23.02.2010 - 4.1 Abschaffung der Stellplatzsatzung (Wiedervorlage)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Fraktionen FDP/Familien-Partei, Bündnis 90/Die Grünen
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 23.02.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion FDP/Familienpartei
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Klipp erinnert, dass
der Antrag heute zum zweiten Mal auf der Tagesordnung steht. Beim letzten Mal
wurde durch die Verwaltung dem Protokoll ein Papier mit den pro- und
contra-Argumenten beigefügt.
Zur
heutigen Sitzung schlägt Herr Klipp vor, dass Herr Goetzmann zunächst über
Erfahrungen anderer Städte informiert. Zusätzlich habe die Verwaltung drei
Bauherren eingeladen, damit diese ihre Sicht der Problematik darlegen können.
Herr
Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) teilt mit, dass wesentliche Vorgaben
im jeweiligen Bauordnungsrecht der Bundesländer, also landesrechtliche
Regelungen, bestehen.
Das Land
Berlin hat bereits 1994 die Regelung zum Nachweis der Stellplätze aufgehoben,
wobei stadtentwicklungspolitische und verkehrspolitische Gedanken erst später
eine Rolle gespielt haben, zunächst sei die Abschaffung mit der Vereinfachung
des Baugenehmigungsverfahrens begründet.
Unter den
20 anderen Städten, die an unserer Umfrage beteiligt worden sind, hat keine die
Stellplatzsatzung völlig abgeschafft.
Herr
Goetzmann übergibt das Wort an Herrn Dibowski (Fa. Semmelhaack).
Herr
Dibowski spricht sich grundsätzlich dafür aus, die Stellplatzsatzung in der
bestehenden Form abzuschaffen. Es sei aber eine Differenzierung zu Fahrradstellplätzen
erforderlich.
Die
Forderung des Nachweises von PKW-Stellplätzen behindert derzeit eigene
Projekte, so dass diese zurück gestellt werden, weil die Wirtschaftlichkeit
infrage gestellt wird. Die Nachfrage nach Stellplätzen ist nicht so groß wie die
Bauverpflichtung. Stellplätze werden von der Fa. Semmelhaack im Rahmen der
Wirtschaftlichkeit und Vermietbarkeit immer hergestellt werden. Zum Beispiel
gibt es bei Seniorenwohnungen einen geringen Bedarf an Stellplätzen.
Stellplätze gehen zu Lasten anderer Nutzungen. Herr Dibowski belegt dies an
einigen Beispielen.
Herr
Grulich (Wohnungsbaugenossenschaft 1903) erläutert ein Beispiel aus der
Teltower Vorstadt. Hier gibt es hohen Bedarf durch Dachgeschossausbau, jedoch
kaum Möglichkeiten Stellplätze zu schaffen. Auch hier wird der Aspekt der
Wirtschaftlichkeit infrage gestellt.
Herr Hahn
(Wohnungsgenossenschaft Karl Marx) gibt u.a. Erläuterungen am Beispiel des
Bauvorhabens Saarmunder Str. Der
Bau von Tiefgaragen war erforderlich, mit erheblichen Kosten. Die Miete pro
Stellplatz beträgt ca. 50 €
monatlich;
die
Herstellungskosten sind damit jedoch nicht gedeckt und von allen Mietern zu
tragen.
Herr
Teuteberg dankt der Verwaltung für die gute Ausarbeitung der pro- und
contra-Argumente, einschl. Recherche zum Umgang mit Stellplätzen in anderen
Städten. Der Antrag lasse es offen, die Stellplatzsatzung zu überarbeiten oder
abzuschaffen. Die Äußerungen der Bauherren aufgreifend, habe man gehört, dass
PKW-Stellplätze nach Bedarf hergestellt werden und Fahrradstellplätze ohnehin
befürwortet werden. Aus diesem Grund sei keine Satzung erforderlich, sondern
würde sich durch Angebot und Nachfrage regeln und sollte die Wohnungsmiete
nicht künstlich in die Höhe treiben.
Herr Dr.
Seidel beantragt
die Streichung der Worte: oder abzuschaffen.
Er sieht
Differenzierungsbedarf und spricht sich für die Überarbeitung aus.
Frau Hüneke
unterstützt den Antrag, wie er vorliegt. Hier ginge es auch um die
Inanspruchnahme von Flächen; ein Nachdenken über die Verteilung/Versiegelung
der Flächen sei sinnvoll.
Herr
Lehmann spricht sich für den Änderungsantrag von Herrn Dr. Seidel aus. Es
sollte keine völlige Aufhebung der Stellplatzsatzung geben; sondern eine
Anpassung.
Herr Jäkel
greift das Beispiel Eiche auf. Er macht aufmerksam, dass an diesem Standort von
der Fa. Semmelhaack eine ungenügende Zahl von Stellplätzen vorgehalten worden
sind. Eine qualifizierte Überarbeitung/Nachjustierung der Stellplatzbedarfe auf
das notwendige Maß sollte vorgenommen werden.
Herr
Pfrogner spricht sich für eine Beschränkung der Satzung auf Fahrradstellplätze
aus.
Herr
Kutzmutz hält die Überarbeitung für sinnvoll; dies biete die Möglichkeit aus
dem heute Gehörten Überarbeitungsvorschläge zu machen.
Herr
Teuteberg betont nochmals, dass man sich in dem Antrag bewusst für zwei
Optionen entschieden habe.
Herr Klipp
erinnert in diesem Zusammenhang an die Bestrebungen, das Land für eine
Förderung preiswerten Wohnungsbaus zu bewegen. Außerdem werde über verbilligte
oder kostenlose Abgabe von städtischen Grundstücken diskutiert,
ebenfalls
um die Kostenmiete abzusenken. Mit der Modifizierung od. Abschaffung der
Stellplatzsatzung habe man dazu bereits ein wichtiges Instrument in der Hand.
Er schlägt vor, sollte der Antrag beschlossen werden, zeitnah eine modifizierte
Satzung vorzulegen.
Herr Dr.
Seidel bittet um Abstimmung seines Änderungsantrages.
Abstimmung:
4/2/0 (Zustimmung)
Der
Ausschussvorsitzende stellt den entsprechend geänderten Antrag zur Abstimmung.
+ (sh.
Protokollkorrektur in Sitzung SB-Ausschuss 09.30.2010)
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
Stellplatzsatzung zu überarbeiten oder abzuschaffen. Das Ziel einer
Überarbeitung muss eine größere Passgenauigkeit auf tatsächliche Bedarfe sein.