08.09.2009 - 2.2 Bebauungsplan Nr. 118 "Fritz-Zubeil-Straße / Ul...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) informiert, dass Anlass der Planung dieser Vorlage als auch der drei folgenden Vorlagen die Notwendigkeit der gesamtstädtischen Steuerung des Einzelhandels zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche sei. Das Einzelhandelskonzept (EHK) der LHP stellt die planerische Ausgangsbasis dar. Die Ziele des EHK werden über das Instrument des Bebauungsplanes rechtsverbindlich umgesetzt. Im EHK der LHP sind diese Plangebiete nicht als zentrale Versorgungsbereiche ausgewiesen.

 

Herr Goetzmann geht erläuternd auf die Grundprinzipien der B-Pläne zur Einzelhandelssteuerung ein (die Folie wird dem Protokoll als Anlage beigefügt).

 

Herr Goetzmann gibt kurze Informationen zur Vorlage an Hand der Karte.

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 118 „Fritz-Zubeil-Straße / Ulmenstraße“ (siehe Anlage 3) ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen