03.09.2009 - 4 Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes für ei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Schweers bringt die Drucksache ein und erläutert sie kurz. Er macht in diesem Zusammenhang auch darauf aufmerksam, dass sich die Situation bei den Kita-Plätzen etwas verbessert hat und bereits drei Einrichtungen noch über freie Plätze verfügen.

 

Frau Ukrow stellt anhand einer Powerpoint-Präsenatation die Systematik der Kita-Bedarfsplanung dar.

 

Frau Morgenroth fragt, warum die außerhalb von Potsdam betreuten Kinder berücksichtigt werden.

 

Frau Ukrow erklärt, dass diese Plätze durch die LHP vorgehalten und vorfinanziert werden.

 

Herr Kankarowitsch fragt, an welcher Stelle die Zahl der unversorgten Kinder hinzugerechnet wird.

 

Frau Ukrow verweist auf die Seite 4 (Warteliste Krippe). Wartelisten bei Trägern, die dem Jugendamt nicht bekannt sind, können natürlich nicht berücksichtigt werden.

 

Frau E. Müller macht darauf aufmerksam, dass in der Drucksache Stichtagszahlen aufgeführt sind. Zwischen den einzelnen Stichtagen verändert sich die Situation immer wieder etwas.

 

Herr Dünn fragt ob es Bestrebungen gibt, ein zentrales System zur Kita-Anmeldung einzurichten und ob hier von städtischer Seite eine zentrale Steuerung organisiert werden könne.

 

Herr Schweers erklärt, dass das Anmeldesystem derzeit neu organisiert wird. Zuerst müssen die Eltern in das Jugendamt kommen, um den Bedarf bestätigen zu lassen und anschließend bei einem Träger einen Platz beantragen zu können.

Das entsprechende Modellprojekt soll dem Jugendhilfeausschuss im Oktober 2009 vorgestellt werden.

Ein zentrales Zuweisungssystem durch das Jugendamt kann es nicht geben.

 

Anschließend erörtert Herr Schweers anhand einer Powerpoint-Präsentation die Ermittlung des Finanzvolumens für Kita-Plätze 2009/2010.

Er macht darauf aufmerksam, dass ab 2013 alle Kinder mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz haben werden.

 

Herr Otto macht deutlich, dass die Stadt viel mehr tun sollte, um den Eltern die Möglichkeit der Wahl der Einrichtung zu bieten.

 

Herr Schweers erklärt, dass besondere Engpässe in den Sozialräumen 2 und 3 bestehen.

Hier gibt es Gespräche mit Trägern, um die Angebote auszubauen und neue Plätze zu schaffen.

Auch die Einrichtung von Betriebskitas wird befördert, um die Wahlmöglichkeiten der Eltern zu erhöhen.

 

Frau Geywitz spricht sich für die Schaffung neuer Plätze aus, um den Eltern die Möglichkeit der Wahl zu bieten.

Sie fragt, welche Mehrkosten auf die LHP zukommen werden, da dann auch mehr Personal benötigt wird.

 

Herr Schweers antwortet, dass in den nächsten 3 bis 4 Jahren ca. 700 Tagespflegeplätze zur Verfügung stehen sollten.

 

Herr Dünn fragt, wie dies umgesetzt werden soll.

 

Herr Schweers erklärt, dass  für die Tagespflege keine ausgebildeten Erzieherinnen nötig sind. Hier gibt es spezielle Fortbildungen.

Tagespflege muss nicht in der Wohnung der Tagespflegeperson erfolgen; es können auch Räumlichkeiten angemietet werden. Dies kann auch im Verbund mehrerer Tagespflegepersonen erfolgen.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kindertagesbetreuungsangeboten für das Kita- Jahr 2009/2010 sowie Ausblick auf Folgejahre:

1. Bereitstellung von insgesamt 12.443 Plätzen (Jahresdurchschnitt) in Potsdam gemäß §§ 1,12 Kita- Gesetz bei 46 freien Trägern und in einer kommunalen Einrichtung für das Kita- Jahr 2009/10. Enthalten sind 106 Plätze außerhalb der Bedarfsplanung. Die Verteilung der Plätze erfolgt gemäß der Anlagen 1 bis 6 auf 103 Kindertagesstätten, 8 Andere Kinderbetreuungsangebote (AKi) und 2 pädagogisch begleitete Spielgruppen sowie Tagespflege. Die in den Anlagen ausgewiesene Belegungsplanung entspricht den gegenwärtig vorhandenen Kapazitäten laut Betriebserlaubnis. Tagespflege und andere Betreuungsformen sind bei Bedarf auch innerhalb des Kita- Jahres auszubauen.

2. Belegung von 359 Plätzen in anderen Gemeinden und Berlin durch Potsdamer Kinder.

3. Finanzierung der Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden im Planungszeitraum nur dann, wenn eine entsprechende Zustimmung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam eingeholt wurde und der Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG sichergestellt werden kann.

4. Ausbau vorhandener Einrichtungen sowie Neubau von Einrichtungen zur bedarfsgerechten Versorgung mit Kindertagesbetreuungsplätzen gemäß demografischer Entwicklung und neuer Rechtslage ab 2013 (§ 24 SGB VIII) in Zusammenarbeit mit freien Trägern.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               15

Ablehnung:                    0

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage