15.12.2009 - 3.4 Bebauungsplan Nr. 128 "Trebbiner Straße/Am Silb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 15.12.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Goetzmann (Stadtplanung und
Bauordnung) erinnert an die Berichterstattung der Verwaltung, dass das
Bebauungsplanverfahren Nr. 51-1 „Am Silbergraben“ durch das
Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt worden ist. Auf Grundlage des
B-Plans ist für einen Teil eine Grundstücksumlegung bereits erfolgt.
Das B-Plan-Verfahren Nr. 128 ist
um all das entschlackt worden, was auf der Grundlage von § 34 BauGB od. § 35
BauGB zu klären ist.
Ziel ist es diejenigen, die
durch die Unwirksamkeitserklärung in Schwierigkeiten geraten sind, so bald wie
möglich mit einem neuen Planungsrecht zu versehen.
Herr Kümmel hinterfragt, was
dies für die Anlieger Am Silbergraben zur Folge habe.
Herr Goetzmann teilt mit, dass
westlich der Straße am Silbergraben zweireihige bzw. Bebauung in 3. Reihe (wenn
die rückwärtige Kante gleich bleibt wie auf den Nachbargrundstücken) möglich
ist und erläutert kurz die rechtlichen Grundlagen. Ähnlich auch entlang der
Kirchstraße. Ggf. ist ein Verfahren nach § 125 BauGB für den Ausbau der
Kirchstr. erforderlich.
Zur Nachfrage von Herrn Menzel,
was das Grundstück betrifft, was zur Nichtigkeit des B-Planes geführt hat,
informiert Herr Goetzmann: Zum Nebeneinander von gewerblicher Nutzung und
Wohnen gegenüber gibt es die ausgewogenste Lösung nach § 34 BauGB unter
Beachtung des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Die Vorlage wird zur Abstimmung
gestellt.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 128 „Trebbiner Straße/Am Silbergraben“ ist gemäß § 2 Abs. 1
BauGB aufzustellen (s. a. Anlage 1).
2.
Das
Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/0592) und folgender Aktualisierungen
durchzuführen (s. Anlage 2).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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