08.09.2009 - 2.7 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) geht erläuternd auf die zur Höherstufung vorgeschlagenen Bebauungsplanverfahren und auf die im Gegenzug zur Zurückstufung vorgesehenen Bebauungsplanverfahren ein und beantwortet Rückfragen der Ausschussmitglieder.

 

Den Ausschussmitgliedern liegt folgender Änderungsantrag von Herrn Schubert (SPD-Fraktion) vor:

Der Bebauungsplan Nr. 2 „Horstweg Süd“, Nuthewinkel, ist bis zur Sitzung der STVV im März 2010 zur Planreife zu führen. Die Stadtverordnetenversammlung ist über die geplante Bebauung und den Stand der Planungen im Oktober 2009 zu informieren.

 

Bzgl. des Änderungsantrages der SPD-Fraktion informiert Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung), dass sich der Teilbereich B-Plan Nuthewinkel in der Priorität 1 I befindet (bereits höchste mögliche Priorität). Wenn es Einwendungen zur öffentlichen Auslegung gibt, sei eine Planreife bis März 2010 nicht zu erreichen. Zielrichtung sei ein Abschluss des Verfahrens im Sommer.

Herr Goetzmann regt an, den Antragstext zu modifizieren. Der Text könnte lauten:

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 2 „Horstweg Süd“, Nuthewinkel ist zügig fortzuführen. Der SB-Ausschuss ist über den Stand der Planung und den zeitlichen Ausblick des Verfahrens im Januar 2010 zu informieren.

 

Herr Kutzmutz verweist darauf, dass sich das Verfahren bereits in der Priorität 1 befindet.

 

Herr Kümmel informiert für den Antragsteller, dass er den Antrag zurück zieht und bittet die Information zum Stand der Bearbeitung im Frühjahr auf die TO des SB-Ausschusses zu setzen.

 

Frau Hüneke erkundigt sich zum zur Rückstufung vorgeschlagenen B-Plan-Verfahren Nr. 121 „Behlertstr.“ und bittet die Äußerungen von Frau Holtkamp, dass nach absehbarem Abschluss des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5/94 A „Wissenschaftspark Teil 1“, unmittelbar die Wiederaufnahme des Bebauungsplans „Behlertstraße“ in die Priorität 1 I erfolgen werde, zusätzlich im Protokoll festzuhalten

 

 

Auf die Frage von Frau Hüneke nach der Villa Carlshagen informiert Herr Goetzmann, dass es Vorüberlegungen für den Gesamtbereich Luftschiffhafen gebe. Dazu gehöre u.a. die Bebauung im Umfeld der Villa Carlshagen. Im Detail geht es um Ergänzungsbedarfe im Bereich der Sportschule, einen Wohnheimanbau. Hier bestehe Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB.

Frau Hüneke bittet, in der nächsten Sitzung darüber zu informieren.

 

Auf kurze weitere Rückfragen geht Herr Goetzmann ein.

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2009 bis 2010 gemäß der in Anlage 1 dargestellte Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordneten-versammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage