15.12.2009 - 3.4 Bebauungsplan Nr. 128 "Trebbiner Straße/Am Silb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (Stadtplanung und Bauordnung) erinnert an die Berichterstattung der Verwaltung, dass das Bebauungsplanverfahren Nr. 51-1 „Am Silbergraben“ durch das Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt worden ist. Auf Grundlage des B-Plans ist für einen Teil eine Grundstücksumlegung bereits erfolgt.

Das B-Plan-Verfahren Nr. 128 ist um all das entschlackt worden, was auf der Grundlage von § 34 BauGB od. § 35 BauGB zu klären ist.

Ziel ist es diejenigen, die durch die Unwirksamkeitserklärung in Schwierigkeiten geraten sind, so bald wie möglich mit einem neuen Planungsrecht zu versehen.

 

Herr Kümmel hinterfragt, was dies für die Anlieger Am Silbergraben zur Folge habe.

 

Herr Goetzmann teilt mit, dass westlich der Straße am Silbergraben zweireihige bzw. Bebauung in 3. Reihe (wenn die rückwärtige Kante gleich bleibt wie auf den Nachbargrundstücken) möglich ist und erläutert kurz die rechtlichen Grundlagen. Ähnlich auch entlang der Kirchstraße. Ggf. ist ein Verfahren nach § 125 BauGB für den Ausbau der Kirchstr. erforderlich.

 

Zur Nachfrage von Herrn Menzel, was das Grundstück betrifft, was zur Nichtigkeit des B-Planes geführt hat, informiert Herr Goetzmann: Zum Nebeneinander von gewerblicher Nutzung und Wohnen gegenüber gibt es die ausgewogenste Lösung nach § 34 BauGB unter Beachtung des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme.

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 128 „Trebbiner Straße/Am Silbergraben“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. a. Anlage 1).

 

2.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/0592) und folgender Aktualisierungen durchzuführen (s. Anlage 2).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage