24.11.2009 - 3.7 Wettbewerbe für Planungen und Bauvorhaben in de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Pfrogner erläutert kurz den geänderten Antrag (wurde vor der Sitzung von ihm
ausgereicht), welcher auch ein Ergebnis der Diskussion in der Ausschusssitzung vom 10. Nov. 2009 sei. Die Änderungen sind durch Unterstreichung kenntlich gemacht.

 

Herr Seidel weist auf die lange Diskussion hin und empfiehlt eine getrennte Abstimmung von „(1)“ und der übrigen Punkte. Dabei lehnt er „(2)“ ab und „(3)“ sollte als Protokollvermerk aufgenommen werden; „(4)“ hält er für entbehrlich, stimmt bei einer Änderung von „obliegt“ in „soll in Abstimmung mit (den fachlich zuständigen Gremien der Stadtverordnetenversammlung) oder der kommunalen Unternehmen erfolgen“, aber zu.

 

Herr Pfrogner und Herr Kutzmutz greifen diese Anregungen auf und ändern den Antrag. Der geänderte Antrag wird zu Abstimmung gestellt.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

(1)        Der Oberbürgermeister soll dafür Sorge tragen, dass jährlich

nach einer Auswahl von Vorhaben durch die fachlich zuständigen Gremien der Stadtverordnetenversammlung bzw. durch die jeweiligen Aufsichtsräte der
kommunalen Unternehmen und

soweit erforderlich, unter der Voraussetzung eines haushaltsbegleitenden        Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung

für Planungen und Bauvorhaben in der Auftraggeberschaft der Landeshauptstadt Potsdam sowie der kommunalen Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam,
sowohl Neuplanungen als auch Planungen im Bestand betreffend, in den                 Aufgabenfeldern

 

            a)            Städtebau, Stadtplanung, Stadtentwicklung

            b)            Landschafts- und Freiraumplanung

            c)            Planung von Gebäuden und Innenräumen

            d)            Planung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen

 

jeweils ein Planungs- bzw. Architekturwettbewerb nach den ab dem 01. Januar 2009 bundesweit eingeführten Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) in der aktuellen Fassung durchgeführt wird.

 

(2)        Die Wahl der in § 3 RPW aufgeführten Wettbewerbsarten und -verfahren sollte in Abstimmung mit den fachlich zuständigen Gremien der
Stadtverordnetenversammlung bzw. der kommunalen Unternehmen erfolgen.

 

 

 

Es wird folgende Protokollerklärung aufgenommen:

Mit Ausnahme von offenen Wettbewerben gemäß § 3 Abs.1 RPW sind für die, das Territorium der Landeshauptstadt berührenden Wettbewerbe mindestens ein Drittel der Teilnehmer aus kleineren Büroorganisationen sowie Berufsanfänger
einzubeziehen. Bei der Auswahl der Teilnehmer dürfen quantitative Kriterien nicht ausschlaggebend sein. Entscheidend ist die Gewähr einer qualifizierten
Ideenfindung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 6

Ablehnung: 0

Stimmenthaltung: 1