27.08.2009 - 3.3 Bebauungsplan Nr. 100 "Wissenschaftspark Golm" ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Holtkamp bringt die Drucksache ein und weist auf die Tischvorlage mit kleineren erforderlichen Korrekturen hin, die allen Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt wurde.

Sie gibt Erläuterungen zur Beschlussvorlage.

 

Frau Oldenburg fragt bezüglich des Austausches von Ausgleichsflächen, ob sich das Ausgleichserfordernis verändert.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass es geringere Änderungen in der Ausgleichsbilanz gibt, die noch der Abstimmung bedürfen.

 

Herr Krause weist auf die Verschiebungen der Ausgleichflächen hin. Er fragt, durch welche Maßnahmen und in welchem Umfang die Kompensationen erfolgen werden.

Bezüglich der städtebaulichen Verpflichtungen zum Ausgleich fragt er, wer die Vertragspartner sind.

Er macht deutlich, dass eine konkrete Zuordnung der Ausgleichflächen aus seiner Sicht noch nicht erfolgen kann.

Des Weiteren fragt er, welche Textfestsetzungen vorgesehen sind zur Berücksichtigung des Einzelhandelskonzeptes, zur Berücksichtigung des Lärmschutzes sowie zur Berücksichtigung des Artenschutzes.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass sich die Verwaltung entschieden hat, die Kerninhalte zur Bestätigung vorzulegen, um möglichst zügig eine Beschlussfassung und auch Projektumsetzung zu erreichen.

Zum Artenschutzgutachten sieht sie sich nicht in der Lage,  Festsetzungen zu erörtern, da das Gutachten erst seit kurzer Zeit vorliegt.

Sie bietet an, bei Interesse des Ausschusses ausführlichere Ausführungen zu machen.

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geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ (bisheriger Stand: s. Anlage 2) ist wie folgt zu ändern:

·         Verzicht auf die Wegeverbindung entlang der Bahntrasse und auf der Baufläche GEe 1

·         Wegfall der internen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen A 5 und A 6

·         Neuaufnahme der naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen A 11.1 und A 11.2

·         eigentumsbezogene Zuordnung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen auf der bisherigen Fläche A 9  (öffentliche Parkanlage)

·         Umstellung der bisher zulässigen Grundfläche von 6.700 m² auf eine GRZ von 0,4 im Baugebiet GEe 5

·         Änderung der Textfestsetzungen zur Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes

·         Änderung der Textfestsetzungen hinsichtlich des Immissionsschutzes

·         Aufnahme von Festsetzungen zur Berücksichtigung des Artenschutzes

Diese Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V. m. § 4 a Abs. 3 S. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage