08.09.2009 - 2.1.3 Offener Architektenwettbewerb SAN P 13

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Herr Cornelius bringt für folgenden geänderten Antrag ein:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Geltungsbereich des B-Plans Havelufer San P 13 einen offenen, zweistufigen Architektenwettbewerb gemäß RPW 2008 § 3 Abs. 1 und 3 durchzuführen.
Dazu sind geeignete Abschnitte als Zusammenfassung von Grundstücken des
Plangebietes zu bilden.

Der Wettbewerb ist auf der Grundlage der Ergebnisse der „Planungswerkstatt Potsdamer Mitte“ vom 03.Mai 2006 (DS 06/SVV/0257), des Aufstellungsbeschlusses des B-Planes SAN-P 13 „Havelufer-Alte Fahrt“ vom 04.06.2008 sowie der Ergebnisse der Ermittlung der Leitbauten auszuschreiben.

Folgender Ablauf ist erforderlich:

1.      Für die Vorbereitung und Betreuung der Durchführung des Architektenwettbewerbes wird durch die Verwaltung ein geeignetes Büro beauftragt.

 

2.      Durch das beauftragte Büro wird der Auslobungstext (Ziele, Ablauf, Preisgericht, Preise) für den Architektenwettbewerb erarbeitet und mit den Ämtern der Stadtverwaltung, dem Rat Potsdamer Mitte, vorher Beirat Potsdamer Mitte und dem Preisgericht abgestimmt.

Die Neubildung des Rats Potsdamer Mitte (zusammengesetzt aus Fachleuten und Vertretern der Fraktionen), beratend für die Stadtverordnetenversammlung und den Bauausschuss, wird von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Der Auslobungstext wird der Brandenburgischen Architektenkammer zur Beratung und zum Zweck der Registrierung übergeben. Der Auslobungstext für den Architektenwettbewerb wird der SVV zur
Beschlussfassung vorgelegt.

3.      Die Durchführung des Architektenwettbewerbes wird in der rechtlich zulässigen Form - gemäß VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen) bekannt gemacht.

 

4.      Zur Vertiefung der Auslobungsinhalte wird ein Rückfragenkolloquium für die Teilnehmer durch das Preisgericht durchgeführt.

 

5.      Der Architektenwettbewerb wird in der 1. Phase als offenes Verfahren durchgeführt (RPW 2008 § 3 (3):

        + die Teilnahme steht allen teilnahmeberechtigten Personen offen

        + Abgabe von Beiträgen mit grundsätzlichen Lösungsansätzen

        + die Teilnehmer für die 2.Phase werden nach Beurteilung der Lösungsan

           sätze durch das Preisgericht ausgewählt

 

6.      In der 2. Phase wird der Wettbewerb unter den durch das Preisgericht ausgewählten Teilnehmern (Begrenzung der Teilnehmerzahl) durchgeführt.

 

7.      Die eingereichten Wettbewerbsergebnisse werden durch das beauftragte Büro auf Konformität mit der Auslobung geprüft. Eine Zusammenfassung der vergleichbaren Wettbewerbsergebnisse wird als zusätzliche Bewertungsgrundlage für das Preisgericht erstellt.

 

8.      Das Preisgericht bewertet die vorliegenden Wettbewerbsbeiträge und bestimmt eine Rangfolge unter den Arbeiten, die den Anforderungen der Auslobung am besten gerecht werden.
Das Preisgericht gibt eine Empfehlung an den Auslober zur zweckmäßigen weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe ab.
Das Preisgericht erteilt Preise und Anerkennungen auf der Grundlage der Rangfolge der Arbeiten der engeren Wahl.

 

9.      Der Auslober bestimmt einen der Preisträger, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes, als Auftragnehmer für die betreffenden Planungsleistungen. Hierzu wird eine Beschlussvorlage für die SVV zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

10.  Auf der Grundlage des Ergebnisses des Architektenwettbewerbes wird durch die Stadt ein Investorenwettbewerb zur Veräußerung der Grundstücke in der rechtlich zulässigen Form als kooperatives Verfahren durchgeführt.

 

11.  Der im Zuge des Architektenwettbewerbes und des Beschlusses der SVV über das Ergebnis festgestellte Architekt betreut fachlich das Investorenauswahlverfahren für die Stadt Potsdam. Im Zuge der vertraglichen Regelungen zwischen der Stadt und dem Investor (ggf. Investoren) wird der Investor zur Beauftragung des Architekten verpflichtet ( Leistungsphase 3-5, HOAI)

 

 

Zu Rückfragen/Hinweisen teilt Herr Klipp mit, dass der noch zu bildende Gestaltungsrat für die Gesamtstadt zuständig sei und für die Stadtentwicklung wichtige Vorhaben beraten wird.

 

Frau Tack schlägt vor, diesen Antrag gemeinsam mit dem Antrag 09/SVV/0746 – Wettbewerbe für Planungen und Bauvorhaben in der Auftraggeberschaft der LHP – in der nächsten Sitzung erneut aufzurufen.

 

Nach Äußerungen und Hinweisen einzelner Ausschussmitglieder bestätigt Herr Klipp, dass dies ein guter Antrag sei, um einen Architektenwettbewerb durchzuführen. Es stelle sich jedoch die Frage, ob die Durchführung eines offenen Architektenwettbewerbes zu dieser Zeit sinnvoll ist. Er plädiert dafür, der Leitbautendiskussion nicht vorzugreifen.

Statt dessen regt Herr Klipp die Überlegung an, ob eine Kombination zwischen einem Bauherrenwettbewerb und einem Architektenwettbewerb nicht die geeignetere Lösung wäre. Nur dann hätte man die Kombination aus Preisangebot für das Grundstück und dazugehörigem Städtebau und Architektur.

 

Herr Cornelius bestätigt, dass die Ergebnisse Leitbauten als Voraussetzung einfließen müssen.

 

Herr Pfrogner verweist auf die von Herrn Cornelius im Beschlusstext angeführten Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) und bittet die Ausschussmitglieder, diese zu lesen.

 

Herr Kümmel verweist mit Deutlichkeit auf den finanziellen Aspekt.

 

Frau Tack erinnert an den Auftrag zur Bildung eines Gestaltungsrates. Hier war vereinbart worden, eine Arbeitsgruppe zu bilden. Sie bittet über den Verfahrensstand in der SB-Ausschusssitzung am 29.9.09 zu informieren.

Reduzieren

 

Reduzieren