08.09.2009 - 2.4 Bebauungsplan Nr. 2 "Horstweg-Süd", Teilbereich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Unter Bezugnahme auf die Äußerungen zu Pkt. 2.2 gibt Herr Goetzmann an Hand der Karte Erläuterungen und geht auf kurze Rückfragen ein.

 

Den Ausschussmitgliedern liegt folgender Änderungsantrag von Herrn Schubert (SPD-Fraktion) vor:

Der Bebauungsplan Nr. 2 „Horstweg Süd“, Nuthewinkel, ist bis zur Sitzung der STVV im März 2010 zur Planreife zu führen. Die Stadtverordnetenversammlung ist über die geplante Bebauung und den Stand der Planungen im Oktober 2009 zu informieren.

 

Hinsichtlich des Änderungs-Antrages von Herrn Schubert macht Herr Goetzmann aufmerksam, dass dieser formal und inhaltlich mit der hier zu behandelnden Vorlage nicht zu tun habe, weil er sich auf ein anderes Änderungsverfahren des gleichen Ausgangs-Bebauungsplanes bezieht. Er schlägt vor, den Änderungsantrag bei der Behandlung der Prioritätenliste Bebauungsplan-Bearbeitung (DS 09/SVV/0730) nochmals aufzugreifen.

 

Herr Kümmel signalisiert für die antragstellende Fraktion Zustimmung.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich Horstweg / Schlaatzweg, 3. Änderung (siehe Anlage 3) ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage