27.08.2009 - 4.1 Billigung des Abwägungsergebnisses und Satzungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Lehmann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

 

Herr Jäkel bittet um Information bezüglich der Gestaltung des Uferweges.

 

Frau Rabbe erklärt, dass es für diesen Bereich ein Uferwegekonzept gibt. Sie verweist auf den Höhenunterschied zwischen dem unteren und dem oberen Bereich des Uferweges. Es gibt auch eine behindertengerechte Möglichkeit zum Wechsel der Ebenen des Uferweges. Sie informiert, dass der obere Uferweg direkt an die Nedlitzer Straße herangeführt wird.

 

Herr Menzel weist darauf hin, dass eine B-Planfestsetzung nicht vor Sperrung von Uferabschnitten schützt. Er fragt, welche Möglichkeiten des Schutzes des öffentlichen Uferweges an dieser Stelle unternommen werden.

Er fragt auch, wie mit den dort lebenden geschützten Tieren umgegangen wird.

 

Herr Heuer fragt, ob das äußere Erscheinungsbild noch weiter dem einer Kaserne gleichen wird.

 

Herr Rabbe erklärt, dass das Ufer sehr gründlich durch den Artenschutzgutachter untersucht wurde. Er hat ausgeführt, dass dieser Uferbereich nicht betroffen ist. Der wesentliche Teil des Uferweges wird seinen derzeitigen Charakter beibehalten.

Die öffentliche Erschließung des Bereiches erfolgt durch den Abbruch der Mauer.

Zur Sicherung des Uferweges gibt es einen städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer. Die grundbuchliche Sicherung der Wege wird gewährleistet.

 

Frau Oldenburg spricht den nicht unerheblichen Eingriff in die Natur an.

Sie fragt, ob der Uferwald unwiederbringlich verloren gehen wird. Da dieser nicht vollständig ausgeglichen wird, fragt sie, wie die Differenz der Fläche an anderer Stelle ausgeglichen wird.

Des Weiteren bittet sie um Erläuterung, welche Möglichkeiten bestehen, den Uferweg weiter zu gestalten.

 

Frau Rabbe erklärt, dass ein Teil der Waldfläche zusätzlich überlagert ist. Hier sind spezifische Pflege und Erhaltungsmaßnahmen geregelt. Der wesentliche Altbaumbestand wird über Einzelbäume erhalten. Der Charakter des Bestandes soll erhalten bleiben. Sie weist darauf hin, dass auch die Forstbehörde zum Bebauungsplan Stellung genommen hat und diesem zugestimmt hat.

 

Frau Lentz äußert Bedenken, dass die Altlastensituation nicht ausreichend gewürdigt wird. Sie weist darauf hin, dass hier eine Nutzung durch die ehemalige Sowjetische Armee erfolgt ist.

 

Frau Rabbe informiert, dass grundsätzlich während des Abbruches die Bodenluft saniert wurde. Dazu wurde ein Gutachten erstellt. Auch wird auf dem Areal ein Monitoring durchgeführt, aus dem für die letzten drei Jahren keine weiteren Belastungen hervorgehen. Somit kann auf dem Gelände unbedenklich gebaut werden.

 

Frau Lentz fragt, ob es eine Einschränkung der Geothermie gibt.

 

Frau Rabbe erklärt, dass ihr keine Einschränkungen bekannt sind.

 

Herr Heuer bittet um Erläuterungen zum Waldausgleich.

 

Frau Rabbe erklärt, dass der Waldausgleich durch die Waldbehörde in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde erfolgt.

Dieser beträgt im Flächenverhältnis ca. 1:3 mit definierten Auflagen, welche Bäume zu pflanzen sind.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen aus der Beteiligung  der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 83 „Campus am Jungfernsee“ und zur Änderung der Straßenbahnwendeschleife des Nordastes, 2.BA nach dem Genehmigungsverfahren  gem. § 28 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 83 „Campus am Jungfernsee“ wird  gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       2

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage