10.11.2009 - 3.4 Bebauungsplan Nr. 110 "Wochenendhausgebiet Feld...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann erklärt die Beschlussvorlage sowie den Entwurf des Bebauungsplans, der zum Ziel hat die Nutzung als Wochenendhausgebiet zu sichern und bauplanerische Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung vorzugeben.

Der einfache Bebauungsplan regelt die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die Erschließung.

 

Herr Gutschmidt äußert die Bedenken des OBR Grube, dass durch die zulässige Grundfläche von 50 m² im Wochenendhausgebiet eine ganzjährige Wohnnutzung stattfinden kann.

Durch die hohe zulässige Grundfläche fügen sich die Wochenendhäuser nicht in die Umgebung am Schlänitzsee ein.

Der Ortsbeirat spricht sich weiterhin dafür aus, die zulässige Grundfläche der Wochenendhäuser auf 30 m² und für Nebenanlagen auf 12m² zu begrenzen.

 

Herr Goetzmann erläutert, dass die zulässige Grundfläche von 50 m² für Wochenendhausgebiet ein überregionaler Standard ist. Bei einer Abweichung von diesem Standard besteht angesichts der Häufigkeit von Bestandsbauten mit größerer Grundfläche die Gefahr, dass der Bebauungsplan rechtlich angreifbar wird.

Herr Goetzmann erklärt zu Nachfragen bezogen auf die westlich angrenzenden, nicht in den Planentwurf einbezogenen Erholungsgrundstücke, dass die Sicherung der Erschließung nicht ohne einen Eingriff in die Parzellenstruktur der Grundstücke auskommen wird.

 

Es folgen Rückfragen der Ausschussmitglieder zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie zu den Bestandsgebäuden, die von Herrn Goetzmann, soweit dies möglich war, beantwortet wurden. Im Ergebnis wird es im Bebauungsplan keine Aufteilung in Sondernutzungsgebiet        SO WOCH 1 und SO WOCH 2 geben, da die Gebiete identisch sind.

 

Herr Dr. Seidel stellt den Änderungsantrag, gemäß dem Votum des OBR Grube die zulässige

Grundfläche der Wochenendhäuser auf 30 m² und für Nebenanlagen auf 12m² zu begrenzen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:2

Ablehnung: 3

Enthaltung: 0

(Der Änderungsantrag wird abgelehnt.)

 

Die unveränderte Beschlussvorlage wird zur Abstimmung gestellt.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 110 „Wochenendhausgebiet Feldweg / Stichkanal“ OT Grube ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlagen 1 und 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:           3

Ablehnung:              0

Stimmenthaltung:    2

 

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Anlagen zur Vorlage