte.
Gegen
die vorgeschlagene Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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281,5 kB
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