29.09.2009 - 3.10 Kommunales Wohnungsbauprogramm (Wiedervorlage)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.10
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion SPD
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 29.09.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Tack
spricht die Refinanzierung des Kredites über laufende Mieteinnahmen an: In
welcher Höhe sollten dann die Mieten sein?
Es
handelt sich hier um einen Prüfauftrag.
Herr
Klipp äußert, dass hier nicht vordergründig sei, ob es sich um einen Beschluss
oder einen Prüfauftrag handelt, in dem es um den Bau von 1000 Stck. Wohnungen
geht. Zumindest die inhaltlichen Kriterien sind zu formulieren und ein Zeitraum
vorzugeben.
Herr
Kirsch nimmt sein Rederecht wahr. Er regt an zu ändern, in kommunales
Bauunternehmen.
Herr Dr.
Seidel plädiert für Offenheit: Kommunales Bauunternehmen halte er für einen
Formulierungsfehler, besser wäre Kommunale Gesellschaft.
Frau
Hüneke erklärt für den Antragsteller Zustimmung.
Herr
Kirsch bittet um Streichung des Wortes kommunal.
Herr Dr.
Seidel äußert, dass er diesem Vorschlag nicht folgen wird.
Herr
Teuteberg beantragt nach dem Ende des ersten Satzes alles zu streichen und könnte dem Antrag unter dieser
Voraussetzung zustimmen.
Herr Dr. Seidel schlägt vor, die 3 Absätze in der Mitte (von „Die Bereitstellung
....laufenden Mieteinnahmen.“) aus dem Beschlusstest herauszunehmen und in die
Begründung einzufügen.
Frau Hüneke stimmt dem
Vorschlag für den Antragsteller zu.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Auflage eines kommunalen
Wohnungsbauprogramms für den Neubau von mindestens 1000 Mietwohnungen bis
2012 zu prüfen.
Über das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung im März 2010 zu berichten.
Folgende Sätze aus dem Beschlusstext werden in die
Begründung übernommen:
Die
Bereitstellung der erforderlichen Mittel soll durch einen Kommunalkredit der
Landeshauptstadt Potsdam bzw. durch eine Kreditermächtigung für ein
kommunales Bauunternehmen eine kommunale Gesellschaft erfolgen.
Gegebenenfalls zur Verfügung stehende Förderprogramme des Landes und des Bundes
sind auszuschöpfen. Eine Bereitstellung von Bauland aus dem Treuhandvermögen
Bornstedter Feld ist in die Prüfung einzubeziehen.
Mit der
Umsetzung des Bauvorhabens wird eine kommunale Gesellschaft als
Generalübernehmer beauftragt. Die Leistungsvergabe soll nach Möglichkeit
überwiegend an regional ansässige Firmen erfolgen.
Die
Refinanzierung des Kredites erfolgt über die laufenden Mieteinnahmen.