14.01.2010 - 3.2 Modellprojekt energetische Sanierung im Denkmal

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Teuteberg bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Er weist darauf hin, dass der Antrag aufgrund der Beratung im SB-Ausschuss geringfügig modifiziert wurde.

 

Herr Lehmann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) macht deutlich, dass die Verwaltung den Antrag grundsätzlich unterstützt. Zu geeigneten Objekten sollte eine Verständigung erfolgen. Hier sollten auch Objekte in Betracht gezogen werden, die nicht im Eigentum der Stadt sind. Auch die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten müssen geprüft werden.

 

Frau Oldenburg wird die Änderungen mittragen, wenn diese im Ausschuss eine Mehrheit erhalten. Ihrer Ansicht nach hätte der ursprüngliche Antrag unverändert bleiben können.

 

Die Ausschussmitglieder verständigen sich dazu, dass auch im KOUL-Ausschuss geeignete Gebäude und ein Zeitplan vorzustellen sind.

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Geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt in Zusammenarbeit mit den städtischen Unternehmen nach einer Möglichkeit zu suchen, ein denkmalgeschütztes oder durch eine Satzung geschütztes Gebäude, das sich im Eigentum der Stadt oder eines Tochterunternehmens befindet, nach energetischen und wirtschaftlichen Gesichtpunkten mustergültig sanieren zu lassen. Das „Musterhaus“ soll während und nach Fertigstellung zu besichtigen sein. Eventuelle Fördermöglichkeiten sind zu prüfen.

 

Öffentlich darzustellen sind  nach positiver Umsetzung darüber hinaus:

-          Verzinsung der Sanierungskosten entsprechend den Förderprogrammen,

-          Brennstoffkostensteigerung gemäß den Vorgaben des Statistischen Bundesamtes,

-          geeigneter Betrachtungszeitraum der Wirtschaftlichkeit

 

Den Ausschüssen SB und KOUL sind geeignete Gebäude und ein Zeitplan bis spätestens April 2010 vorzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               11

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         0

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.