13.10.2009 - 3.12 Bebauungsplan Nr. 35-1 "Nördliche Berliner Vors...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.12
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 13.10.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Hüneke stellt den
Geschäftsordnungsantrag, diesen TOP
zu vertagen. Es handelt sich hier um ein heikles B-Plan-Gebiet im
städtebaulichen Rahmen der Berliner Vorstadt. Sie bittet um Diskussion unter
Teilnahme des gesamten Ausschusses.
Dafür spricht niemand.
Dagegen äußert sich Herr
Cornelius, dass der Verein Berliner Vorstadt einbezogen worden ist und keine
Probleme damit habe.
Abstimmung des
Geschäftsordnungsantrages auf Vertagung: Mehrheit dagegen
Frau Holtkamp (Verbindliche
Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Die STVV hat vor der Sommerpause den
Aufstellungsbeschluss gefasst. Ziel der Planänderung ist im Teilbereich
Leonardo-da-Vinci-Straße die Reduzierung der durch Baulinien besonders eng
getroffenen Baukörperausweisung für die Platzbereiche, die geringfügige Veränderung
der Lage und die Ausmaße der Baufelder durch die Verbreiterung der
Vorgartenzonen von 2,50 auf 5,00 m sowie die Anpassung der Gebäudehöhe und
Nutzungsart im südöstlichen Bereich der Leonardo-da-Vinci-Straße an die
bauliche Dichte der benachbarten Grundstücke. Im Teilbereich Schwanenallee ist
die Aufnahme der historischen Remise in die Festsetzungen des Bebauungsplanes
vorgesehen.
Frau Holtkamp geht auf die
erfolgte Behördenbeteiligung ein. Hier habe es keinerlei Bedenken gegeben. Auf
die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung geäußerten Bedenken und das
Ergebnis der erfolgten Abwägung geht Frau Holtkamp kurz erläuternd ein.
Zugleich macht Frau Holtkamp
aufmerksam, dass die Gestaltung der Plätze im Teilbereich
Leonardo-da-Vinci-Straße und im Teilbereich Fritz-Rumpf-Straße Gegenstand von
zwei Städtebaulichen Verträgen ist, welche sich im Moment im Unterschriftsgang
befinden. Die Verwaltung regt an, die Beschlussfassung erst durchzuführen, wenn
die Unterschriften vorliegen. Als Termin für die Unterschriftsleistungen ist
der 26.10.09 benannt worden. Falls diese nicht termingerecht erfolgen wird die
Verwaltung im SB-Ausschuss am 27.10.09 informieren.
Auf Bitte von Frau Hüneke wird
die Verwaltung die Städtebaulichen Verträge dem Protokoll beilegen.
Zur Nachfrage von Frau Hüneke
zur Sicherung hoher architektonischer Qualität teilt Frau Holtkamp mit, dass es
dazu weder Regelungen im B-Plan, noch Regelungen in den Städtebaulichen
Verträgen gibt.
Herr Cornelius dankt für die
Ausführungen und sieht eine Qualitätsverbesserung.
Die Vorlage wird zur Abstimmung
gestellt.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur
ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“,
Teilbereiche Leonardo-da-Vinci-Straße und Schwanenallee 3 entsprechend Anlage
1a entschieden.
2.
Die
erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“,
Teilbereiche Leonardo-da-Vinci-Straße und Schwanenallee 3 wird gemäß § 10 BauGB
als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen
2 und 3).
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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28,4 kB
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167,5 kB
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(wie Dokument)
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251,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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157,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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38,2 kB
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(wie Dokument)
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89,6 kB
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8
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(wie Dokument)
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86,1 kB
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9
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1,1 MB
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10
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(wie Dokument)
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784,5 kB
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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143,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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128,5 kB
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