10.11.2009 - 3.3 Bebauungsplan Nr. 122 "Kleingärten Babelsberg- ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 10.11.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau
Holtkamp (FB Stadtplanung und Bauen) erläutert den Aufstellungsbeschluss und
den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 122, der zum Ziel hat die
Kleingartennutzung zu sichern. Dazu soll ein einfacher Bebauungsplan
aufgestellt werden, der die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die
Erschließung regelt.
Es folgt
eine Diskussion über den vorgesehenen Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie
die Erschließung.
Im
Ergebnis bleibt der Geltungsbereich unverändert, um den gesamtstädtischen
Zusammenhang des Gebiets zu wahren. Bei der Erschließung der Grundstücke sieht
der Entwurf nur eine Verbesserung für die bestehende Einzelwohngebäude vor,
deren Erschließung derzeitig unzureichend ist.
Die
unveränderte Beschlussvorlage wird zur Abstimmung gestellt.
Der
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
wie
folgt zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Bebauungsplan Nr. 122 „Kleingärten Babelsberg-Nord“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
2. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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228,2 kB
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2
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19,5 kB
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