02.09.2009 - 8.15 kommunales Wohnungsbauprogramm

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Im Namen der Fraktionen CDUNW und Bündnis 90/Die Grünen wird diese Vorlage, die den Stadtverordneten in einer neuen Fassung vom 26.08.2009 ausgereicht wurde, vom Stadtverordneten Schröder eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Teuteberg, Fraktion FDP/Familienpartei, beantragt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen, für Gesundheit und Soziales sowie für Finanzen.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

 

Nach 4 Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Kirsch, Gruppe BürgerBündnis, beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 09/SVV/0668  in den Hauptausschuss wird

 

mit 24 Ja-Stimmen angenommen,

bei 20 Nein-Stimmen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Auflage eines kommunalen Wohnungsbauprogramms für den Neubau von mindestens 1000 Mietwohnungen zu prüfen.

Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel soll durch einen Kommunalkredit der Landeshauptstadt Potsdam bzw. durch eine Kreditermächtigung für ein kommunales Bauunternehmen erfolgen. Gegebenenfalls zur Verfügung stehende Förderprogramme des Landes und des Bundes sind auszuschöpfen. Eine Bereitstellung von Bauland aus dem Treuhandvermögen Bornstedter Feld ist in die Prüfung einzubeziehen.

Mit der Umsetzung des Bauvorhabens wird eine kommunale Gesellschaft als Generalübernehmer beauftragt. Die Leistungsvergabe soll nach Möglichkeit überwiegend an regional ansässige Firmen erfolgen.

Die Refinanzierung des Kredites erfolgt über die laufenden Mieteinnahmen.

Über das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung im März 2010 zu berichten.

 

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