26.08.2009 - 2 Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Schüler verweist auf die in der Arbeitsgruppe geführten Diskussionen auf Grundlage des Entwurfs vom Januar 2009 und der Hinweise aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 27. Mai 2009. Im Ergebnis dessen wurde eine überarbeitete Fassung ausgereicht, in der die weiteren Änderungen kenntlich gemacht seien und zu den bislang geltenden Sätzen der Entschädigung zurückgefunden worden sei. Neu aufgenommen wurden eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter des Vorsitzenden der StVV in Höhe von 150,00 Euro sowie eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden in Höhe von 50,00 Euro. Die neu geregelten Sätze für die Ortsvorsteher ergeben sich aus einem von ihnen selbst unterbreiteten Vorschlag, der mit allen Ortsvorstehern in der Beratung mit dem Oberbürgermeister am 09. Juni besprochen und mehrheitlich verabschiedet wurde. Die Summen setzen sich aus einem Sockelbetrag und einem von der Größe des Ortbeirates abhängigen Teil sowie einer Kappungsgrenze für die großen Ortsbeiräte zusammen. Diese Empfehlung wurde in den Entwurf der Entschädigungssatzung übernommen. Neu sei ebenso, dass die Kinderbetreuungskosten jetzt den  Aufwandsent-schädigungen zugeordneten worden und auf monatlich 30 Stunden begrenzt worden seien. Darüber hinaus sei die Möglichkeit einer Härtefallregelung enthalten. Alle weiteren Änderungen seien redaktioneller Art bzw. ergeben sich sinngemäß in einer neuen Textfassung, wie z. B. bei den Passagen zum Verdienstausfall, die sich weitestgehend an den bisherigen Regelungen anlehnen. Erkennbare Doppelungen, wie z. B. im § 6 Abs. 2, 2. Satz wurden gestrichen. Für die Sitzung der StVV am 02.09.2009 werde eine Fassung an die Mitglieder der StVV ausgereicht, in der alle Änderungen kenntlich gemacht werden.

Herr Exner bittet, in den Paragrafen 1 eine Ausnahmeregelung für den Umlegungsausschuss aufzunehmen, da für deren ehrenamtliche Mitglieder eine eigenständige Satzung erarbeitet werden solle.

Anschließend bringt Frau von Halem einen Änderungsantrag der Fraktion Grüne/ B 90 mit folgendem Wortlaut ein:

 

  1. Alle pauschalen Aufwandsentschädigungen mit Ausnahme der Entschädigungen der Ortsvorsteher werden um 10 % gemindert.
  2. Die zusätzlichen Aufwandsentschädigungen der Ortsvorsteher werden um 30 % gemindert.
  3. Von den hierdurch erzielten Einsparungen werden zwei Drittel eingesetzt, um die zusätzlichen Aufwandsentschädigungen der Ausschussvorsitzenden zu erhöhen.
  4. Die Aufwandsentschädigungen für die Stellvertreter der bzw. des Vorsitzenden der StVV werden auf denselben Betrag festgesetzt wie die zusätzlichen Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende.
  5. In § 6 wird klarstellend eingefügt:

„Für die Ausübung des Ehrenamts erforderliche zusätzliche Fahrzeiten werden bei der Erstattung von Verdienstausfall angemessen berücksichtigt.“

 

Begründung:

 

Zu 1.: Die zu erwartenden Mindereinnahmen der Stadt zwingen in allen Bereichen zu Einsparungen. Davon sollen auch die Aufwandsentschädigungen der Stadtverordneten nicht ausgenommen werden.

Zu 2.: Die Höhe der mit dem aktuellen Entwurf vorgeschlagenen zusätzlichen Aufwandsentschädigung lässt sich nach Auffassung der Antragsteller nicht durch tatsächliche Aufwendungen belegen. Der nachzuvollziehende erhöhte Aufwand für die Ortsvorsteher ist nach Überzeugung der Antragsteller mit der vorgeschlagenen zusätzlichen Aufwandsentschädigung angemessen ausgeglichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Zeitaufwand der für die Ausübung des Ehrenamtes aufzuwenden ist, gerade nicht durch die zusätzliche Aufwandsentschädigung erstattet werden soll.

Zu 3.: Der zusätzliche Aufwand der Ausschussvorsitzenden, insbesondere für die Vorbereitung der Ausschussberatungen, scheint mit dem bisherigen Vorschlag dagegen nicht angemessen ausgeglichen, so dass hier vorgeschlagen wird, diese geringfügig zu erhöhen.

