04.11.2009 - 2.16 Gefahr durch Brandanschläge

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Diese Frage ist vom Oberbürgermeister gemäß § 13 Punkt 1. der Geschäftsordnung schriftlich bis zum 11.11.2009 beantworten.

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Anlagen zur Vorlage