02.12.2009 - 4.8 Bebauungsplan Nr. 110 "Wochenendhausgebiet Feld...

Beschluss:
vertagt
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Diese Vorlage wird nach Behandlung des Tagesordnungspunktes 6.13 aufgerufen.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

 

Der Ortsbeirat Grube hat mit  folgender Ergänzung zugestimmt:

Die im Vorentwurf festgesetzte maximale Wochenendhausgröße mit 30 m² und für Nebenanlagen mit 12 m²  soll beibehalten werden.

 

Vom Ortsvorsteher Herrn Gutschmidt wird diese Ergänzung mündlich untersetzt. Er bringt die Bedenken des Ortsbeirates vor und empfiehlt, einen Vor-Ort-Termin mit der Verwaltung und interessierten Stadtverordneten durchzuführen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Bankwitz, Gruppe BürgerBündnis, beantragt die Rücküberweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen, in den Ortsbeirat und einen Vor-Ort-Termin entsprechend dem Vorschlag des Ortsvorstehers.

 

Abstimmung:

Die Rücküberweisung der DS 09/SVV/0992 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen, in den Ortsbeirat Grube und die Klärung der offenen Fragen bei einem Vor-Ort-Termin wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 110 „Wochenendhausgebiet Feldweg / Stichkanal“ OT Grube ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlagen 1 und 2).

 

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Anlagen zur Vorlage