09.02.2010 - 3.4 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 55 "Ang...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein. Die Änderung des B-Planes in diesem Teilbereich dient der Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes. Im Kern geht es um einen Supermarkt und Ergänzung durch kleinteilige Einzelhandelsangebote als auch Dienstleistungsangebote und Gastronomie.

 

Zur Frage von Frau Hüneke hinsichtlich der architektonischen Beeinflussung informiert Herr Lehmann, dass die architektonische Qualifizierung durch unmittelbare Beratung mit dem Bauherren erfolgen könne.

 

Herr Klipp unterbreitet den Vorschlag, die Intention mitzunehmen und bei der Ausschreibung des Standortes auf Architektur und Städtebau zu achten.

 

Frau Hüneke regt zu gegebener Zeit die Vorstellung im SB-Ausschuss an.

 

Frau Rabbe (Entwicklungsträger Bornstedter Feld) berichtet, dass die Veräußerungen im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Konzept vorgenommen werden.

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Angermannsiedlung / Nedlitzer Straße”,

1. Änderung „Teilbereich Nahversorgungszentrum Erich-Arendt-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB (siehe Anlage 1).

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage