30.09.2009 - 4 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 30.09.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Oberbürgermeister verweist eingangs darauf, dass eine
derartige Vorlage schon einmal im Geschäftsgang gewesen sei und nunmehr durch
die Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg wieder in die Tagesordnung aufgenommen
wurde. Im Vorfeld habe sich auch der Ausschuss für Finanzen mit der Vorlage
befasst und ihr mehrheitlich zugestimmt. Die Stadt übernehme hier nur
Vollstreckungs-aufgaben, was auch ohne zusätzlichen Aufwand möglich sei. Für
eventuelle Rückfragen stehe auch Herr Thiede, stellvertretender
Verwaltungsleiter der Stiftung, zur Verfügung.
Anschließend fragt Frau Dr. Schröter nach, was der Inhalt
des Bußgeldkatalogs sei, für den die Stadt die Vollstreckung übernehme, weil
die Inhalte schon zu Komplikationen mit den Bürgern führen könnten. Herr Dr.
Scharfenberg betont, dass seitens der Stadt nur die reine Dienstleistung
übernommen werde, trotzdem dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass das
Ordnungsrecht missbräuchlich eingesetzt werde. Diese Problematik könne
Gegenstand der jährlichen Bericht-erstattung der Schlösserstiftung im
Hauptausschuss sein.
Der Oberbürgermeister betont seinerseits, dass zwischen den
Inhalten der Vollstreckungsbescheide nicht differenziert bzw. diese nicht
geprüft werden können.
Dem Antrag, Herrn Heuer das Rederecht zu gewähren, wird mit
7 Ja-Stimmen, bei 2 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen zugestimmt. In seinen
Ausführungen betont er, dass eine Debatte um die Ordnungsregelungen insgesamt
sinnvoll sei, worauf der Oberbürgermeister darauf verweist, dass die Stadt
keine Eingriffsmöglichkeiten in die Angelegenheiten der Stiftung habe.
Anschließend führt Herr Thiede aus, dass nur rechtsgültige
Bußgeldbescheide vollstreckt werden, so dass es sich hier wirklich nur um eine
Dienstleistung handele; ein möglicher Ermessensspielraum sei bereits im Vorfeld
genutzt worden. Die Bürger hätten die Regelungen mittlerweile auch gut
angenommen und zeigten für die Maßnahmen Verständnis. Außerdem seien nur 1,4 %
der Bußgeldbescheide derzeit in der Vollstreckung.
Auf den Verweis von Herrn Naber, dass einige Regelungen nur
bis Ende 2009 gelten, entgegnet Herr Thiede, dass eine Verlängerung vorgenommen
und die Maßnahmen der aktuellen Situation angepasst werden; das sei derzeit in
der internen Abstimmung.
Herr Schröder empfiehlt, den Katalog der Tatbestände
vorzulegen, damit man wisse, wofür die Stadt tätig sei. Auf die Nachfrage von
Herrn Schubert , wie die Vollstreckung praktisch erfolge, erläutert Herr Exner,
dass der Bußgeldbescheid und die anschließenden Mahnverfahren durch die
Stiftung erfolgen – ausgewiesen auf einem Schreiben mit deren „Kopfbogen“.
Danach werde die Stadt für die Stiftung vollstrecken und das in den Schreiben
auch entsprechend kenntlich machen.
Auf die Anmerkung von Frau Engel-Fürstberger, dass sie etwas irritiert sei, weil Herr Prof. Dorgerloh nur von „schwerwiegenden Fällen“ gesprochen habe, werden nochmals Inhalt und Verfahren der Vollstreckung erläutert. Der Oberbürgermeister betont nachdrücklich, dass man sich nicht aussuchen könne, für welche Fälle vollstreckt werde. Herr Thiede führt aus, dass das Bußgeld 40 € betrage und mittlerweile überwiegend bezahlt werde.
Herr Dr. Scharfenberg schlägt vor, sich zu diesem Thema in
einem halben Jahr oder einem Jahr im Rahmen der Berichterstattung der Stiftung
zu verständigen; insbesondere auch zu den Schwerpunkten für Verwarn- oder
Bußgelder.
Abschließend bittet Herr Exner, im §
2 der Vereinbarung das Datum zu ändern, so dass der Satz dann lautet: „ Die
Landeshauptstadt Potsdam übernimmt die Aufgaben beginnend mit dem
01.11.2009.“
Der
Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu
beschließen:
Die
Landeshauptstadt Potsdam schließt mit der Stiftung Preußische Schlösser und
Gärten Berlin-Brandenburg eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung
von Vollstreckungsaufgaben von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
Berlin–Brandenburg auf die Landeshauptstadt Potsdam ab.
einschließlich
der Änderung im § 2 der Vereinbarung:
Die Landeshauptstadt Potsdam übernimmt die Aufgaben beginnend
mit dem 01.11.2009.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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