10.11.2009 - 3.4 Bebauungsplan Nr. 110 "Wochenendhausgebiet Feld...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung auch OBR Grube
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 10.11.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr
Goetzmann erklärt die Beschlussvorlage sowie den Entwurf des Bebauungsplans,
der zum Ziel hat die Nutzung als Wochenendhausgebiet zu sichern und
bauplanerische Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung vorzugeben.
Der
einfache Bebauungsplan regelt die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie
die Erschließung.
Herr
Gutschmidt äußert die Bedenken des OBR Grube, dass durch die zulässige
Grundfläche von 50 m² im Wochenendhausgebiet eine ganzjährige Wohnnutzung
stattfinden kann.
Durch die
hohe zulässige Grundfläche fügen sich die Wochenendhäuser nicht in die Umgebung
am Schlänitzsee ein.
Der
Ortsbeirat spricht sich weiterhin dafür aus, die zulässige Grundfläche der
Wochenendhäuser auf 30 m² und für Nebenanlagen auf 12m² zu begrenzen.
Herr
Goetzmann erläutert, dass die zulässige Grundfläche von 50 m² für
Wochenendhausgebiet ein überregionaler Standard ist. Bei einer Abweichung von
diesem Standard besteht angesichts der Häufigkeit von Bestandsbauten mit
größerer Grundfläche die Gefahr, dass der Bebauungsplan rechtlich angreifbar
wird.
Herr
Goetzmann erklärt zu Nachfragen bezogen auf die westlich angrenzenden, nicht in
den Planentwurf einbezogenen Erholungsgrundstücke, dass die Sicherung der
Erschließung nicht ohne einen Eingriff in die Parzellenstruktur der Grundstücke
auskommen wird.
Es folgen
Rückfragen der Ausschussmitglieder zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie zu
den Bestandsgebäuden, die von Herrn Goetzmann, soweit dies möglich war,
beantwortet wurden. Im Ergebnis wird es im Bebauungsplan keine Aufteilung in Sondernutzungsgebiet SO
WOCH 1 und SO WOCH 2 geben, da die Gebiete identisch sind.
Herr Dr.
Seidel stellt den Änderungsantrag, gemäß dem Votum des OBR Grube die zulässige
Grundfläche
der Wochenendhäuser auf 30 m² und für Nebenanlagen auf 12m² zu begrenzen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:2
Ablehnung:
3
Enthaltung:
0
(Der
Änderungsantrag wird abgelehnt.)
Die
unveränderte Beschlussvorlage wird zur Abstimmung gestellt.
Der
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
wie folgt zu beschließen:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|