08.09.2009 - 2.3 Bebauungsplan Nr. 51-1 "Am Silbergraben" Besch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Unter Bezugnahme auf die Äußerungen zu Pkt. 2.2 gibt Herr Goetzmann an Hand der Karte Erläuterungen und geht auf kurze Rückfragen ein.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 51-1 „Am Silbergraben“, 2. Änderung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 

      öffentlich auszulegen (siehe Anlage 3).

 

2.      Das Änderungsverfahren ist mit der Priorität  1Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 4).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage