08.09.2009 - 2.1.3 Offener Architektenwettbewerb SAN P 13
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1.3
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 08.09.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- vertagt
Herr
Cornelius bringt für folgenden geänderten Antrag ein:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Geltungsbereich des B-Plans
Havelufer San P 13 einen offenen, zweistufigen Architektenwettbewerb gemäß RPW
2008 § 3 Abs. 1 und 3 durchzuführen.
Dazu sind geeignete Abschnitte als Zusammenfassung von Grundstücken des
Plangebietes zu bilden.
Der Wettbewerb
ist auf der Grundlage der Ergebnisse der „Planungswerkstatt Potsdamer Mitte“
vom 03.Mai 2006 (DS 06/SVV/0257), des Aufstellungsbeschlusses des B-Planes
SAN-P 13 „Havelufer-Alte Fahrt“ vom 04.06.2008 sowie der Ergebnisse der
Ermittlung der Leitbauten auszuschreiben.
Folgender
Ablauf ist erforderlich:
1.
Für
die Vorbereitung und Betreuung der Durchführung des Architektenwettbewerbes
wird durch die Verwaltung ein geeignetes Büro beauftragt.
2. Durch das beauftragte Büro wird der Auslobungstext
(Ziele, Ablauf, Preisgericht, Preise) für den Architektenwettbewerb erarbeitet
und mit den Ämtern der Stadtverwaltung, dem Rat Potsdamer Mitte, vorher Beirat
Potsdamer Mitte und dem Preisgericht abgestimmt.
Die
Neubildung des Rats Potsdamer Mitte (zusammengesetzt aus Fachleuten und
Vertretern der Fraktionen), beratend für die Stadtverordnetenversammlung und
den Bauausschuss, wird von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Der Auslobungstext wird der Brandenburgischen Architektenkammer zur Beratung
und zum Zweck der Registrierung übergeben. Der Auslobungstext für den
Architektenwettbewerb wird der SVV zur
Beschlussfassung vorgelegt.
3.
Die
Durchführung des Architektenwettbewerbes wird in der rechtlich zulässigen Form
- gemäß VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen) bekannt gemacht.
4.
Zur
Vertiefung der Auslobungsinhalte wird ein Rückfragenkolloquium für die
Teilnehmer durch das Preisgericht durchgeführt.
5.
Der
Architektenwettbewerb wird in der 1. Phase als offenes Verfahren durchgeführt
(RPW 2008 § 3 (3):
+
die Teilnahme steht allen teilnahmeberechtigten Personen offen
+
Abgabe von Beiträgen mit grundsätzlichen Lösungsansätzen
+
die Teilnehmer für die 2.Phase werden nach Beurteilung der Lösungsan
sätze
durch das Preisgericht ausgewählt
6.
In der
2. Phase wird der Wettbewerb unter den durch das Preisgericht ausgewählten
Teilnehmern (Begrenzung der Teilnehmerzahl) durchgeführt.
7.
Die
eingereichten Wettbewerbsergebnisse werden durch das beauftragte Büro auf
Konformität mit der Auslobung geprüft. Eine Zusammenfassung der vergleichbaren
Wettbewerbsergebnisse wird als zusätzliche Bewertungsgrundlage für das
Preisgericht erstellt.
8.
Das
Preisgericht bewertet die vorliegenden Wettbewerbsbeiträge und bestimmt eine
Rangfolge unter den Arbeiten, die den Anforderungen der Auslobung am besten
gerecht werden.
Das Preisgericht gibt eine Empfehlung an den Auslober zur zweckmäßigen weiteren
Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe ab.
Das Preisgericht erteilt Preise und Anerkennungen auf der Grundlage der
Rangfolge der Arbeiten der engeren Wahl.
9.
Der
Auslober bestimmt einen der Preisträger, unter Würdigung der Empfehlung des
Preisgerichtes, als Auftragnehmer für die betreffenden Planungsleistungen.
Hierzu wird eine Beschlussvorlage für die SVV zur Beschlussfassung vorgelegt.
10. Auf der Grundlage des Ergebnisses
des Architektenwettbewerbes wird durch die Stadt ein Investorenwettbewerb zur
Veräußerung der Grundstücke in der rechtlich zulässigen Form als kooperatives
Verfahren durchgeführt.
11. Der im Zuge des
Architektenwettbewerbes und des Beschlusses der SVV über das Ergebnis
festgestellte Architekt betreut fachlich das Investorenauswahlverfahren für die
Stadt Potsdam. Im Zuge der vertraglichen Regelungen zwischen der Stadt und dem
Investor (ggf. Investoren) wird der Investor zur Beauftragung des Architekten
verpflichtet ( Leistungsphase 3-5, HOAI)
Zu Rückfragen/Hinweisen teilt Herr Klipp mit, dass der noch
zu bildende Gestaltungsrat für die Gesamtstadt zuständig sei und für die
Stadtentwicklung wichtige Vorhaben beraten wird.
Frau Tack
schlägt vor, diesen Antrag gemeinsam mit dem Antrag 09/SVV/0746 – Wettbewerbe
für Planungen und Bauvorhaben in der Auftraggeberschaft der LHP – in der
nächsten Sitzung erneut aufzurufen.
Nach
Äußerungen und Hinweisen einzelner Ausschussmitglieder bestätigt Herr Klipp,
dass dies ein guter Antrag sei, um einen Architektenwettbewerb durchzuführen.
Es stelle sich jedoch die Frage, ob die Durchführung eines offenen
Architektenwettbewerbes zu dieser Zeit sinnvoll ist. Er plädiert dafür, der
Leitbautendiskussion nicht vorzugreifen.
Statt
dessen regt Herr Klipp die Überlegung an, ob eine Kombination zwischen einem
Bauherrenwettbewerb und einem Architektenwettbewerb nicht die geeignetere
Lösung wäre. Nur dann hätte man die Kombination aus Preisangebot für das
Grundstück und dazugehörigem Städtebau und Architektur.
Herr
Cornelius bestätigt, dass die Ergebnisse Leitbauten als Voraussetzung
einfließen müssen.
Herr Pfrogner verweist auf die
von Herrn Cornelius im Beschlusstext angeführten Richtlinien für
Planungswettbewerbe (RPW 2008) und bittet die Ausschussmitglieder, diese zu
lesen.
Herr
Kümmel verweist mit Deutlichkeit auf den finanziellen Aspekt.
Frau Tack
erinnert an den Auftrag zur Bildung eines Gestaltungsrates. Hier war vereinbart
worden, eine Arbeitsgruppe zu bilden. Sie bittet über den Verfahrensstand in
der SB-Ausschusssitzung am 29.9.09 zu informieren.