27.08.2009 - 4.1 Billigung des Abwägungsergebnisses und Satzungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Datum:
- Do., 27.08.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Lehmann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) bringt die
Drucksache ein und gibt Erläuterungen.
Herr Jäkel bittet um Information bezüglich der Gestaltung des
Uferweges.
Frau Rabbe erklärt, dass es für diesen Bereich ein Uferwegekonzept gibt. Sie verweist auf den Höhenunterschied zwischen dem unteren und dem oberen Bereich des Uferweges. Es gibt auch eine behindertengerechte Möglichkeit zum Wechsel der Ebenen des Uferweges. Sie informiert, dass der obere Uferweg direkt an die Nedlitzer Straße herangeführt wird.
Herr Menzel weist darauf hin, dass eine B-Planfestsetzung nicht
vor Sperrung von Uferabschnitten schützt. Er fragt, welche Möglichkeiten des
Schutzes des öffentlichen Uferweges an dieser Stelle unternommen werden.
Er fragt auch, wie mit den dort lebenden geschützten Tieren
umgegangen wird.
Herr Heuer fragt, ob das äußere Erscheinungsbild noch weiter dem
einer Kaserne gleichen wird.
Herr Rabbe erklärt, dass das
Ufer sehr gründlich durch den Artenschutzgutachter untersucht wurde. Er hat
ausgeführt, dass dieser Uferbereich nicht betroffen ist. Der wesentliche Teil
des Uferweges wird seinen derzeitigen Charakter beibehalten.
Die öffentliche Erschließung des Bereiches erfolgt durch den
Abbruch der Mauer.
Zur Sicherung des Uferweges gibt es einen städtebaulichen Vertrag
mit dem Eigentümer. Die grundbuchliche Sicherung der Wege wird gewährleistet.
Frau Oldenburg spricht den nicht unerheblichen Eingriff in die
Natur an.
Sie fragt, ob der Uferwald
unwiederbringlich verloren gehen wird. Da dieser nicht vollständig ausgeglichen
wird, fragt sie, wie die Differenz der Fläche an anderer Stelle ausgeglichen
wird.
Des Weiteren bittet sie um Erläuterung, welche Möglichkeiten bestehen, den Uferweg weiter zu gestalten.
Frau Rabbe erklärt, dass ein Teil der Waldfläche zusätzlich
überlagert ist. Hier sind spezifische Pflege und Erhaltungsmaßnahmen geregelt.
Der wesentliche Altbaumbestand wird über Einzelbäume erhalten. Der Charakter
des Bestandes soll erhalten bleiben. Sie weist darauf hin, dass auch die
Forstbehörde zum Bebauungsplan Stellung genommen hat und diesem zugestimmt hat.
Frau Lentz äußert Bedenken, dass
die Altlastensituation nicht ausreichend gewürdigt wird. Sie weist darauf hin,
dass hier eine Nutzung durch die ehemalige Sowjetische Armee erfolgt ist.
Frau Rabbe informiert, dass grundsätzlich während des Abbruches
die Bodenluft saniert wurde. Dazu wurde ein Gutachten erstellt. Auch wird auf
dem Areal ein Monitoring durchgeführt, aus dem für die letzten drei Jahren
keine weiteren Belastungen hervorgehen. Somit kann auf dem Gelände unbedenklich
gebaut werden.
Frau Lentz fragt, ob es eine Einschränkung der Geothermie gibt.
Frau Rabbe erklärt, dass ihr keine Einschränkungen bekannt sind.
Herr Heuer bittet um Erläuterungen zum Waldausgleich.
Frau Rabbe erklärt, dass der Waldausgleich durch die Waldbehörde
in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde erfolgt.
Dieser beträgt im Flächenverhältnis ca. 1:3 mit definierten
Auflagen, welche Bäume zu pflanzen sind.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Das
Abwägungsergebnis der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs.
2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 83 „Campus am Jungfernsee“ und zur
Änderung der Straßenbahnwendeschleife des Nordastes, 2.BA nach dem Genehmigungsverfahren gem. § 28 Abs. 3
Personenbeförderungsgesetz wird gebilligt (siehe Anlage 2).
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 83 „Campus am Jungfernsee“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die
dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).
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