Zu 4.: Es scheint nach Auffassung der Antragsteller angemessen, den erhöhten Aufwand der Stellvertreter des Vorsitzenden der StVV genauso zu bemessen, wie den von Ausschussvorsitzenden. Weitere Gründe, einen deutlich höheren Aufwand anzunehmen, liegen nicht vor.

Zu 5.: Es soll klargestellt werden, dass für die zur Erstattung von Verdienstausfall Berechtigten auch zusätzlich erforderliche Wegezeiten, etwa Umwege vom Arbeitsort zum Ort der Ausübung des Ehrenamts, angemessen zu berücksichtigen sind, soweit der zusätzliche Zeitaufwand nachgewiesen und die Veranlassung durch das Ehrenamt belegt sind.

 

Mit den vorgeschlagenen Änderungen ergäben sich jährliche Einsparungen i.H.v. ca. 24.500 €.

 

Gegen das Rederecht für Herrn Boede, Gruppe Die Andere, erhebt sich kein Widerspruch. Er kündigt in seinen Ausführungen Änderungsanträge seiner Gruppe an, da es nicht sein könne, dass deren Mitglieder einerseits an Ausschusssitzungen teilnehmen und ihre Anträge einbringen sollen und andererseits kein Sitzungsgeld dafür erhalten. Gleiches gelte für Sitzungen der Gruppe in Vorbereitung der Stadtverordnetenversammlungen.

Frau Dr. Müller führt aus, dass die Fraktion DIE LINKE der jetzt vorliegenden Fassung zustimmen und den Änderungsantrag der Fraktion Grüne/ B 90 ablehnen werde. Sie meine, die Arbeit der Ortsvorsteher und der Ausschuss-vorsitzenden könne man nicht vergleichen und außerdem haben Ortsvorsteher großer Ortsteile bereits durch die Deckelung eine Minimierung ihrer Entschädigung von 25 % erfahren. Herr Schubert sieht es als schwierig an, nach der Einigung in der Arbeitsgruppe noch weitere Änderungen einzubringen und schlägt vor, diesen Änderungsantrag nochmals in den Fraktionen zu beraten, weil dazu noch keine Gelegenheit gewesen sei.

Der Oberbürgermeister schlägt vor, die Entschädigungssatzung heute zur Kenntnis zu nehmen und abschließend in der StVV am 02.09. zu beraten und zu beschließen.

Frau Dr. Schröter fragt im Weiteren nach, wie die Summe der zusätzlichern Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter des Vorsitzenden entstanden und wie dieser zusätzliche Aufwand zu belegen sei. Herr Schüler entgegnet, dass es keine belastbare Abschätzung des zusätzlichen Aufwandes der Stellvertreter des Vorsitzenden gebe und hier versucht worden sei, zwischen dem Bereich des Vorsitzenden der StVV und den Fraktionsvorsitzenden einen angemessenen Betrag zu finden. Anschließend bittet der Oberbürgermeister Herrn Schröder, für die Fraktion CDU/ANW Stellung zu nehmen. Herr Schröder verweist darauf, dass ihm bekannt gewesen sei, dass die Arbeitsgruppe einen Kompromiss gefunden habe, dem auch seine Fraktion zustimmen könne.

Herr Dr. Scharfenberg äußert Bedenken bezüglich einer Diskussion der Entschädigungssatzung im Rahmen der Sitzung der StVV, denn angesichts der vollen Tagesordnung seien da schnell 30 Minuten weg. Er schlägt vor, die Drucksache bei größerem Klärungsbedarf zurückzustellen und erst abschließend im Oktober zu behandeln. Nach so langer Diskussion wundere er sich über weitere Änderungsanträge im „Finale“ der Diskussion und bittet, auch die von Herrn Exner vorgeschlagene Änderung in die auszureichende Fassung einzuarbeiten. Dies sagt Herr Schüler zu, so dass alle Stadtverordneten die vorgenommenen Änderungen nachvollziehen können.

Der Oberbürgermeister betont abschließend nochmals, dass bereits in der Sitzung des Ältestenrates über eine evtl. Zurückstellung bei größerem Diskussionsbedarf gesprochen werden sollte.

Gegen die vorgeschlagene Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.

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Anlagen zur Vorlage