24.11.2009 - 3.4 Ökologischer Mietspiegel
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 24.11.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
09/SVV/0956 Ökologischer Mietspiegel
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Hüneke erläutert kurz die Vorlage und deren
Zielsetzungen.
Neben der Unterstützung einer mittelfristigen energetischen
Modernisierung ist auch eine Entlastung der Verbraucher (Mieter) gewollt.
Herr Kümmel weist auf die mögliche Gefahr einer
Mietsteigerung hin, wenn die
ökologischen Aspekte im Mietspiegel zum Standard werden.
Herr Böttche stellt eingehend die Ausgangslage, die
unterschiedlichen Erwartungen
betroffener Verbände, die Erfahrungen in Deutschland und die Bemühungen der
Stadtverwaltung im Rahmen des Arbeitskreises Mietspiegel dar.
Ab 2010 muss der Mietspiegel den neuen Anforderungen des BGB
genügen. Ein
entsprechender Leitfaden des Bundes war für den Sommer 2009 angekündigt, wird
aber auch bis Ende des Jahres nicht vorliegen.
Herr Böttche bittet angesichts der dargestellten
unterschiedlichen Anforderungen um eine ergebnisoffene Vorgabe. Er weist auch
auf die Bedeutung des Mietspiegels als verallgemeinerungsfähiges Instrument auf
Grundlage des BGB hin. Ein etwaiger Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
sollte sich daher nur in diesem Rahmen bewegen.
Frau Hüneke dankt für diese Ausführungen. Sie ändert nach
weiteren Vorschlägen von Herrn Böttche die Vorlage in:
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit
der Mietspiegel durch einen ökologischen Teil ergänzt werden kann.
Der Stadtverordnetenversammlung ist im Oktober 2010 zu
berichten.“
Herr Kümmel spricht sich dagegen aus.
Her Pfrogner betrachtet die Zielstellung -Mietrecht oder
Ökologie- als unklar und weist auf negative Erfahrungen anderer Städte hin.
Herr Dr. Seidel hält die Vorlage teilweise für ungeeignet,
da nicht die einzelne konkrete Wohnung der Bezugspunkt sei.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen: