25.11.2009 - 8 Bestellung der Ombudsfrau

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Schäfer als potentielle Kandidatin für die Bestellung zur Ombudsfrau. Er verweist in seinen anschließenden Ausführungen auf die intensive Auseinandersetzung mit der Thematik seit dem Jahr 2002 und die Notwendigkeit, 2008 die Antikorruptionsstelle neu zu strukturieren, da sich die Ansiedlung im Bereich Personal als ungünstig erwiesen habe. Im Ergebnis dessen sei eine neue Dienstanweisung erlassen und mit Frau Rademacher eine neue Antikorruptions-beauftragte bestellt worden. Darüber hinaus sei es aber auch wichtig, eine Institution zu installieren, die nicht dem Oberbürgermeister unterstellt, sondern unabhängig ist.

Nach einer Ausschreibung und neun Bewerbungen sei Frau Schäfer als diejenige hervorgegangen, die diese Aufgabe wahrnehmen könne, da  sie eine entsprechende berufliche Laufbahn absolviert und ein profundes Wissen dafür aufweise. Wenn es die Zustimmung des Hauptausschusses gebe, werde Frau Schäfer ab dem 01.12.2009 als Ombudsfrau bestellt und von der Stadt bezahlt, ohne weisungsgebunden zu sein. Bei einem Korruptionsverdacht könne sich jeder Mitarbeiter an Frau Schäfer wenden, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Das treffe auch zu, wenn es  Verdachtsmomente „von außen“ gebe.

 

Anschließend stellt sich Frau Schäfer vor und beantwortet die Nachfragen der Hauptausschussmitglieder. Bezüglich der Nachfrage von Frau Dr. Schröter, auf welchem Wege sie erreichbar sei, verweist Frau Schäfer auf die zu veröffentlichenden Kontakte im Internet und Intranet der Stadt Potsdam. Dafür werde es eine gesonderte Telefonnummer und eine geschützte Mailadresse geben. Um den Sachverhalt erörtern und letztlich einschätzen zu können, favorisiere sie das persönliche Gespräch. Sie sehe sich als „Filter“, denn oftmals sei es nur „ein Gefühl, das da etwas sein könnte“, was hinterfragt und dann eben „gefiltert“ werde. Auf die Nachfrage von Frau Dr. Magdowski zu möglichen Schadensersatzforderungen erläutert Frau Schäfer, dass es zum einen den Anfangsverdacht gebe und wenn dieser mit entsprechenden Anhaltspunkten untersetzt werden könne, erfolge eine Information an die Stadt. Oder, es gebe keine tatsächlichen Anhaltspunkte, sondern Gerüchte – dann bleibe diese Information bei ihr und werde nicht weitergegeben. Der Name des Hinweisgebers werde nicht freigegeben. Der Oberbürgermeister betont, dass es großer    Erfahrung bedürfe, um dies einschätzen zu können; Frau Schäfer bringe diese auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit mit und agiere unabhängig von der Stadt, was er für sehr wichtig halte.

Herr Dr. Scharfenberg fragt nach, wie einerseits der vertrauliche Umgang mit diesen Sachverhalten gesichert werde und andererseits die Information der StVV zum richtigen Zeitpunkt erfolge, denn bestimmte Sachverhalte zu verschweigen, könne zu irreparablen Schäden führen. Frau Schäfer betont, dass dies im Einzelfall zu prüfen sei und auch vom Erkenntnisstand der Staatsanwaltschaft abhänge, da ansonsten die Gefahr bestehe, die Ermittlungen zu behindern.

Der Oberbürgermeister ergänzt, dass er auch hier über die profunden Kenntnisse der Materie von Frau Schäfer froh sei, um den Zeitpunkt abzuwägen. Gleichzeitig betont er die Schutzbedürftigkeit der Mitarbeiter und dass die Bestellung einer Ombudsfrau nichts damit zu tun habe, alle Mitarbeiter der Stadtverwaltung unter Generalverdacht zu stellen.

Auf die Nachfrage von Herrn Dr. Wegewitz zum Abrechnungsmodus und der Transparenz der Arbeit verweist Frau Schäfer darauf, dass ihre Arbeit nicht nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte abgerechnet werde und sie keine Mandate aus der Stadtverwaltung akquiriere, da sie ausschließlich Ombudsstellen betreue bzw. Firmen in diesen Fragen berate. 

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

 

Um den Mitarbeitern/innen der Landeshauptstadt Potsdam, Bürgern und Unternehmen einen unabhängigen Ansprechpartner für die Aufnahme von Hinweisen auf Korruptionsverdacht zur Verfügung zu stellen, wird

 

Frau Elke Schäfer zur Ombudsfrau bestellt.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit Frau Schäfer einen entsprechenden Vertrag zu schließen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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