10.11.2009 - 3.3 Bebauungsplan Nr. 122 "Kleingärten Babelsberg- ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (FB Stadtplanung und Bauen) erläutert den Aufstellungsbeschluss und den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 122, der zum Ziel hat die Kleingartennutzung zu sichern. Dazu soll ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt werden, der die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die Erschließung regelt.

 

Es folgt eine Diskussion über den vorgesehenen Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie die Erschließung.

Im Ergebnis bleibt der Geltungsbereich unverändert, um den gesamtstädtischen Zusammenhang des Gebiets zu wahren. Bei der Erschließung der Grundstücke sieht der Entwurf nur eine Verbesserung für die bestehende Einzelwohngebäude vor, deren Erschließung derzeitig unzureichend ist.

 

Die unveränderte Beschlussvorlage wird zur Abstimmung gestellt.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung

wie folgt zu beschließen:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.        Der Bebauungsplan Nr. 122 „Kleingärten Babelsberg-Nord“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

 

2.        Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 Q entsprechend dem Beschluss der  Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:          4

Ablehnung:             0

Stimmenthaltung:   1

 

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Anlagen zur Vorlage