02.12.2009 - 6.6 Wettbewerbe für Planungen und Bauvorhaben in de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat einem geänderten Beschlusstext sowie einer Änderung des ersten Absatzes der Begründung zugestimmt, der den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde.

 

Der Werksausschuss KIS hat die Vorlage abgelehnt.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

(1)               Der Oberbürgermeister soll dafür Sorge tragen, dass jährlich

 

-           nach einer Auswahl von Vorhaben durch die fachlich zuständigen Gremien der Stadtverordnetenversammlung bzw. durch die jeweiligen Aufsichtsräte der kommunalen Unternehmen und

-           soweit erforderlich, unter der Voraussetzung eines haushaltsbegleitenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung

 

für Planungen und Bauvorhaben in der Auftraggeberschaft der Landeshauptstadt Potsdam sowie der kommunalen Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam, sowohl Neuplanungen als auch Planungen im Bestand betreffend, in den Aufgabenfeldern

            a)            Städtebau, Stadtplanung, Stadtentwicklung

            b)            Landschafts- und Freiraumplanung

            c)            Planung von Gebäuden und Innenräumen

            d)            Planung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen

 

jeweils ein Planungs- bzw. Architekturwettbewerb nach den ab dem 01. Januar 2009 bundesweit eingeführten Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) in der aktuellen Fassung durchgeführt wird.

 

(2)               Die Wahl der in § 3 RPW aufgeführten Wettbewerbsarten und -verfahren sollte in Abstimmung mit den fachlich zuständigen Gremien der Stadtverordnetenversammlung bzw. der kommunalen Unternehmen erfolgen.

 

Es wird folgende Protokollerklärung aufgenommen:

Mit Ausnahme von offenen Wettbewerben gemäß § 3 Abs.1 RPW sind für die, das          Territorium der Landeshauptstadt berührenden Wettbewerbe mindestens ein Drittel der

Teilnehmer aus kleineren Büroorganisationen sowie Berufsanfänger einzubeziehen. Bei

der Auswahl der Teilnehmer dürfen quantitative Kriterien nicht ausschlaggebend sein.

Entscheidend ist die Gewähr einer qualifizierten Ideenfindung.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Anlagen