10.02.2010 - 7 Rechte von Kindern
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE Äa Gruppe Die Andere
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 10.02.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
09/SVV/1147 Rechte von Kindern
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- vertagt
Frau Dr. Müller bringt den Antrag namens der Antragstellerin
ein, verweist auf die bereits in der letzten Sitzung der StVV dazu vorgetragene
Begründung und erläutert das Anliegen.
In der sich anschließenden Diskussion betont Herr Naber,
dass die Fraktion Grüne/ B 90 das Anliegen teile, aber mit der Form immer
wiederkehrender Antragstellungen Probleme habe. Nach dem Motto „wir wollen was
für Kinder tun – Verwaltung qualifiziere unseren Antrag“ werde ein unkonkretes
Anliegen formuliert und es der Verwaltung überlassen, Ideen zu qualifizieren,
die man nicht greifen könne. Auch die im Punkt 2 enthaltene Bitte an die
Landesregierung könne nicht nachvollzogen werden, weil die politischen
Konstellationen im Land dagegen sprechen.
Herr Dr. Scharfenberg entgegnet, dass man die Diskussion
nicht so führen könne – „das Anliegen ist gut – die Form gefällt aber nicht und
deshalb lehne ich das ab“. Er meine, dass im Laufe der Diskussion Ideen geboren
werden, mit denen dann alle leben können.
Frau E. Müller stellt anschließend
die Aktivitäten der Verwaltung dar und verweist darauf, dass es im Jahr der
Familie sehr schwierig sei, mit einem derartigen Antrag umzugehen, ohne einen
falschen Zungenschlag. Mit der Mitteilungs-vorlage - 07/SVV/0046 – aus dem Jahr
2007 wurden in Kurzform die
Handlungsempfehlungen der Leitlinie und deren aktuellen Umsetzungsstand
aufgegriffen, die bereits begonnenen Projekte zur Steigerung der Familienfreundlichkeit
in Potsdam und künftige Vorhaben mit konkretem Zeitplan dargestellt. Das Thema
werde seitens der Fachverwaltung sehr ernst genommen, ebenso wie das Thema
„Kinderschutz“. Dazu gebe es Vereinbarungen, die mit verschiedenen Trägern
abgeschlossen wurden, ebenso zwischen dem Jugendamt und dem Gesundheitsamt
sowie mit dem Klinikum und den Fachstellen des Landes. Für sie stehe die Frage,
wie das in konkreterer Form verbindlich dargestellt werden solle.
Bezug nehmend auf die Diskussion
merkt Frau Dr. Müller an, dass hier automatisch unterstellt werde, dass das gut
Geleistete klein geredet werden solle. Sie betont, dass das mitnichten so sei
und die Fraktion die Bemühungen der Stadt durchaus sehe. Aus den Darstellungen
der Beigeordneten Frau E. Müller sei abzuleiten, dass die Verantwortung im
Kinder- und Jugendhilfebereich ernst und wahrgenommen werde – aber da gehöre
das auch hin. Das Anliegen des Antrags gehe aber darüber hinaus und es stelle
sich die Frage, warum z. B. das Kinder- und Jugendbüro eine
„Tippel-Tappel-Tour“ gehen müsse, um bestimmte Vorhaben umsetzen zu können. Es
gehe also um eine Vereinfachung, schnelle Handlungsmöglichkeiten, ein schnelles
feedback, wozu Kreativität gefordert sei, die es aber in einzelnen Bereichen
schon gebe.
Herr Schröder betont, dass es schade
wäre, den Antrag abzulehnen – dafür sei das Thema zu wichtig. Er fordert die
Antragstellerin auf, genau zu definieren, wo Änderungs- und Verbesserungsbedarf
bestehe und konkret zu sagen, wo eine Entbürokratisierung und eine
Vereinfachung nötig sei. Frau Engel-Fürstberger schließt sich den kritischen
Worten der Vorredner an und meint, dass Frau Dr. Müller als Vorsitzende des
Jugendhilfeausschusses viele Möglichkeiten habe genau das auszugestalten und einige dieser Möglichkeiten habe sie
auch schon selbst benannt. Sie empfiehlt, sich mit diesem Thema intensiver und
genauer zu befassen, denn – auch da schließe sie sich den Vorrednern an – dazu
sei das Thema zu wichtig.
Darauf Bezug nehmend entgegnet Frau
Dr. Müller, dass das Thema zu wichtig sei, um eine Prinzipiendiskussion zu
eröffnen, wie Anträge auszusehen haben und wie nicht. Im Antrag stehe doch nur
eine Prüfung der Verwaltung als Anliegen drin und sie könne natürlich noch drei
konkretisierende Stabstriche darunter setzen, um sich dann evtl. vorwerfen zu
lassen, der Verwaltung alles vorzuschreiben. Sie wünsche sich ein aufeinander
Zugehen bei solchen Dingen.
Herr Schröder verweist nochmals
darauf, dass es Ziel der Diskussion sei, den Antrag zu konkretisieren, weil
sonst die Verwaltung sagen könne: „Machen wir doch schon alles.“ Auf seinen
Vorschlag, darüber nochmals nachzudenken und den Antrag zurückzustellen, Bezug
nehmend, betont Herr Dr. Scharfenberg, dass er die Diskussion positiv nehme und
das Grundanliegen mitgetragen werde. Der Antrag solle 14 Tage zurückgestellt
und bis dahin eine Verständigung herbeigeführt werden.
Gegen
diesen Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch.