23.02.2010 - 4.5 Bebauungsplan Nr. 110 "Wochenendhausgebiet Feld...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung auch OBR Grube
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 23.02.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung
und Bauordnung) erinnert, dass der B-Plan schon einmal im SB-Ausschuss
behandelt und von der Stadtverordnetenversammlung nochmals zurück in den OBR
Grube und in den SB-Ausschuss überwiesen worden ist.
Herr Dr. Seidel übernimmt den
Antrag des Ortsbeirates Grube:
„Die im Vorentwurf festgesetzte
maximale Wochenendhausgröße mit 30 m²
und für Nebenanlagen mit 12 m²
soll beibehalten werden.“
und bittet um Abstimmung.
Herr Goetzmann berichtet, dass
der Ortsbeirat Grube seine damalige Position (die im B-Plan vorgeschlagene
Begrenzung der max. zulässigen Grundfläche der Wochenendhäuser von 50 m² auf 30
m² und für Nebenanlagen von 30 m² auf 12 m² zu begrenzen) erneuert habe.
Die Verwaltung hält dies nicht
für rechtlich tragfähig und hat dies in einem Ortstermin mit dem Ortsvorsteher
und interessierten Stadtverordneten nochmals deutlich gemacht. Auf Nachfrage
einer Dame aus dem OBR Grube informiert Herr Goetzmann, dass die Verwaltung
einer erneuten Einladung nicht gefolgt sei, da keine Änderung an der
Positionierung des Ortsbeirates erkennbar war.
Herr Goetzmann macht nochmals
deutlich, dass ein Zurückgehen in den Dimensionen nach Bestandsermittlung die
Folge habe, dass man im wesentlichen unter dem bleiben müsste, was in den Parzellen
vorhanden ist. Dies bilde keine städtebauliche Rechtfertigung zum vorhandenen
Bestand.
Die Verwaltung hat in die
fachliche Begleitung des Ortsbeirates Grube seit der Einbringung der Vorlage im
November 2009 in erheblichem Umfang Verwaltungskapazitäten einfließen lassen,
die der Arbeit an anderen, stadtentwicklungspolitisch bedeutsamen Projekten
entzogen worden ist.
Herr Dr. Seidel bittet um
Abstimmung des v. OBR Grube übernommenen Antrages: 2/3/2 – damit abgelehnt.
Der
Ausschussvorsitzende stellt die unveränderte DS 09/SVV/0992 zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr.
110 „Wochenendhausgebiet Feldweg / Stichkanal“ OT Grube ist gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlagen 1 und 2).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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|||
2
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(wie Dokument)
|
1,8 MB
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