25.11.2009 - 8 Bestellung der Ombudsfrau
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Rechnungsprüfungsamt
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 25.11.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Oberbürgermeister begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt
Frau Schäfer als potentielle Kandidatin für die Bestellung zur Ombudsfrau. Er
verweist in seinen anschließenden Ausführungen auf die intensive
Auseinandersetzung mit der Thematik seit dem Jahr 2002 und die Notwendigkeit,
2008 die Antikorruptionsstelle neu zu strukturieren, da sich die Ansiedlung im
Bereich Personal als ungünstig erwiesen habe. Im Ergebnis dessen sei eine neue
Dienstanweisung erlassen und mit Frau Rademacher eine neue
Antikorruptions-beauftragte bestellt worden. Darüber hinaus sei es aber auch
wichtig, eine Institution zu installieren, die nicht dem Oberbürgermeister
unterstellt, sondern unabhängig ist.
Nach einer Ausschreibung und neun Bewerbungen sei Frau Schäfer
als diejenige hervorgegangen, die diese Aufgabe wahrnehmen könne, da sie eine entsprechende berufliche
Laufbahn absolviert und ein profundes Wissen dafür aufweise. Wenn es die
Zustimmung des Hauptausschusses gebe, werde Frau Schäfer ab dem 01.12.2009 als
Ombudsfrau bestellt und von der Stadt bezahlt, ohne weisungsgebunden zu sein.
Bei einem Korruptionsverdacht könne sich jeder Mitarbeiter an Frau Schäfer
wenden, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Das treffe auch zu, wenn es Verdachtsmomente „von außen“ gebe.
Anschließend stellt sich Frau Schäfer vor und beantwortet
die Nachfragen der Hauptausschussmitglieder. Bezüglich der Nachfrage von Frau
Dr. Schröter, auf welchem Wege sie erreichbar sei, verweist Frau Schäfer auf
die zu veröffentlichenden Kontakte im Internet und Intranet der Stadt Potsdam.
Dafür werde es eine gesonderte Telefonnummer und eine geschützte Mailadresse
geben. Um den Sachverhalt erörtern und letztlich einschätzen zu können,
favorisiere sie das persönliche Gespräch. Sie sehe sich als „Filter“, denn
oftmals sei es nur „ein Gefühl, das da etwas sein könnte“, was hinterfragt und
dann eben „gefiltert“ werde. Auf die Nachfrage von Frau Dr. Magdowski zu
möglichen Schadensersatzforderungen erläutert Frau Schäfer, dass es zum einen
den Anfangsverdacht gebe und wenn dieser mit entsprechenden Anhaltspunkten
untersetzt werden könne, erfolge eine Information an die Stadt. Oder, es gebe
keine tatsächlichen Anhaltspunkte, sondern Gerüchte – dann bleibe diese
Information bei ihr und werde nicht weitergegeben. Der Name des Hinweisgebers
werde nicht freigegeben. Der Oberbürgermeister betont, dass es großer Erfahrung bedürfe, um dies
einschätzen zu können; Frau Schäfer bringe diese auf Grund ihrer beruflichen
Tätigkeit mit und agiere unabhängig von der Stadt, was er für sehr wichtig
halte.
Herr Dr. Scharfenberg fragt nach, wie einerseits der
vertrauliche Umgang mit diesen Sachverhalten gesichert werde und andererseits
die Information der StVV zum richtigen Zeitpunkt erfolge, denn bestimmte
Sachverhalte zu verschweigen, könne zu irreparablen Schäden führen. Frau
Schäfer betont, dass dies im Einzelfall zu prüfen sei und auch vom
Erkenntnisstand der Staatsanwaltschaft abhänge, da ansonsten die Gefahr
bestehe, die Ermittlungen zu behindern.
Der Oberbürgermeister ergänzt, dass er auch hier über die
profunden Kenntnisse der Materie von Frau Schäfer froh sei, um den Zeitpunkt
abzuwägen. Gleichzeitig betont er die Schutzbedürftigkeit der Mitarbeiter und
dass die Bestellung einer Ombudsfrau nichts damit zu tun habe, alle Mitarbeiter
der Stadtverwaltung unter Generalverdacht zu stellen.
Auf die Nachfrage von Herrn Dr. Wegewitz zum
Abrechnungsmodus und der Transparenz der Arbeit verweist Frau Schäfer darauf,
dass ihre Arbeit nicht nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte abgerechnet
werde und sie keine Mandate aus der Stadtverwaltung akquiriere, da sie
ausschließlich Ombudsstellen betreue bzw. Firmen in diesen Fragen berate.
Der
Hauptausschuss beschließt:
Um den Mitarbeitern/innen der Landeshauptstadt Potsdam, Bürgern und Unternehmen einen unabhängigen Ansprechpartner für die Aufnahme von Hinweisen auf Korruptionsverdacht zur Verfügung zu stellen, wird
Frau Elke Schäfer zur Ombudsfrau
bestellt.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, mit Frau Schäfer einen entsprechenden
Vertrag zu schließen.
Anlagen zur Vorlage
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